Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23
Wortprotokoll
Nein. Nochmals: Wenn dann ein solcher Transport anfiele, dann würde man selbstverständlich informiert. Dann müssen auch Kantone Bewilligungen erteilen, wie bei Gefahrenguttransporten generell. In diesem Fall erfolgt also die Meldung und die Prüfung, und es braucht eine Bewilligung. Das ist das heutige Gesetz, und das funktioniert so.