preparatory:AB 186552
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-17
Wortprotokoll
Wir kämpfen miteinander jeden Tag darum, dass wir in diesem Land bestmöglich beschäftigt bleiben, dass wir den einen oder anderen Unternehmer für uns gewinnen können, der sich hier ansiedelt und der hier dann Arbeitsplätze anbietet. Noch viel gewichtiger und in der jetzigen Zeit absolut entscheidend ist das, was Herr Ständerat Eberle angesprochen hat: Es muss darum gehen, dass wir die Firmen nicht einfach ziehen lassen; wir dürfen nicht zulassen, dass Unternehmen wegstrukturiert werden, sondern müssen industrialisiert bleiben. Weshalb sage ich das? Ich sage das mit Verve als ehemaliger Vertreter dieser Industrien. Wenn Sie, wie ich in der Kommission gesagt habe, jetzt ein Zeichen senden, dass wir uns einigeln, indem Sie eine nach innen orientierte Politik machen, dann verunsichern Sie diejenigen, die mithelfen, jeden zweiten Franken in der Exportwirtschaft zu verdienen, und die diesen dann in unserem Land zugunsten der Beschäftigung und der Konsumfähigkeit investieren.
Die Kürzestzusammenfassung: Cassis-de-Dijon-Einseitigkeit ist nicht wirklich elegant; das habe ich in der Kommission auch gesagt. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip hat bisher nicht wirklich materielle Erfolge gebracht - soweit wir das nachweisen konnten, haben wir es auch im Bericht ausgewiesen.
Was aber vorhin kurz einmal angetönt wurde, ist auch zu bedenken: Wir haben nicht die Möglichkeit, in irgendeiner Form zu sagen, was passiert wäre, wenn wir das Cassis-de-Dijon-Prinzip nicht in dieser Einseitigkeit gehabt hätten. Es hat materiell nicht wirklich etwas gebracht, es hat aber auch nichts geschadet. Wir haben es mit etwa fünfzig Gesuchen zu tun gehabt, nicht mit riesigen Mengen. Diese Gesuche wurden selbstverständlich sorgfältigst abgewickelt. Das hat einen gewissen Aufwand bedeutet, aber es ist nicht so, dass das in sämtlichen Kantonen sämtliche Kantonschemiker über die ganze Zeit in irgendeiner Form stillgelegt hätte. Bitte übertreiben Sie auch diesbezüglich nicht.
Wir müssen offen bleiben, vernünftig offen bleiben. Diese Zeichen werden gelesen, vor allem auch von denjenigen, die die Möglichkeit haben, sich zu bewegen. Und ihnen will ich keinen Vorwand geben, damit sie sich plötzlich mit der Begründung, dass in diesem Land eher zugemacht als geöffnet werde, absetzen können. Das darf uns nicht passieren.
Lassen Sie mich meinerseits ganz kurz etwas zu Konsumenten, Produzenten und Detailhändlern sagen. Lassen Sie mich vorneweg auch die zwei Gründe nennen, die wohl entscheidend dafür waren, dass Nationalrat Bourgeois die parlamentarische Initiative zu einem sehr frühen Zeitpunkt einreichte, als nämlich das Cassis-de-Dijon-Prinzip kaum in Kraft getreten war. Der eine Grund ist die Qualitätsstrategie, die mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip angeblich nicht vereinbar ist; der andere Grund besteht darin, dass man damals sagte, der Konsument könnte in die Irre geführt werden, wenn er nicht die gesamte Information zur Verfügung habe.
Was die Qualitätsstrategie und die Verträglichkeit mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip angeht, ist der Bundesrat der Meinung, dass da kein Konflikt und keine Gefahr bestehen bzw. dass die Qualitätsstrategie trotz Cassis-de-Dijon-Prinzip umgesetzt werden kann und dass Produkte, die einen bestimmten Qualitätsanspruch erheben - zum Beispiel AOP- und IGP-Produkte -, in unserem Land ganz eindeutig nach den hier geltenden Vorschriften hergestellt werden müssen. Beispiele dafür sind der Vacherin fribourgeois, der Rheintaler Ribelmais und die Saucisse aux choux vaudoise, um nur diese drei zu nennen. Was heisst das? Es heisst, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip und die Qualitätsstrategie parallel umgesetzt werden können. Da bestehen keine Lücken, da sind keine Probleme aufgetaucht.
Etwas anders ist es bei der "Irreführung" der Konsumenten. Wir haben dort eine Verordnungslücke. Ich habe es in der Kommission schon gesagt: Wenn Sie auf den Entwurf zur parlamentarischen Initiative nicht eintreten, wird der Bundesrat die spezielle Kennzeichnungspflicht auf Verordnungsstufe einführen. Da besteht eine Lücke, das ist tatsächlich so. Es ist vorhin gefragt worden, wieso das nicht schon nach zwei Jahren gemacht worden sei. Die Lücke wurde erst mit der Zeit erkannt. Zwischenzeitlich haben wir nach einer Lösung gesucht; heute sind wir bereit und können die Verordnung anpassen. Das werden wir auch tun, wenn Sie nicht auf die Vorlage eintreten. Damit ist dann für jeden Konsumenten ersichtlich, wo und nach welchen Vorschriften etwas hergestellt wurde.
