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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich werde auch bei diesem Block so vorgehen wie beim Block 1, indem ich die Anträge unterscheide und einteile in Anträge, die gegen die Bundesverfassung und/oder gegen Völkerrecht verstossen, in Anträge, die der Zielsetzung dieser Vorlage, der Beschleunigung, entgegenstehen, in Anträge, die schon einmal diskutiert und abgelehnt worden sind, und in Anträge, die nicht umsetzbar oder nicht notwendig sind. In diesem Sinne kann ich hier ebenfalls vorwegnehmen, dass der Bundesrat bei allen Artikeln die Kommissionsmehrheit unterstützt und die Anträge der Kommissionsminderheiten ablehnt.

Ich komme zu den Minderheitsanträgen, die mit der Bundesverfassung und/oder dem Völkerrecht nicht vereinbar sind: Die Minderheit Fehr Hans bei Artikel 24 möchte, dass die Zentren des Bundes in einer geschlossenen Anlage errichtet werden. Die Minderheit Amaudruz bei Artikel 24a fordert dasselbe für die besonderen Zentren für Renitente. Beide Anträge sind weder mit der Schweizerischen Bundesverfassung noch mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Im Übrigen wurden auch diese Forderungen bereits intensiv im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu den dringlichen Massnahmen diskutiert und vom Parlament verworfen. Die Vorlage wurde ja dann - das wurde heute Morgen auch mehrfach erwähnt - von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung angenommen. Man kann eigentlich auch daraus schliessen, dass die schweizerische Bevölkerung in ihrer Mehrheit keine geschlossenen Zentren für Asylsuchende will.

Ich komme jetzt zu den Anträgen, die der Zielsetzung, der Beschleunigung der Verfahren, entgegenstehen; deshalb lehnt sie der Bundesrat ebenfalls ab.

Ich möchte Sie an dieser Stelle aber noch auf einen Beschluss des Ständerates zu den besonderen Zentren, also den sogenannten Renitentenzentren, aufmerksam machen. Die Kommissionsmehrheit hat diesem Beschluss des Ständerates zugestimmt. Der Ständerat hat gegenüber dem Entwurf des Bundesrates beschlossen, dass renitente Personen in jedem Fall in einem besonderen Zentrum untergebracht werden und ihre Bewegungsfreiheit auf einen bestimmten Rayon eingeschränkt wird. Es soll also im Gegensatz zur heutigen Regelung für das Staatssekretariat für Migration nicht mehr möglich sein, im Einzelfall über eine Zuteilung in ein besonderes Zentrum zu entscheiden. Das Ziel der geltenden Bestimmung über besondere Zentren ist aber nicht die Bestrafung von renitenten Asylsuchenden; dafür gibt es ja das Strafrecht, und es gibt auch disziplinarrechtliche Massnahmen. Es geht vielmehr um die Wiederherstellung der Ordnung und Sicherheit in einem Zentrum des Bundes. Eine generelle Unterbringung aller renitenten Asylsuchenden in einem besonderen Zentrum ist auch nicht praktikabel und würde überdies deutlich mehr kosten.

Nun schlägt die Mehrheit Ihrer Kommission bei den besonderen Zentren eine Änderung gegenüber der ständerätlichen Version vor: Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden, sollen zwar ebenfalls in jedem Fall in einem besonderen Zentrum untergebracht werden. Es soll aber mit der Unterbringung in einem besonderen Zentrum eine Ein- oder Ausgrenzung angeordnet werden. Damit ist gewährleistet, dass bei der Rayonzuteilung trotz des beschlossenen Automatismus jeweils eine Verhältnismässigkeitsprüfung stattfindet, dass die Folgen einer Verletzung dieser Anordnung im Gesetz geregelt sind, dass eine richterliche Überprüfung gewährleistet und der Rechtsweg einheitlich geregelt ist. Im Unterschied zum Ständerat hat die Mehrheit Ihrer Kommission zudem beschlossen, dass eine Unterbringung in einem besonderen Zentrum, verbunden mit einer Ein- oder Ausgrenzung, nur bei einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich sein soll. Diese Einschränkung trägt dem verfassungsmässigen Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung und wird deshalb vom Bundesrat ebenfalls begrüsst. Wir unterstützen in diesem Fall also die Kommissionsmehrheit.

Ich komme nun noch zu den weiteren Minderheitsanträgen im Bereich der Zentren des Bundes: Die Minderheit Brand beantragt bei Artikel 24, dass auch Personen im erweiterten Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens in den Zentren des Bundes untergebracht werden. Demnach würden alle Asylsuchenden bis zum Abschluss des Verfahrens bzw. zum Vollzug der Wegweisung in Bundeszentren untergebracht, und es würden keine Zuweisungen an die Kantone mehr stattfinden können. Dieser Antrag ist mit der vorgeschlagenen Neustrukturierung nicht vereinbar. Er würde diese sogar erheblich erschweren. Der Antrag widerspricht übrigens auch dem Prinzip der föderalen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Es müsste eigentlich in diesem Rat bekannt sein, dass es diese Aufteilung gibt. Die Kantone haben übrigens an zwei Asylkonferenzen entschieden, dass die nun vorgeschlagene Aufgabenteilung sinnvoll ist und eben auch dem Föderalismus Rechnung trägt.

