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Bieri Peter · Ständerat · 2015-09-17

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-17

Wortprotokoll

Es ist wahrscheinlich müssig, in einem weiteren Votum über Sinn und Zweck der neuen Strassenfinanzierung zu sprechen, nachdem in dieser Sache seit einigen Jahren und insbesondere seit der erfolgreichen Fabi-Abstimmung schon viel gesagt und geschrieben worden ist. Auch als Präsident des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr (Litra) - damit ist auch gleich meine Interessenbindung bekundet - habe ich mich stets, und dies schon bei der Fabi-Abstimmung, dafür eingesetzt, dass im Nachgang zu dieser erfolgreichen Abstimmung auch für die Strasse eine Lösung gesucht wird.

Dass die Vorlage des Bundesrates nun nicht nur eine Finanzierungsvorlage ist, sondern mit dem strategischen Entwicklungsprogramm (Step) auch ein Entwicklungsprogramm für Kapazitätsausbauten enthält, ist doch ein gewichtiger Vorteil gegenüber all jenen Begehren, wie etwa der Milchkuh-Initiative, die reine Finanzierungsvorschläge sind. Der Bundesrat schlägt, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch aus der Perspektive der Realisierungsschritte, ein paralleles und in sich konsistentes Vorgehen vor, wie es damals auch für die Fabi-Vorlage beschlossen worden war: Bundesrat, Parlament, Bürgerinnen und Bürger wissen, welche Projekte mit welchen Mitteln in näherer und fernerer Zukunft realisiert werden.

Wenn wir in unserer Kommission gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag einige Abweichungen vorgenommen haben, dann sind diese aus einer intensiven Diskussion und aus der Auseinandersetzung mit den zurzeit aktuellen Realitäten - ich denke an den Frankenkurs oder an die Treibstoffpreise - und den Begehren der interessierten Kreise - hier denke ich an die Kantone, Städte, Gemeinden, aber auch an die Verkehrsverbände - zustande gekommen. So ist etwa die Begrenzung des ersten Schrittes der Treibstoffzollerhöhung auf nur 4 Rappen eine Konzession an den derzeitigen Tanktourismus, wie das Herr Kollega Theiler erklärt hat; und das, obwohl, wie ich meine, angesichts der seit Jahrzehnten nicht mehr nachgeführten Teuerung eine wesentlich höhere Erhöhung mehr als gerechtfertigt gewesen wäre. Auch ist den kritisierenden Automobilverbänden in Erinnerung zu rufen, dass der Benzinpreis gemäss Statistik 2012 bei Fr. 1.81 [PAGE 890] lag und zurzeit unter Fr. 1.50 liegt und dass er gemäss den Prognosen wegen der höheren Fördermengen auf absehbare Zeit hinaus weiterhin tief bleiben wird. Es mutet deshalb etwas eigenartig an, dass wegen einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um einige wenige Rappen derart laut und unverhohlen Kritik erhoben wird. Es kommt hinzu, dass die letzte Erhöhung des Zuschlages 1974, also vor über vierzig Jahren, stattgefunden hat und dass die aufgelaufene Teuerung 118 Prozent beträgt.

Auch die Mineralölsteuer, die Grundsteuer, ist seit 1994 unverändert geblieben. Es kommt hinzu, dass dank der neuen Motorentechnik der Treibstoffverbrauch je gefahrenen Kilometer in den vergangenen zehn Jahren um über einen Viertel gesunken ist. Wir fahren also in jeglicher Hinsicht heute günstiger, und dies, obwohl die Zahl, die Kapazität, die Qualität und die Sicherheit der Strassen gestiegen sind.

Um der Vorlage zum Durchbruch zu verhelfen, haben wir in unserer Kommission gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag einige Anpassungen vorgenommen, die sowohl in der Bundesverfassung als auch in den Gesetzen ihren Niederschlag gefunden haben. Ich möchte speziell darauf hinweisen, dass wir mit der gesetzlichen Festlegung einer ungefähren prozentualen Bandbreite der Mittel, die für den strassengebundenen Agglomerationsverkehr zur Verfügung stehen, sowohl den Vertretern des öffentlichen Verkehrs der Städte und Agglomerationen als auch den Strassenverkehrsverbänden etwas mehr Sicherheit geben konnten, auch wenn dies aus rein politischer und administrativer Sicht dem Fonds eher eine gewisse Flexibilität nimmt.

