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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-09-09

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich möchte diese Botschaft auch positiv würdigen. Ich teile auch die in der Botschaft geäusserte Analyse des Bundesrates, dass die Ansiedlung von forschungs- und wissensintensiven Arbeitsplätzen die Innovationskraft der Schweiz erhöht und dass damit auch wertvolle Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Wir haben es gehört, es gibt die zwei Hubs. Neben den zwei Netzwerkstandorten, die beschlossen wurden, hat es im Akkreditierungsverfahren weitere Standorte gegeben. Wir haben auch gehört, dass es möglich ist, dass Projekte mit einem hohen Reifegrad zusätzlich als Netzwerkstandorte bestimmt werden können. Der Schlussentscheid hierzu wird vom Bundesrat gefällt. Der Bundesrat hat die Auffassung, dass der Innovationspark auf wenige Standorte verteilt werden solle, damit die Wirkung nicht verpuffe. Ich teile diese Ansicht; ich bin aber auch der Meinung, dass letztlich in diesen Fragen auch der regionale Ausgleich geschaffen werden muss.

Wir haben es gehört, der Innovationspark respektive der Netzwerkstandort in der Ostschweiz ist vorerst abgelehnt worden. Über die Gründe möchte ich hier nicht spekulieren, das ist auch nicht die Aufgabe dieses Rates. Ich stelle [PAGE 768] einfach fest, dass damit im Moment mindestens die Netzwerkstandorte in unserem Land ungleich verteilt sind. Wir haben ein Schreiben der welschen Kantone - Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt, Wallis - und der EPFL bekommen. Auch hier - aus einer ganz anderen Ecke der Schweiz - wird darauf hingewiesen, dass das regionale Gleichgewicht in der Frage der Innovationspolitik wichtig sei, dass die Innovation ein Eckpfeiler der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sei. Ich teile diese Ansicht, und ich habe es gesagt: Die Ansiedlung von wissens- und forschungsintensiven Betrieben ist eine Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, aber auch aller Landesteile.

Das ist übrigens eine Stossrichtung, die auch bei der Unternehmenssteuerreform III geteilt wird, die wir zurzeit in der WAK dieses Rates beraten. Dort wird angedacht, dass die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Betriebe privilegiert besteuert respektive in Abzug gebracht werden können.

Die Ostschweiz ist mit der Empa für einen Netzwerkstandort prädestiniert. Wir haben auch eine starke Industriestruktur. Allein im Kanton St. Gallen arbeiten 84 000 Personen im zweiten Sektor. Das Rheintal ist hinter Basel, das ja die Pharmaindustrie hat, die zweitstärkste Exportregion der Schweiz. Dieser Industriestruktur müssen wir Sorge tragen, auch aufgrund der doch unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung. Kollege Bischofberger hat zudem auf die Bedeutung der Universität St. Gallen in diesem Kontext hingewiesen.

Sie wissen vielleicht, dass ich Präsidentin der parlamentarischen Gruppe für die Textilwirtschaft bin. Ich weiss deshalb auch um die enorme Bedeutung der Wechselwirkung, die zwischen einem Produktionsstandort und der Forschung und Entwicklung besteht. Oder anders gesagt: Wenn Produktionsarbeitsplätze verlagert werden - und dieses Risiko besteht aufgrund der Frankenstärke und halt überhaupt aufgrund der hohen Lohn- und Produktionskosten in der Schweiz -, besteht eben auch das Risiko, dass mittelfristig auch Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung verlagert werden. Und wenn wir, umgekehrt gedacht, die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung an einem Standort stärken, schaffen wir auch den Anreiz, dass die Produktion bleibt oder die Chance dafür mindestens erhöht wird.

Wir haben es gehört, die Ostschweiz hat sicherlich die besten Voraussetzungen, auch Netzwerkstandort zu werden. Diese Chance muss auch unten, vor Ort selber, gepackt werden. Sie muss auch im Sinne des regionalen Ausgleichs genutzt werden. Ich möchte Bundesrat Schneider-Ammann auch noch bitten, auch vor dem Hintergrund der Statuten der Stiftung Swiss Innovation Park, die ja in der Botschaft sind, etwas zur Chance der Ostschweiz zu sagen. Denn hier in den Statuten, in Artikel 3 Absatz 3, heisst es, dass für die Entwicklung ab 2016 die Stiftung zuständig ist - das betrifft die weitere Akkreditierung von Netzwerkstandorten. Die Aufnahme zusätzlicher Standorte unterliegt der Genehmigung durch den Bundesrat. Und in Absatz 4 heisst es, Entwicklungsschritte "richten sich nach den ursprünglich zugrundeliegenden Beurteilungskriterien der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren sowie einer Evaluation durch unabhängige Experten". Das ist das Verfahren, das eigentlich schon durchlaufen wurde. Dann heisst es im selben Absatz auch noch: "Die Stiftung sorgt für die Gleichbehandlung aller Standorte." Mich würde interessieren, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, ob Sie hier vielleicht ein Urteil abgeben oder auch etwas dazu sagen könnten, wie Sie die Chance der Ostschweiz einschätzen und was allenfalls noch gemacht werden muss, damit die Ostschweiz tatsächlich auch vor dem Hintergrund der Statuten, die hier abgebildet sind, doch noch eine Chance hat, Netzwerkstandort zu werden.