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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2015-09-08

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-08

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an zwei Sitzungen die Standesinitiative des Kantons Tessin geprüft, die der Kanton am 30. Juni 2014 eingereicht hatte, und empfiehlt Ihnen, ihr keine Folge zu geben. [PAGE 743]

Mit der Standesinitiative greift der Kanton Tessin zwei Anliegen auf: Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Artikel 21a des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV/IV so zu ändern, dass die jährliche Prämie für die obligatorische Krankenversicherung in Abweichung von Artikel 20 ATSG direkt dem Krankenversicherer ausbezahlt wird. Zusätzlich wird gefordert, dass, wenn die effektive Krankenversicherungsprämie des Ergänzungsleistungsbezügers tiefer ist als die Pauschalprämie, der Betrag an die effektive Prämie angepasst wird, und wenn die effektive Prämie höher ist, nur die Pauschalprämie ausbezahlt werden soll.

Die Kommission hörte zunächst eine Delegation des Kantons Tessin an und zeigte sich offen für das Anliegen, dass die Prämienverbilligungen nicht mehr nach der Durchschnittsprämie berechnet werden sollen, sondern nach den effektiven Prämien, die man ja mit der Auswahl der Modelle beeinflussen kann. Es wurde auch begründet, dass die Differenz zwischen der tiefsten und der höchsten Krankenkassenprämie für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Kanton Tessin gross sei. Für den Kanton ergäbe ein Wechsel immerhin eine Einsparung von rund drei Millionen Franken, wenn die Prämienverbilligungen nach der effektiven Versicherungsprämie und nicht nach der Durchschnittsprämie berechnet werden könnten.

Zum ersten Begehren der Initiative wurde an der ersten Beratung im April gesagt, dass in vielen Kantonen bereits entschieden wurde, dass die Prämienverbilligungen direkt an die Krankenversicherungen gehen. Zum zweiten Anliegen des Kantons Tessin beschloss die Kommission, die Diskussion erst in der Septembersitzung weiterzuführen und in der Zwischenzeit eine diesbezügliche Meinung der SODK und der GDK einzuholen. Gleichzeitig wünschte sie dazu eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung, die sich ja gerade mit einer Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes befasst.

So lagen uns in der letzten Sitzung vom 1. September die eingeholten Meinungen der Kantone zu diesem Punkt der Standesinitiative vor. Die GDK teilt die Meinung des Kantons Tessin, wonach bei der Prämienverbilligung für Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger Handlungsbedarf besteht, denn es entspricht nicht dem Zweck der Ergänzungsleistungen als Bedarfsleistungen, dass eine Vergütungspauschale höher angesetzt werden kann als die tatsächlich bezahlten Prämien. Die GDK und die SODK haben zusammen mit der FDK im Rahmen der geplanten Reform der Ergänzungsleistungen diesbezügliche Änderungen gefordert und dafür sogar verschiedene Varianten vorgeschlagen. Nun wäre es für die Kommission natürlich entscheidend gewesen, von der Verwaltung zu erfahren, ob eine diesbezügliche Änderung im Entwurf zur Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes vorgesehen ist. Aber dazu liess sich die zuständige Vertretung an der SGK-Sitzung trotz Nachhakens kein Wort entlocken, da, so wurde uns gesagt, der Bundesrat erst in ein paar Wochen darüber entscheiden werde.

Nun stellte sich für uns die Frage, wie wir mit dieser Standesinitiative umgehen. Das Anliegen ist berechtigt. Wenn wir sie gutheissen, muss der Gesetzgeber eine Umsetzung anpacken. Wenn die Verwaltung, nicht zuletzt auf Druck der Kantone, bereits gesetzgeberisch in der laufenden Reform diesem Anliegen Rechnung trägt, macht das keinen Sinn, und es braucht diese Standesinitiative nicht mehr. Am liebsten hätten wir sie noch einmal sistiert, bis die Revision des Bundesrates zu den Ergänzungsleistungen auf dem Tisch liegt; das wird in absehbarer Zeit ja der Fall sein. Aber die Fristen zur Behandlung lassen eine erneute Sistierung nicht zu. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Falls das Anliegen in der Botschaft keine Aufnahme finden wird, kann es auf parlamentarischem Weg wieder aufgegriffen werden. Das Anliegen der Standesinitiative Tessin ist aus Sicht der SGK also erkannt.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.