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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-09-09

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

An sich ist es unverständlich, dass wir über eine derartige Vorlage einen ganzen Tag lang diskutieren müssen, denn diese Vorlage ist in einer früheren Phase von uns allen gewünscht worden. Es ist versucht worden, diese Diskussion vor den Hintergrund des Schlagwortes "Asylchaos" zu stellen. Dabei geht es um eine strukturierte Revision des Asylgesetzes, wie wir sie schon früher gemacht haben. Es geht darum, Zustände zu verhindern, die eine Ausnahmesituation im Sinne von Artikel 55 des Asylgesetzes hervorrufen. Es geht darum, das Chaos zu verhindern, das die SVP offenbar so gerne hätte, um daraus Kapital zu schlagen. Wenn die SVP als grösste Partei unseres Landes die Gemeinden auffordert, Widerstand zu leisten gegen klare gesetzliche Abläufe, so ist das ihrer eigentlich unwürdig, es zeigt aber auch, worum es hier geht.

Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit anderen Revisionen des Asylgesetzes. Wir erinnern uns an die seinerzeitige sogenannte Vorlage 1, bei der wir am 14. Dezember 2012 unter anderem Artikel 82 des Asylgesetzes revidierten, mit der abgestuften Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und Nothilfe je nach Status und Verhalten der Asylsuchenden und Schutzbedürftigen. Wir erinnern uns an die dringliche Vorlage 3, die wir am 29. September 2012 in Kraft gesetzt und mit einer zweiten Vorlage bis zum 28. September 2019 verlängert haben. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das Staatssekretariat für Migration und der Bundesrat ohne Gesetzesänderungen weitere Massnahmen getroffen haben, die in der Botschaft ab Seite 8008 ersichtlich sind: die neue Behandlungsstrategie mit der Prioritätenordnung ab Juli 2012, das sogenannte 48-Stunden-Verfahren für Asylsuchende aus den europäischen visumbefreiten Ländern, das sogenannte Fast-Track-Verfahren für ähnliche Länder, in denen es aber schwierig ist, die Papiere der Asylsuchenden zu beschaffen. Und wir erinnern uns an die Praxisänderung für Dublin-Mehrfachgesuche mit der Aufschiebung des Eintretens auf derartige Gesuche um sechs Monate. Wir erinnern uns, dass wir die Vorlage 2, über die wir heute wieder diskutieren, am 12. Dezember 2011 im Ständerat und am 13. Juni 2012 im Nationalrat zurückgewiesen haben, mit dem Auftrag an den Bundesrat, uns genau das vorzulegen, was er uns heute vorlegt, nämlich eine Vorlage mit Beschleunigungsmassnahmen durch die Schaffung von Verfahrenszentren des Bundes und durch die Anpassung der Beschwerdefristen und des Rechtsschutzes.

Genau diese Vorlage haben wir jetzt vor uns. Deswegen ist es für uns schlicht unverständlich, weshalb wir heute trotzdem wieder über Eintreten und über einen Rückweisungsantrag diskutieren müssen.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Testbetrieb in Zürich seit dem 6. Januar 2014 läuft. In der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates ist uns eine erste Evaluation von Februar 2015 vorgelegt worden. Wir haben dort gesehen, dass die prognostizierte Aufteilung in beschleunigte Verfahren mit einem Anteil von etwa 20 Prozent, in Dublin-Verfahren mit einem Anteil von etwa 40 Prozent und in erweiterte Verfahren mit einem Anteil von etwa 40 Prozent umgesetzt worden ist. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass in allen drei Verfahrensabwicklungen Verkürzungen der Verfahrensdauern erzielt werden konnten, und wir haben in unserer Kommission zur Kenntnis genommen, dass die Bilanz insgesamt, soweit man das in jenem Zeitpunkt schon sagen konnte, bei diesem Testbetrieb positiv war.

Uns ist nicht bekannt, ob der Vertreter des Nichteintretensantrages der Minderheit, Herr Kollege Fehr, der wohlweislich nicht im Saal ist, wenn es darum geht, ihm Antwort zu geben, diesen Evaluationsbericht kritisiert hat. Er hat jedenfalls keine Argumente aufgeführt, die gegen die positive Bilanz gesprochen hätten. Er hat auch heute keine Verbesserungsvorschläge eingebracht. Deswegen ist es für unsere Fraktion klar, dass wir diesem Nichteintretensantrag nicht stattgeben und dass wir im Gegenteil auf den von uns selbst verlangten Gesetzentwurf eintreten wollen.

Wir wissen ferner, dass alle drei staatlichen Ebenen in zwei Asylkonferenzen in dieses neue Verfahren einbezogen worden sind. Bund, Kantone sowie Gemeinde- und Städteverbände haben diesem Verfahren zugestimmt, inklusive der Schaffung dieser neuen Zentren des Bundes auf Gemeindegebiet irgendwo im Land. Alle drei Ebenen haben das unterstützt. Die Beschleunigung ist immer verlangt worden.

Wenn Herr Fehr hier wäre, müsste er sich auch entgegenhalten lassen, dass das Dublin-Verfahren nach wie vor eine [PAGE 1388] positive Bilanz für unser Land aufweist. Wir können aufgrund des Dublin-Verfahrens anderer Länder nach wie vor mehr Gesuche zurückgeben, als wir entgegennehmen müssen. Wir haben gerade vor Kurzem zur Kenntnis genommen, dass die Gesuche eritreischer Staatsangehöriger gegenüber Juli 2015 im Monat August um einen Viertel zurückgegangen sind, obwohl dieses gesetzliche Verfahren nun hängig ist und obwohl daraus, nach Auffassung von Herrn Fehr, scheinbar eine Attraktivierung unseres Landes resultieren würde. Offensichtlich entspricht seine Auffassung eben nicht den Tatsachen.

Herr Brand weiss selbst am besten, dass die Voraussetzungen von Artikel 55 des Asylgesetzes, die sogenannte Ausnahmesituation, in keiner Art und Weise erfüllt sind. Schon deswegen ist sein Rückweisungsantrag unbegründet. Er weiss ferner auch, dass wir im Herbst dieses Jahres den Bericht des Bundesrates zu unserem Postulat 14.3008 betreffend die Revision des Status der vorläufigen Aufnahme entgegennehmen können. Wir gehen davon aus, dass wir an der nächsten Sitzung der SPK unseres Rates von diesem Bericht werden Kenntnis nehmen und ihn diskutieren können.

Unsere Kritik am ganzen Asylverfahren richtet sich nicht gegen die Vorlage. Aber wir sind der Auffassung, dass es endlich an der Zeit wäre, den Status des vorübergehenden Schutzes gemäss den Artikeln 4 und 66 des Asylgesetzes einmal anzuwenden. Wir sind der Meinung, dass gerade bei den eritreischen Flüchtlingen dieser Status besser wäre als die Anwendung des Status der vorläufigen Aufnahme mit den von uns immer wieder kritisierten Folgen.

Aber zurück zur Vorlage: Für uns ist das Verhalten der SVP völlig unverständlich, nämlich dass sie nicht auf die Vorlage eintreten oder sie zurückweisen will, dies, nachdem genau diese Vorlage von uns allen inklusive SVP immer wieder gefordert worden ist. Unsere Fraktion wird deshalb beide Minderheitsanträge ablehnen.