Die Minderheit Rutz Gregor beantragt bei Artikel 24, dass der Bund vor Ablauf der Höchstdauer von 140 Tagen in den Bundeszentren keine Asylsuchenden den Kantonen zuweisen kann. Die Neustrukturierung soll aber nicht nur dann funktionieren, wenn die Anzahl der Asylgesuche niedrig ist und es keine akute Krise in den Herkunftsländern gibt; die Neustrukturierung muss - das haben Sie explizit gewünscht - schwankungstauglich sein. Mit der Regelung, wie sie die Minderheit Rutz Gregor beantragt, hätte man diese Schwankungstauglichkeit eben gerade nicht mehr. Dazu kommt, dass auch eine Forderung aus den beiden Asylkonferenzen vorliegt, die Schwankungstauglichkeit sei sicherzustellen. Deshalb lehnen wir auch den Antrag der Minderheit Rutz Gregor zu Artikel 24 ab.

In Bezug auf die Berücksichtigung von besonderen Leistungen von Standortkantonen von Zentren des Bundes oder von Flughafenkantonen beantragt die Minderheit Brand bei Artikel 27 Absatz 1bis, dass diese nicht mehr explizit im Gesetz verankert werden. Im Rahmen der gemeinsamen Erklärung der Asylkonferenz 2014 wurde einstimmig festgelegt, dass diese besonderen Leistungen von Standortkantonen von Zentren des Bundes und von Flughafenkantonen bei der [PAGE 1416] Verteilung von Asylsuchenden berücksichtigt werden sollen. An dieser Asylkonferenz haben die Kantone einstimmig beschlossen, dass am heute feststehenden Finanzierungsprinzip grundsätzlich festgehalten wird, dass man aber dann mit einem periodischen Monitoring die Auswirkungen der Neustrukturierung auf die einzelnen Kantone überprüft und erst dann allenfalls Anpassungen vornimmt.

Ich komme nun noch zu Anträgen, die bereits bei früheren Gesetzesrevisionen beraten und abgelehnt worden sind; das sind die Anträge der Minderheiten I (Rutz Gregor) und II (Pantani) zu Artikel 24d. Darin wird beantragt, dass die vorübergehende Nutzung militärischer Bauten und Anlagen des Bundes, sofern bestehende Unterbringungsstrukturen nicht ausreichen, einer kantonalen respektive einer kommunalen Bewilligung bedarf. Ich muss Sie daran erinnern: Diese Bestimmungen wurden von der Bevölkerung im Juni 2013 mit grosser Mehrheit angenommen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dies kurze Zeit später in der Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs wieder rückgängig gemacht werden soll. Ich erlaube mir zudem noch den Hinweis: Es ist genau dieser Artikel, der uns in einer allfälligen Krisensituation ein Instrument in die Hand gibt, damit wir rasch zusätzliche Unterkünfte eröffnen können. Es gibt Nachbarstaaten, Österreich zum Beispiel, die aktuell dringlich über genau eine solche Gesetzesbestimmung beraten, weil sie in der aktuellen Krise diesbezüglich handlungsunfähig sind.

Ich komme noch zu den Anträgen, die nicht umsetzbar oder nicht notwendig sind. Die Minderheit Pantani beantragt bei Artikel 24e, dass für die Unterbringung von Asylsuchenden in einem kommunal geführten Zentrum nicht nur das Einverständnis des Standortkantons, sondern auch dasjenige der Standortgemeinde erforderlich sein soll. Selbstverständlich kann ein Projekt nur erfolgreich zustande kommen, wenn die betroffene Gemeinde einbezogen wird. Das Einverständnis der Standortgemeinde muss aber nicht explizit ins Gesetz aufgenommen werden. Ich fand es eindrücklich, dass der Präsident des Städteverbandes heute Morgen explizit gesagt hat, eigentlich müssten die Gemeinden und Städte dafür sein, dass sie dieses Mitbestimmungsrecht bekommen. Sie haben aber selber gesehen, dass es im Gesamtinteresse ist, wenn diese Möglichkeit der Unterbringung besteht und deshalb auf die Mitbestimmung verzichtet wird. Wir beantragen Ihnen deshalb, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich komme jetzt noch zum Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu Artikel 26a Absatz 1bis: Diese Minderheit möchte, dass bei Anzeichen einer Traumatisierung oder einer anderen psychischen Beeinträchtigung alle am Verfahren und an der Unterbringung beteiligten Personen verpflichtet werden, dies dem Staatssekretariat für Migration mitzuteilen. Das SEM soll von Amtes wegen die notwendigen Untersuchungen einleiten. Ich muss sagen, ich habe Verständnis für dieses Anliegen, aber dieser Vorschlag ist in der Praxis weder umsetzbar, noch ist er aus unserer Sicht notwendig. Das Staatssekretariat ist bereits gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen und die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Auch die asylsuchenden Personen sind aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Beeinträchtigung grundsätzlich von sich aus geltend zu machen.

Mit dem umfassenden Rechtsschutz, den wir jetzt einführen wollen, ist auch sichergestellt, dass eine Vertrauensperson vorhanden ist, die mit der asylsuchenden Person auch solche Situationen besprechen kann. Sie kann sie darauf aufmerksam machen und auch ermutigen, solche Beeinträchtigungen frühzeitig einzubringen. Ich denke, diesem Anliegen ist Rechnung getragen. Ich muss sagen, wir nehmen es sehr ernst. Wir sind auch daran, unsere Leute immer wieder zu schulen, sie aufmerksam zu machen, dass hier eben gerade Traumatisierungen unter Umständen nur schwer vorgebracht werden. Wir müssen dem wirklich Aufmerksamkeit entgegenbringen.

Der Bundesrat lehnt sämtliche Minderheitsanträge ab und bittet Sie, das ebenfalls zu tun.

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