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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-06-17

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Behindertentransportdienste werden von Artikel 25 der Verkehrszulassungsverordnung nicht erfasst. Mit dieser sehr klaren Antwort und auch mit den Definitionen in Ziffer 1 seiner Antwort schafft der Bundesrat Rechtssicherheit. Ich bin sehr froh darum.

Diese Rechtssicherheit ist wichtig für die Behindertentransportdienste an sich: Sie wären im Falle von zusätzlichen Fahrerprüfungen mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Sie ist wichtig für die freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren und damit einen wichtigen gesellschaftlichen Dienst erbringen: Sie würden durch eine zusätzliche Hürde, wie sie eine zusätzliche Prüfung darstellt, in ihrer Bereitschaft eher gehindert. Sie ist aber auch wichtig für Menschen mit einer Behinderung, für die diese Behindertentransportdienste, ergänzend natürlich zu einem möglichst barrierefreien öffentlichen Verkehr, wichtig sind für ihre Mobilität im Alltag.

Ich möchte dem Bundesrat herzlich danken für seine Antwort!