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preparatory:AB 187440

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09

Wortprotokoll

Es wird jetzt immer wieder die Beschleunigung der Verfahren als Hauptziel dieser Gesetzesrevision erwähnt. Dieses Ziel ist sicher richtig, nur müssen wir uns fragen: Warum müssen denn die Verfahren beschleunigt werden? Die Verfahren müssen beschleunigt werden, damit wir die Handlungshoheit im Asylbereich wieder zurückgewinnen, wie es von unserer Seite bereits gesagt wurde. Die Verfahren müssen aber nicht beschleunigt werden im Hinblick darauf, dass noch mehr Kapazitäten geschaffen werden, dass die Schweiz noch attraktiver gemacht wird und so eine weitere Zunahme der Migrationsströme initiiert wird. Es geht darum, die Kantone und Gemeinden zu entlasten und die Verfahren effizienter zu gestalten: Das ist das Ziel, das mit dieser Beschleunigung verbunden ist.

Im gleichen Atemzug muss auch einmal mehr darauf hingewiesen werden: Die Tatsache, dass unser Land immer überdurchschnittlich vielen Menschen Zuflucht und Schutz gewährt hat, beruht nicht zuletzt auch darauf, dass die humanitäre Tradition in der Schweiz immer von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung, von Kantonen und Gemeinden mitgetragen worden ist. In diesem Zusammenhang ist wiederum wichtig, dass auch die entsprechenden Mitspracherechte für die Bevölkerung, für die Kantone, für die Gemeinden gewahrt werden.

Vor diesem Hintergrund spreche ich auch zu meinen drei Minderheitsanträgen betreffend Artikel 24 Absatz 5, Artikel 24d Absatz 1 und Artikel 31a Absatz 1. Es geht hier darum, dass wir, wenn wir schon die Verfahren beschleunigen und neue Strukturen schaffen wollen, nicht mit dem gleichen Schritt auch schon wieder Ausnahmebestimmungen schaffen für den Fall, dass das dann nicht funktionieren würde. Es geht darum, den Druck zu erhöhen; es geht darum, dass wir eben am Schluss mit weniger Gesuchen und weniger Kapazitätsauslastungen konfrontiert sind, um eben denjenigen Schutz gewähren zu können, die dieses Schutzes bedürfen. Es ist auch wichtig, dass die Mitspracherechte von Kantonen und Gemeinden gesichert sind. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Fälle erlebt, bei denen es zu Diskussionen kam. Diese Diskussionen müssen möglich sein, um bestmögliche Lösungen zu finden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, diesen drei Minderheitsanträgen zuzustimmen.

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