Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2015-09-16
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Ich werde die beiden Minderheitsanträge zusammen begründen. Es geht hier um die Mindestquote, also um das, was letztlich von den Prämien an die Versicherten ausgeschüttet werden muss. Das aktuelle Gesetz sieht vor, dass die ausgewiesene Überschussbeteiligung mindestens 90 Prozent beträgt; dieser Anteil muss an die Versicherten weitergegeben werden, in Form von Leistungen, Deckungskapital oder Reserven. In den letzten Jahren war die durchschnittliche Ausschüttungsquote sogar höher, sie lag bei bis zu 96 Prozent; Sie haben es vom Mehrheitssprecher gehört.
Der Bundesrat erhöht den Anteil nur leicht, von 90 auf 92 Prozent. Er kommt den Versicherungsunternehmen insofern entgegen, als er den Anteil für maximal drei Jahre bis auf 90 Prozent senken kann, wenn die Ergebnisse der Betriebsrechnungen während mindestens zwei Jahren negativ ausgefallen sind oder wenn eine ausserordentlich schwierige Wirtschaftslage eingetreten ist.
Die Minderheit I spricht sich für diese moderate Erhöhung aus. Die Version des Bundesrates ist absolut gerechtfertigt. Ein Schritt in diese Richtung würde dem Image der Lebensversicherer guttun. Es wäre ein möglicher Kompromiss im grossen und langen Streit um die Legal Quote. Dieser Streit geht auf die 1. BVG-Revision zurück. Dort wurden die Lebensversicherer zur Transparenz verknurrt, und die Quote, also das, was sie von den Prämien an die Versicherten weitergeben müssen, wurde bei 90 Prozent festgesetzt. Mit anderen Worten: Sie können vom Ertrag ohne Wenn und Aber einfach 10 Prozent einstecken. Das Parlament war damals klar der Meinung, der Ertrag sei das, was nach Abzug aller Kosten übrig bleibe. Es wurde dann aber leider nicht so vorgesehen. Aus der Verordnung ging klar hervor, dass der Bruttoertrag gemeint war, nicht der Nettoertrag. Das heisst, 10 Prozent der eingegangenen Prämiengelder wandern als Legal Quote in die Tasche der Lebensversicherer. Nachher werden von dem, was an die Versicherten ausgeschüttet werden soll, noch alle anderen anfallenden Kosten - Administrativkosten, Verwaltungskosten und Dividenden - abgezogen.
Die Kommission hatte sich damals in der Anhörung zur Verordnung mit aller Entschiedenheit dagegen gewehrt, aber der damalige Finanzminister hatte taube Ohren. Seither steht immer der Vorwurf im Raum: Wenn die Verwaltungskosten erst nachher abgezogen werden, also von dem, was ausgeschüttet werden sollte, fehlt der Anreiz, die Verwaltungskosten möglichst tief zu halten - weil die Verwaltungskosten nicht von den Versicherungsgesellschaften getragen werden, sondern von den Versicherten.
Ich erinnere Sie an die letzte Abstimmung über die Umwandlungssatzsenkung vor fünf Jahren. Am Schluss ging es in der Debatte kaum mehr um die Senkung des Umwandlungssatzes, sondern nur noch um Beispiele von exorbitanten Verwaltungskosten. Das Parlament versuchte in [PAGE 861] verschiedenen Anläufen, diese Ungerechtigkeit auszuräumen, zuletzt mit einer parlamentarischen Initiative der SGK-NR (10.507). Aber es wurde derart lobbyiert, dass nicht einmal das Hinterfragen, also das Überprüfen, der Mindestquote von 90 Prozent eine Mehrheit finden konnte.
Dieser Widerstand ist absolut verständlich, denn es geht um sehr grosse Summen. Zum Beispiel schreibt die Axa in ihrem Geschäftsbericht 2013: "Die Bruttoprämien stiegen um 842 Millionen auf 9843 Millionen Franken." 10 Prozent davon, das ist beinahe eine Milliarde als Sofortgewinn - einfach so. Man kann vom Bruttoertrag ohne Wenn und Aber einfach 10 Prozent einstecken und dabei den Aufwand für Administration und Verwaltung einfach einem anderen übertragen. In welcher anderen Branche ist das möglich?