Was nun die Aufnahme des Netzbeschlusses betrifft, so haben wir in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen den Versuch unternommen, diesen nicht nur aufzunehmen, sondern dafür auch eine ausreichende, sichere Finanzierung zu finden. Diejenigen Mitglieder der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche dieses Ziel mitverfolgt haben, brachten denn auch einen Lösungsvorschlag ein, mit dem die Kantone, welche Strassen abgeben können, einen Beitrag von 50 Millionen Franken leisten würden; die Strassenbenützer würden mit einer Erhöhung des Vignettenpreises auf 70 Franken 150 Millionen Franken sowie die Bundeskasse rund 25 Millionen Franken beitragen. Wir haben den Vorschlag jedoch nur unter der Voraussetzung eingebracht, dass sowohl Kantone als auch Strassenverbände ein klar positives Signal geben würden. Nachdem nach unserer ersten Lesung die Reaktion der Kantone derart indifferent ausfiel und mit grössten, zum Teil auch unmöglichen Vorbehalten bestückt war und die Strassenverbände gar schrieben: "Eine Erhöhung der Nationalstrassenabgabe gefährdet die ganze NAF-Vorlage und kommt für uns nicht infrage", haben wir, ernüchtert von diesen Rückmeldungen, Abstand von der Integration des Netzbeschlusses genommen.

Wir sind uns bewusst, dass einzelne Kantone die Integration des Netzbeschlusses begrüssen würden. Ihnen ist jedoch zu entgegnen, dass selbst die am meisten davon profitierenden Kantone bei der letzten Volksabstimmung über die Vignette, die klar mit dem Netzbeschluss verlinkt war, Nein gestimmt haben. Es wurde uns - und zwar mir persönlich - nach unserem ersten Entscheid in den Medien sogar vorgeworfen, wir würden den Volksentscheid mit unserem Vorschlag nicht respektieren. Wir haben nun den Weg über eine Motion gewählt, welche die Einführung einer E-Vignette in einigen Jahren und dabei eine Verknüpfung mit dem Netzbeschluss vorsieht. Wir glauben, dass mit der E-Vignette einiges von der damals vorgebrachten Kritik aufgenommen und der Netzbeschluss so in einigen Jahren doch noch realisiert werden kann.

Diese Lösung erscheint uns erfolgversprechender zu sein, als im jetzigen Moment an unserem Vorschlag festzuhalten. Ich finde den folgenden Vorgang deshalb etwas kurios: Der Vorschlag war von mir zusammen mit Kollega Theiler eingebracht worden und wurde von uns dann aufgrund der Rückmeldungen der Kantone zurückgezogen, und nun kommen die gleichen Kantone und sagen, man müsse die Sache aufnehmen. Ich erachte dieses Vorgehen mehr als nur als eigenartig.

Was nicht angehen kann - das muss ich sagen - ist der Antrag der Minderheit Hösli, welche zwar unser ursprüngliches Konzept integral übernimmt, hingegen auf eine Vignettenpreiserhöhung verzichtet, was auch immer die Gründe dafür sein mögen. Damit entsteht ein Loch in der Bundeskasse, ein Loch von über 150 Millionen Franken.

Etwas eigenartig finde ich auch den Antrag Germann, wonach die Mineralölsteuer im Verhältnis von 70 zu 30 verteilt werden soll. Dazu kann ich Ihnen sagen: Eine Verschiebung um 1 Prozent entspricht 25 Millionen Franken, wenn Sie 20 Prozent verschieben, wird in der Bundeskasse eine halbe Milliarde Franken fehlen. Ich bin dann ganz gespannt, wie Herr Germann als Mitglied der Finanzkommission dieses Loch in der Bundeskasse stopfen will. Ich meine, wir sollten nur Lösungen zustimmen, deren Finanzierung auch realistisch ist, und nicht einfach Finanzierungsmittel verschieben, was in der Bundeskasse entsprechende Löcher hinterlässt.

In dem Sinne glaube ich, dass unser Vorgehen das richtige ist. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann dem Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.