AB 187249
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-16
Wortprotokoll
Ich bin der Erste, der mit aller Kraft versucht, die schleichende Deindustrialisierung dieses Landes, wenn ich das so offen ansprechen darf, maximal gut zu verhindern. Für mich hat Industrie nicht nur nahe dem Flugplatz oder nahe der technischen Hochschule Platz, Industrie kann man auch etwas weiter weg erfolgreich betreiben. Das hängt natürlich davon ab, ob sich die Fachleute dieser Industrie annehmen; das hängt davon ab, ob man "State of the art"-Technologie für die Märkte herstellt; das hängt davon ab, dass die gesamtheitliche Unternehmerverantwortung wahrgenommen wird. Ich kritisiere also ganz bewusst keinen Entscheid. Es steht mir selbstverständlich nicht zu, den auslösenden Ruag-Entscheid in irgendeiner Form zu kommentieren.
Herr Ständerat Kuprecht, Sie fordern in Ihrer Motion, dass die regionale Standortpolitik und die Eignerstrategie der bundesnahen Betriebe verknüpft werden. Sie reden nicht über das Ausmass, aber über den Fakt, dass man sie verknüpfen soll. Meine Überzeugung, die bundesrätliche Überzeugung ist schon: Man soll die unternehmerische Freiheit maximal belassen. Man soll die unternehmerische Flexibilität maximal belassen, weil, das zeigt die Erfahrung, auf dieser Grundlage die Wettbewerbsfähigkeit besser hergestellt und erhalten werden kann und weil so die Arbeitsplätze, auch dezentral, letztlich besser gesichert sind.
Es ist so: Der Bund hat mit der neuen Regionalpolitik als Teil der Standortförderung ein wirksames Instrument zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Regionen. Mit der neuen Regionalpolitik unterstützen wir die Regionen bei der Optimierung ihrer Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, und wir ermöglichen auch graduelle Strukturwandel, die immer wieder, das ist ja nicht bestritten worden, nötig sind.
Es ist gesetzlich verankert, dass Rüstungsunternehmen ihre Aufträge unter Beachtung der marktwirtschaftlichen Grundsätze ausführen müssen. Das ist im Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes vom 10. Oktober 1997 festgehalten. Dort steht: "Die Rüstungsunternehmen führen unter Beachtung marktwirtschaftlicher Grundsätze Aufträge des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sowie Dritter aus." Das sage ich einfach, um die gesetzliche Basis erwähnt zu haben. Eine Verpflichtung der Ruag zur direkten Verfolgung regionalpolitischer Ziele kann also diesem gesetzlichen Auftrag zuwiderlaufen. Das ist auch der Grund, weshalb der Bundesrat letztlich die Motion Kuprecht mit der Verpflichtung, man solle verknüpfen, zur Ablehnung empfiehlt. Eignerstrategien sind grundsätzlich kein gutes Gefäss für regionale Strukturpolitik. [PAGE 881] Dies gesagt, bin ich nicht widersprüchlich, wenn ich jetzt auch sage, dass der Bundesrat erwartet, dass bundesnahe Betriebe ihre gesellschaftliche und ökologische Verantwortung wahrnehmen. Der Bundesrat erwartet von seinen Betrieben - wie selbstverständlich auch von anderen Betrieben, von Privatbetrieben -, dass sie mit Nachhaltigkeit ans Werk gehen. Diese Nachhaltigkeit, die der Bundesrat voraussetzt, entspricht auch den strategischen Zielen des Bundesrates.
Die Eignerstrategie für die Ruag steht immer wieder zur Diskussion. Die zuständigen Kommissionen des Parlamentes werden konsultiert. Ich sage abschliessend: Der Bundesrat will nachhaltig operierende bundeseigene Firmen. Nachhaltigkeit heisst ökonomisch selbstständig, ökologisch rücksichtsvoll und sozial respektvoll. Der Bundesrat will keine interventionistische Industriepolitik. Der Bundesrat will vielmehr, dass die staatsnahen Betriebe ausdrücklich - ich wiederhole es bewusst noch einmal - nachhaltig geführt werden.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen.