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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-03

Wortprotokoll

Das Firmenrecht ist bereits über hundert Jahre alt und wurde seit der Einführung nie vollständig überarbeitet. Per 1. Januar 2008 wurden die Vorschriften für die Firmen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften vereinheitlicht und vereinfacht. Die Firmen von Einzelunternehmen und von Personengesellschaften wurden aber bei der damaligen Revision nicht berücksichtigt. Mit der Revision, die hier vorliegt, werden vier Ziele verfolgt, der Kommissionssprecher hat sie bereits erwähnt:

1. Die einmal gewählte Firma soll auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden können, um auch den erarbeiteten und gepflegten Wert zu erhalten.

2. Die Rechtsform der Gesellschaft soll aus der Firma ersichtlich sein, um Unklarheiten und Täuschungen zu vermeiden.

3. Es sollen für die Bildung der Firma für alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften die genau gleichen Regeln gelten.

4. Der Schutzbereich der Firma soll für alle Gesellschaften auf die ganze Schweiz ausgedehnt werden.

Diese vier Ziele können wir mit dieser Vorlage erreichen. Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen einem Bedürfnis der Wirtschaft. Das Firmenrecht wird damit modernisiert, vereinheitlicht und vereinfacht. Wir zeigen mit dieser Vorlage, dass es nicht immer mehr Regeln braucht, sondern dass Gesetzgebung auch einmal Deregulierung sein kann. Das ist bei dieser Vorlage der Fall. [PAGE 377]

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich nachher nicht mehr dazu äussern.