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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-09-09

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Wir bitten Sie ebenfalls, sich überall der Mehrheit anzuschliessen, inklusive bei Artikel 43, auf den ich gleich zu sprechen komme.

Hier geht es meines Erachtens wenigstens zum Teil um ein Missverständnis. Wenn verlangt wird, dass unentgeltliche Arbeitsleistungen zugunsten der öffentlichen Hand nicht unter das Arbeitsverbot fallen, dann ist das ein Widerspruch in sich selbst, indem die unentgeltliche Arbeitsleistung eben nicht eine Erwerbstätigkeit ist. Artikel 43 trägt den Titel "Bewilligung zur Erwerbstätigkeit". Deswegen möchte ich insbesondere auch die CVP-Fraktion bitten, sich das noch einmal zu überlegen, bevor sie hier der Minderheit zustimmt, die meines Erachtens von falschen Voraussetzungen ausgeht. Die unentgeltliche Arbeitsleistung ist per Definition keine Erwerbstätigkeit und deshalb auch nicht verboten, ob wir das jetzt hier formulieren oder nicht.

Zum Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu Artikel 45: Hier möchten wir die Fassung des Bundesrates übernehmen. Wir finden es sinnvoll, dass wir auch hier die Ausreisefrist etappieren oder abstufen, je nachdem, ob es sich eben um Entscheide im beschleunigten Verfahren oder um solche im erweiterten Verfahren handelt.

Artikel 46 Absatz 3 zum Monitoring könnte sich insofern kontraproduktiv auswirken, als bei einer Annahme des Minderheitsantrages Brand das Öffentlichkeitsprinzip, das ohnehin für die Verwaltungstätigkeit gilt, relativiert wird. Damit wird eigentlich ausgedrückt, dass alle anderen Monitorings, die ebenfalls sehr interessant sind, dann plötzlich nicht mehr als öffentlich erklärt würden. Wenn hier ein Monitoring als öffentlich erklärt wird, dann ist doch das eine Relativierung der Öffentlichkeit aller anderen Monitorings. Deswegen finden wir es erstens nicht nötig und zweitens möglicherweise kontraproduktiv und lehnen diesen Minderheitsantrag ab.

Die Minderheitsanträge zu den Artikeln 50 und 51 betreffen nicht einen Teil der Vorlage. Dazu gibt es auch keine Vernehmlassung. Es ist auch keine Relevanz hinter diesen Artikeln, indem es eben kaum Fälle des Zweitasyls gibt und auch die Problematik der Familienzugehörigkeit offenbar nicht akut ist.

Die Frage der Reisen in den Staat, in dem man verfolgt worden ist, ist offenbar ebenfalls ein Missverständnis. Wir haben jetzt verschiedentlich gehört, wie es sich mit diesen Eritreern verhält, die zum Teil eben anderen Regimes angehört haben [PAGE 1424] und deswegen nun in ihr Land zurückreisen können. Ich verzichte auf weitere Ausführungen.

Ich bitte Sie somit, überall der Mehrheit zuzustimmen.