preparatory:AB 187771
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-10
Wortprotokoll
Ich spreche nur zu Artikel 10h. Hier geht es um die Berücksichtigung der im Ausland verursachten Umweltbelastung. Die Mehrheit der Kommission hat weislich entschieden, diese zu berücksichtigen, wie das der Bundesrat vorschlägt.
Ich möchte begründen, warum man den Antrag der Minderheit II (Schilliger), die das nicht möchte, ablehnen muss. Es geht um die Wirkungseffizienz unserer Umweltpolitik. Wir haben in der Umweltpolitik immer mehr Situationen, in denen es nicht reicht, nur die in der Schweiz verursachte Umweltbelastung anzuschauen. Nehmen wir beispielsweise die Fahrzeuge, den Entscheid, ob die Karosserie aus Aluminium oder aus Stahl sein sollte. Wenn man nur den Verbrauch der Fahrzeuge anschaut, denkt man natürlich sofort: Aluminium ist besser. Schaut man aber ebenfalls die Ökobilanz der Materialien an, sieht man, dass auch Stahl durchaus eine gute Lösung ist. Dasselbe gilt für den Ersatz von Geräten: Der frühzeitige Ersatz eines Laptops kann für die Energieeffizienz, für den Energieverbrauch in der Schweiz gut sein, aber wenn man den ökologischen Rucksack des Gerätes berücksichtigt - das ist halt meistens im Ausland verursachte Umweltbelastung -, kann das anders aussehen. Dasselbe gilt für die Beurteilung der produzierenden Wirtschaft: Wenn wir eine Stahlfabrik in der Schweiz beurteilen - wie wollen wir sie beurteilen, wenn wir die Umweltbelastung des von ihr produzierten Stahls nicht mit der Umweltbelastung von importiertem Stahl vergleichen? Dieses Prinzip ist wissenschaftlich eigentlich völlig akzeptiert, und es wäre wirklich an der Zeit, dass es auch im Umweltschutzgesetz gebührend berücksichtigt würde.
Man muss auch sagen: Im Einzelnen haben SVP und FDP das schon anerkannt. Nehmen wir das Thema Dreckstromabgabe: Wenn auf dem importierten Strom eine CO2-Abgabe erhoben wird, geht es doch genau um das Prinzip, dass man auch die im Ausland verursachte Umweltbelastung berücksichtigt, weil man verstanden hat, dass es für die Schweizer Wirtschaft ein Nachteil ist, wenn man das nicht macht. Und das Gleiche gilt für die Agrotreibstoffe, die "bio fuels": Es ist ja klar, dass es nicht sinnvoll ist, für die Schweizer Landwirtschaft Vorschriften zu haben, bei Importen die Umweltbelastung aber nicht zu berücksichtigen.
Es ist also wirtschaftlich - nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich - völlig sinnvoll, die im Ausland verursachte Umweltbelastung zu berücksichtigen und damit der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es ist eben nicht so, dass das die Deindustrialisierung fördern würde, im Gegenteil: Gerade die produzierende Industrie wird durch die Berücksichtigung der im Ausland verursachten Umweltbelastung entlastet, weil man nicht nur die Umweltbelastung der Unternehmen in der Schweiz anschaut, sondern auch die Umweltbelastung ihrer Mitbewerber, ihrer Konkurrenz im Ausland.
Wichtig ist aber Folgendes: Natürlich ist das hier einfach einmal ein grundlegendes Prinzip. Daraus leiten sich weder die Deklarationspflicht noch konkrete Massnahmen ab. Es geht einmal um ein Prinzip, das dann in den Massnahmen, welche wir in Block 2 besprechen, womöglich berücksichtigt werden sollte. Diese Leitidee wäre aber wichtig für das Umweltschutzgesetz, gerade bei wirtschaftlicher Betrachtung.