Meine Minderheit II verlangt den Wechsel von der ertragsbasierten zur ergebnisbasierten Ausschüttung. Das SIF hat geschätzt, dass eine ertragsbasierte Ausschüttung von 90 Prozent einer ergebnisbasierten Ausschüttung von 60 Prozent entspricht. Diese Schätzung beruht auf der Tatsache, dass grosso modo die Versicherungskosten rund drei Viertel und das Versicherungsergebnis rund einen Viertel der Versicherungserträge ausmachen. Wendet man diese Hypothese auf eine ertragsbasierte Ausschüttung von 92 Prozent an, so erhält man 68 Prozent. Das wäre der richtige Weg. Das würde klare Verhältnisse schaffen und das Vertrauen in die zweite Säule stärken.
Die Vox-Analyse von der 2010 verlorenen Abstimmung zeigte klar auf: Ein entscheidender Grund für das Scheitern der Senkung des Umwandlungssatzes war, dass fast 80 Prozent der Befragten der Ansicht waren, dass die Pensionskassen und Lebensversicherer Rentenklau betreiben würden. Deshalb täten wir gut daran, die Transparenz zu verbessern. Wenn die Senkung des Umwandlungssatzes eine Chance haben soll, dann muss man nicht zuletzt auch das Vertrauen in die zweite Säule stärken.
Jetzt kenne ich aber bereits die Argumente der Gegner: Wenn sich das Geschäft mit der zweiten Säule nicht mehr lohne, dann würden die Versicherer aussteigen. Das will ich nicht. Wir brauchen Vollversicherer, vor allem auch für unsere kleinen Betriebe. Aber ich kann Sie beruhigen: Eine Konzentration von Versicherungsunternehmen, wie wir sie schon hatten, ist kein Aussteigen aus dem Geschäft. Die Gefahr besteht aber auch gar nicht. Trotz tiefer Zinsen, steigender Lebenserwartung und eines angeblich zu hohen Mindestzinssatzes hat sich das Geschäftsvolumen der im BVG-Geschäft tätigen Lebensversicherer in den letzten Jahren stark ausgeweitet. Die eingenommenen Sparprämien, die verlässlichste Messgrösse in diesem Kontext, stieg von 15,8 Milliarden im Jahr 2005 auf 21 Milliarden Franken im Jahr 2013. Das ist eine Steigerung um 33 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die versicherungstechnischen Rückstellungen von 122 Milliarden auf 154 Milliarden Franken.
Ich habe vorhin aus dem Geschäftsbericht der Axa zitiert. Ich könnte das gleich nochmals tun: "Die Bruttoprämien stiegen um 842 Millionen auf 9843 Millionen Franken". Dazu wird angefügt, dieses starke Prämienwachstum sei das Resultat einer verstärkten Nachfrage nach Vollversicherungslösungen im Kollektivversicherungsgeschäft, in einem Jahr plus 10 Prozent. Diese Zahlen zeigen eindrücklich die Bedeutung des BVG-Geschäfts für die Lebensversicherer, sowohl in Bezug auf das Wachstum des Gesamtgeschäfts wie auch in Bezug auf den Gewinnertrag.
Richtig und logisch wäre also der Antrag der Minderheit II. Der Antrag der Minderheit I, der Vorschlag des Bundesrates, wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
Erlauben Sie mir, hier noch eine Bemerkung anzufügen. Heute Morgen stand in einem renommierten Blatt, dass in diesem Bereich immer davon gesprochen werde, wir würden das Paket unterstützen, weil wir dem Volk eine Rentenkürzung nicht erklären könnten. Und da steht weiter, man habe offensichtlich Angst vor dem Volk. Nein, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sondern wir haben gelernt, dass auch bei Volksentscheiden mit einer Mehrheit von 50,3 Prozent - denken Sie an den Ausländerbereich - immer wieder gesagt wird, Volksentscheide seien umzusetzen. Die Bevölkerung hat in einer Abstimmung mit einer Mehrheit von 72,7 Prozent ganz klar gesagt: Wir wollen keine Rentenkürzungen. Also, es ist nicht die Angst vor dem Volk, sondern es ist der Respekt vor der Entscheidung. Es gibt in der Schweiz nicht mehrere Völker: ein Volk für den Sozialbereich, eines für den Ausländerbereich. Das Schweizervolk hat hier entschieden.
Ich bitte Sie also im Namen einer starken Minderheit um Unterstützung der Minderheit II oder allenfalls wenigstens um Unterstützung der Minderheit I, die dem Bundesrat folgt.