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preparatory:AB 187964

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Zuhanden der Materialien folgende Bemerkung: Der Bundesrat hat den ganzen Artikel 12 neu formuliert. Das heisst, dieser bestünde in seiner Fassung nur aus den Absätzen 1 und 2, wie Sie das der Fahne entnehmen können. Das hat aber zu Missverständnissen geführt, deshalb hat der Nationalrat Absatz 4 gemäss geltendem Recht zu Absatz 3 gemacht, dies [PAGE 997] mit dem Resultat, dass Artikel 12 jetzt eben gemäss dieser Fahne neu aus den Absätzen 1 bis 3 besteht.