Theiler Georges · Ständerat · 2015-09-22
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-22
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Härtefallmassnahmen, die da vorgeschlagen werden, abzulehnen. Ich bitte Sie ebenso dringend, den Einzelantrag Engler abzulehnen. Die Wasserkraft ist und bleibt eine wichtige Stütze, da sind wir uns einig. Sie muss auch in Zukunft 60 Prozent der Kapazitäten liefern. Die Strommarktpreise sind europaweit massiv unter Druck, das haben wir jetzt mehrfach gehört. Dafür sind verschiedene Faktoren verantwortlich: Die Nachfrage ist gesunken. Die Deutschen haben massiv in den Markt eingegriffen, indem sie Subventionen in unbegrenzter Höhe und, weil Deutschland gross ist, natürlich auch in einer riesigen Menge eingeführt haben. Das beeinflusst den Markt. Es ist aber nicht so, wie oft kolportiert wird, dass die schweizerische KEV einen massiven Einfluss auf den internationalen Strompreis hätte. Das ist bei dieser Menge und bei dieser Höhe gar nicht möglich. Zur heutigen Situation hat der Umstand geführt, dass die Öl- und Gaspreise gesunken sind und damit auch noch die Kohlepreise in ganz Europa.
Die Wasserkraftwerke haben zweifellos Probleme, das streitet niemand ab. Sie können ihren Strom nicht mehr zu vernünftigen Preisen am Markt absetzen. Aber das ist eben der Markt! Jede Unternehmung kann irgendeinmal in eine Situation kommen, in der sie am Markt Probleme kriegt. Das sind Durststrecken, die man überstehen muss. Mir ist persönlich noch kein einziger Konkurs eines Kraftwerkes bekannt. Ich bin froh, wenn Sie mir Informationen darüber geben, wo solche Fälle schon stattgefunden haben. Offenbar haben diese Kraftwerke auch noch schöne Reserven, offenbar ist auch [PAGE 962] eine grosse Elastizität in den Preisen, weil die Investition sehr langfristig erfolgt ist.
Was machen wir jetzt in dieser Situation? Wir machen in vorauseilendem Gehorsam eine neue Gesetzesbestimmung über vier Seiten. Ich bitte Sie, einmal den Text dieser Härtefalllösung zu lesen. Wenn Sie ihn auf Anhieb verstehen, dann zahle ich Ihnen nachher als eine meiner letzten guten Taten in Bern gerne einen Kaffee. Wenn Sie ihn nicht auf Anhieb verstehen, bitte ich Sie, selbst eine gute Tat zu leisten und diese Lösung abzulehnen.
Ich habe den Text nicht verstanden. Wenn Sie die Artikel 33a, 33b und 33c über vier Seiten hinweg durchgesehen haben, kommen Sie am Schluss zu Absatz 5 von Artikel 33c. Ich finde, diese Bestimmung ist eine wirklich fast belustigende Lösung. In Absatz 5 steht nämlich Folgendes: "Er" - der Bundesrat - "kann vorsehen ... b. eine Kürzung der Finanzhilfe, wenn eine Wasserkraftanlage oder ihr Betrieb ineffizient ist." Wir würden jetzt also so weit gehen und da noch eine Ausnahme stipulieren, die besagt, dass man einem Werk nichts gibt, wenn unsere Verwaltung festgestellt hat, dass die Wirtschaft hier ineffizient gearbeitet hat. Das ist ja wirklich keine Lösung, an die überhaupt jemand ernsthaft denken kann. Ich lehne das kategorisch ab!
Die Frage, was im Konkursfall eines Kraftwerkes passiert, ist berechtigt. In der Wirtschaft passiert es täglich, dass irgendjemand Konkurs geht. Bei einem Wasserkraftwerk haben wir einen ganz entscheidenden Vorteil: Ein solches Kraftwerk kann nicht ins Ausland ausgelagert werden, man kann es nicht zügeln; das Wasser ist da, die Mauer ist da, die Zentrale ist da. Also was passiert? Ein solches Kraftwerk wird zu tieferen Preisen von irgendjemandem übernommen. Jetzt meine ich, dass in der heutigen Konstellation jeder interessiert ist, ein Kraftwerk zu kaufen, wenn der Preis stimmt. Es gibt genügend Kraftwerke bzw. andere Gesellschaften, zu Hunderten, die hier einspringen würden. Wir haben aber auch genügend Geld in diesem Land, um das zu finanzieren, wenn der Preis stimmt - und der Preis stimmt, wenn es um die Konkursmasse geht.