Ich will Ihnen zum Schluss noch fünf Gründe nennen, aus denen ich der Meinung bin, dass wir beim einseitigen Cassis-de-Dijon-Prinzip bleiben müssen - ganz abgesehen vom Signal, das ich schon zu Beginn erwähnt habe -:
1. Wir müssen uns wettbewerblich immer wieder fordern lassen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip bietet diesbezüglich auch eine Chance.
2. Parallelimporte sollen ermöglicht werden. Sie wirken preisdämpfend. Mir ist lieber, der Konsument kauft hier Produkte, die hier nach ausländischen Vorschriften hergestellt wurden, bei denen die Wertschöpfung hier erfolgt, als wenn er über die Grenze geht und Einkaufstourismus betreibt. Wenn er jenseits der Grenze vergleichbare Produkte kauft, die nach dortigen Vorschriften hergestellt wurden, dann hat er plötzlich keine Hemmungen mehr, das zu tun, weil diese Produkte wesentlich billiger sind. Wir müssen uns also der Frage des Parallelimports stellen, wir müssen uns den wettbewerblichen Herausforderungen stellen.
3. Es gibt auch eine Präventivwirkung: Wenn das Cassis-de-Dijon-Prinzip, wie wir es jetzt kennen, in Kraft bleibt, hat es einen gewissen präventiven Charakter, indem sich die Preise in unserem Land nicht beliebig von den internationalen Preisen entfernen können. Die Aufhebung würde letztlich einfach dazu führen, dass das Land an Kompetitivität verliert. Ich rede ganz bewusst nicht von der Landwirtschaft, sondern ich rede von der Volkswirtschaft. Es ist wesentlich, dass sämtliche zu unserer Volkswirtschaft beitragenden Branchen und Wirtschaftszweige international weiterhin wettbewerbsfähig bleiben.
4. Diesen Punkt habe ich bereits erwähnt, es ist der Einkaufstourismus: Er ist im Lebensmittelbereich im Jahr 2013 immerhin auf 2,3 Milliarden Franken angestiegen. Das ist nicht zu unterschätzen.
5. Der Konsument ist mündig - das wurde mehrfach gesagt, ich wiederhole es meinerseits -; der Konsument ist in der Lage, in unseren Regalen genau hinzuschauen, zu verstehen, welche Produkte er vor sich hat. Er kann dann entscheiden, ob er Produkte einer Qualität, die in Europa akzeptiert ist, zu einem etwas günstigeren Preis haben will. Diesen Entscheid können wir dem Konsumenten sehr wohl überlassen.
Ich will noch schnell auf einige Voten eingehen. Herr Ständerat Föhn, Sie haben gesagt, die Kontrollen seien extrem schwierig. Sie haben den Riesenaufwand angesprochen - ich habe, glaube ich, schon darauf reagiert. Es gibt nicht beliebig viele Gesuche. Wenn sie gestellt werden, dann wird kontrolliert, dann gelten unsere Standards, dann ist ein [PAGE 616] Aufwand damit verbunden. Aber wie gesagt: Es ist uns nicht bekannt, dass das gar nicht zu handeln wäre.
Herr Ständerat Baumann, zur Qualitätsfrage habe ich, glaube ich, etwas gesagt. Ob die Preiswirkung nachweisbar sei, wollten Sie wissen. Ich habe dazu gesprochen, indem ich gesagt habe, dass wir nicht wissen, was die "opportunity costs" sind. Wir können also nicht abschätzen, was passiert wäre, wenn wir es nicht gehabt hätten. Den Nutzen habe ich auch angesprochen.
Sie wollten noch wissen, ob man bei der Reziprozität nachbessern könne. Ich glaube nicht, dass das für uns und schon gar nicht für die europäischen Nachbarn das gewichtigste Dossier ist, dem man jetzt Priorität geben wollte und bei dem man irgendeine Nachverhandlung führen wollte, um die Reziprozität herzustellen. Wir und die Nachbarn haben andere Sorgen. Im internationalen Kontext gibt es z. B. das TTIP-Abkommen und Freihandelsdiskussionen zwischen Regionen; das alles ist im Gange. Wir sollten davor nicht Angst haben, und vor allem darf man damit nicht Angst machen. Ich habe die Mitteilung des Bauernverbandes von heute Morgen auch gesehen. Bitte, machen Sie mit diesen Entwicklungen nicht Angst! Angst hemmt, Angst lähmt, Angst lässt die Investitionsbereitschaft zurückgehen - genau das können wir uns nicht leisten.
Ich glaube, das waren Ihre wichtigsten Fragen.
Zur Regulierungsdichte, Herr Ständerat Eberle: Wir sind jeden Tag daran. Wir wissen alle, dass es tendenziell in die falsche Richtung geht. Die Bemühung ist aber selbstverständlich nach wie vor und weiterhin und intensiver da, dass wir die Regulierungen reduzieren und insbesondere die Administration abbauen können.
Nach dem Gesagten ist es an Ihnen, ein Zeichen zu setzen. Ihr Zeichen reicht weit über den direkt betroffenen Bereich der Konsumenten, der Produzenten und der Landwirtschaft hinaus.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, nicht auf den Entwurf einzutreten.