Lexipedia

Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-16

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Bei den Absätzen 4 und 4bis geht es um die Legal Quote. Erlauben Sie mir folgende Ausführungen: Die Mindestquote oder Legal Quote regelt bekanntlich die Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Lebensversicherern in der beruflichen Vorsorge. Gemäss geltender Regelung erhalten die Versicherten mindestens 90 Prozent der massgebenden Erträge in Form von direkten Versicherungsleistungen, Rückstellungen für zukünftige Versicherungsleistungen und Zuweisungen an den Überschussfonds. Die Gelder des Überschussfonds fliessen dann innerhalb von fünf Jahren in Form von Zuschüssen an die Versicherten zurück. Mit ihrem Anteil von 10 Prozent der massgebenden Erträge zahlen die Lebensversicherer dann Steuern. Sie bilden das vorgeschriebene Solvenzkapital, sie entschädigen auch die Kapitalgeber für das Risikokapital.

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vor, dass der Anteil der Versicherten von bisher 90 auf 92 Prozent der massgebenden Erträge angehoben wird - es handelt sich hier um eine Mindestquote nach der ertragsbasierten Methode. Gleichzeitig schlägt er vor, dass ihm, also dem Bundesrat, die Kompetenz eingeräumt werde, diesen Anteil zur Sicherstellung des Solvenzkapitals der Versicherungsunternehmen unter gewissen Voraussetzungen für maximal drei Jahre bis auf 90 Prozent absenken zu können.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, den Vorschlag des Bundesrates abzulehnen, d. h., die heute geltende Mindestquotenregelung bei 90 Prozent beizubehalten. Wir haben sodann eine Minderheit I, welche beantragt, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, sowie eine Minderheit II, welche eine Regelung der Mindestquote nach der ergebnisbasierten Methode will. Wir kommen dann nach der Begründung dieser Anträge darauf zurück.

Vorweg kann ich Ihnen sagen, dass die Kommissionsmehrheit eine Erhöhung der Mindestquote ablehnt, und zwar insbesondere aus folgenden Gründen:

Die Übernahme von Risiken durch die Lebensversicherer spielt in einer Volkswirtschaft eine grundlegende Rolle. Die Garantien der Lebensversicherer sorgen auch dafür, dass in der Vorsorge keine Unterdeckung auftreten kann. Es gibt verschiedene Studien - wir hatten diese auch in der Kommission zur Verfügung -, die bestätigen, dass bei den Unternehmen das Bedürfnis nach einer gewissen Sicherheit und vor allem auch nach Garantien gross ist; dies insbesondere auch deshalb, weil viele KMU im Sanierungsfall nicht in der Lage wären, eigene Mittel zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, es ist wichtig, dass man auch hier wiederholt, dass mit dem heutigen Versicherungsmodell für die Unternehmen und für die Versicherten keinerlei Sanierungsrisiko besteht. Die Vollversicherung gibt mit anderen Worten den KMU Planungssicherheit, sie garantiert auch den Mitarbeitern sichere Reserven.

Die Nachfrage nach solchen Lösungen ist eigentlich auch ungebrochen gross. Das zeigt, dass sie einem Kundenbedürfnis entsprechen. Die Lebensversicherer haben in der Vollversicherung aktuell rund 160 000 Unternehmen eingebunden, das heisst eigentlich praktisch jeden zweiten Arbeitgeber in der Schweiz, mit über einer Million Versicherten. Es gibt auch Risikoversicherungen für aktuell rund 50 000 Unternehmen mit 600 000 Versicherten. Sie sehen an diesen Zahlen, dass das ein wichtiger Zweig in unserer beruflichen Vorsorge ist. Eine Erhöhung der Mindestquote bringt den KMU und ihren Arbeitnehmern nichts. Sie verschlechtert aber ganz klar die Situation. Eine Erhöhung der Mindestquote würde die Versicherer nämlich auch zu einer defensiveren Anlagestrategie zwingen und damit im Normalfall zu geringeren Anlageerträgen und -gewinnen führen.

Zu sagen ist auch, dass die Versicherer in der Periode 2004-2013 - auch das ergibt sich aus den Unterlagen, die wir zur Verfügung hatten - durchschnittlich 92,1 Prozent ausgeschüttet haben. Das zeigt doch auf, dass der Wettbewerb auch funktioniert.

Ich komme zum Schluss: In der Botschaft wird auch argumentiert, diese höheren Ausschüttungsquoten zeigten, dass sich die Kollektivlebensversicherungen auch mit einer höheren Mindestquote betreiben lassen. Ich meine aber, dass da des Pudels Kern liegt. Es gibt eine Wechselwirkung zwischen Mindestquote und Anlagestrategie. Wenn ich eine tiefere Mindestquote habe, kann ich auch eine etwas offensivere Anlagestrategie fahren - eine offensivere Anlagestrategie, die in den letzten Jahren auch etwas mehr Gewinne abgeworfen hat. Erhöhe ich die Mindestquote von 90 auf 92 oder auf 94 Prozent, dann werden auch die Gewinne entsprechend tiefer sein, und es wird nicht möglich sein, dann auch Rückerstattungen zu machen.

Aus all diesen Überlegungen gibt es aus der Sicht der Kommissionsmehrheit keinen Grund, heute einer Verschärfung der Mindestquote zuzustimmen.