Es könnte sein, dass eine ausländische Gesellschaft ein Kraftwerk übernimmt. Solche Beteiligungen haben wir heute auch schon, so wird zum Beispiel Alpiq auch schon von ausländischen Beteiligten unterstützt. Danach fragt niemand, und überhaupt niemand ärgert sich darüber. Wenn dann wirklich die Situation käme, dass Chinesen unsere Kraftwerke reihenweise aufkaufen würden, also bitte, dann könnten wir immer noch eingreifen, dann hätten wir immer noch genügend Zeit. Wir haben auch schon bewiesen, dass wir in solch kritischen Situationen fähig sind, in Kürze ein Gesetz zu machen, um irgendeine Auffanggesellschaft zu gründen, wenn die Wirtschaft das nicht selber vernünftig regeln kann.
Von daher muss ich also sagen, dass man auch den Mut haben muss, ein Kraftwerk oder ein Wasserkraftwerk Konkurs gehen zu lassen. Das ist bei Weitem noch keine Katastrophe. Es besteht meiner Meinung nach also überhaupt kein Handlungsbedarf.
Ich möchte mich noch kurz zum Antrag Engler äussern. Ich habe jetzt gesagt, die Härtefallregelung sei schlecht. Ja gut, aber Herr Engler, Ihr Antrag ist die Quadratur des Kreises bei der Härtefalllösung. Sie kommen daher und sagen, wir müssten jetzt 0,4 Rappen pro Kilowattstunde vorsehen, um marode Preise irgendwie zu stützen. 0,4 Rappen pro Kilowattstunde sind immerhin 120 Millionen Franken jährlich. Das geht dann eine Zeitlang. In fünf Jahren sind wir dann also bei 600 Millionen Franken - das ist eigentlich Ihr Anliegen.
Da muss ich sagen, dass Sie ganz raffiniert eingebaut haben, dass das dann natürlich nur für jene gilt, die nicht in der Grundversorgung sind. Es ist ja ein ganz grosses Problem, dass von diesen Tiefstpreisen, die wir heute am Markt haben, natürlich einige Werke flott profitieren. Städtische Werke, die keine Produktion haben, kaufen Dreckkohlestrom ein; das sind aber auch Gemeinden und Kantone, und diese sind bei Ihnen dann natürlich flott ausgenommen. Meiner Meinung nach haben Sie logisch gedacht, zu Recht, denn sie haben ja noch den Schutz des Marktes; sie können ja dann einfach dem Kunden eine höhere Rechnung schicken, dann ist das Ganze abgedeckt. Sie können dann auch noch ein grosses Werbeschild hinten am Bus aufkleben lassen, auf dem steht, dass der Bus mit Wasserkraft fährt. Das glaube ich natürlich schon lange nicht mehr, das ist bei diesen Preisen gar nicht möglich. Also, hier nur jene quasi vor dem Markt zu beschützen, die nicht in der Grundversorgung sind, ist eine sehr künstliche Konstruktion. Aber aus Sicht eines Kraftwerks, das eben keine oder nur eine tiefe Grundversorgung hat, ist es natürlich logisch.
Sie sagen in Ihrem Antrag, dass Sie bei der Härtefallklausel von Gestehungskosten ausgehen. Wenn Sie die Härtefallklausel verstanden und meinen Kaffee getrunken haben, werden Sie feststellen, dass diese eigentlich dort beginnt, wo ein Geldabfluss stattfindet: vor dem Konkurs, aber schon nicht ganz bei den Gestehungskosten.
Herr Engler will aber auch die Amortisationen und die Zinsen und alles drin haben. Das ist dann ein ganz anderes Preisniveau, auf dem Ihre Massnahme zu greifen beginnen würde. Da muss man einfach das Gleiche feststellen, was ich Herrn Schmid gesagt habe, nämlich dass Sie alle über den gleichen Leisten schlagen. Jene, die gut finanziert sind, jene, die gut arbeiten, jene, die den Preis noch einigermassen halten können, unterstützen Sie genau gleich wie jene, die vielleicht viele Dividenden bezahlt und hohe Schulden gemacht haben. Da machen Sie keinen Unterschied, und das stört mich. Für mich sollen es die Effizienten sein, die am Markt überleben. Die Ineffizienz verdient kein Überleben am Markt. Sie gehen hin und zementieren mit Ihrem Vorschlag die heutigen Strukturen, die ohnehin äusserst komplex sind.
Ich habe vorhin gesagt, Ihre Lösung liege bei Kosten von 120 Millionen Franken. Ich nehme alles zurück und behaupte, dass es jetzt 240 Millionen Franken sind. Ich habe von der Härtefallklausel gesprochen, diese macht 600 Millionen aus - 120 Millionen Franken mal 5 Jahre. Und Ihre Lösung liegt bei 240 Millionen Franken jährlich, das Ende ist da nicht abzusehen. Irgendwann sind es dann einfach 1,2 Milliarden Franken, wenn Sie die gleichen Zeiträume nehmen. Das sind gewaltige Beträge, die wir da einfach flächendeckend ausschütten würden.
Ich bitte Sie dringend, den Antrag Engler abzulehnen.