Casanova Corina · 2015-09-07
Casanova Corina · Graubünden · 2015-09-07
Wortprotokoll
Die Information der Öffentlichkeit gehört zu den verfassungsmässigen Aufgaben des Bundesrates, der Departemente und der Verwaltung. So sieht es Artikel 180 der Bundesverfassung vor. Artikel 110 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes verlangt vom Bundesrat, für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information zu sorgen. Eine proaktive und transparente Information stärkt die Grundlagen unserer Demokratie. Der Bund kommuniziert aber - das wird gelegentlich übersehen - nicht nur aus eigenem Antrieb, sondern auch, um Informationsbedürfnisse zu befriedigen. Solche werden von Medien, Interessenverbänden oder von Bürgerinnen und Bürgern auch an die Verwaltung herangetragen.
Es kommen natürlich noch die Sprachen hinzu, die wir haben: Wir haben drei Amtssprachen und vier [PAGE 695] Landessprachen, und gewisse Informationen müssen natürlich auf Englisch aufbereitet werden.
Das heisst also, dass ein wesentlicher Teil der Kommunikationsleistungen der Departemente und Ämter Bedürfnisse Dritter erfüllt. Diese Anforderungen sind in den letzten Jahren, mit der Explosion von Kanälen zur direkten Kommunikation, stark gestiegen - ich denke da an Facebook und Twitter, um nur einige zu nennen. Trotzdem haben sich die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit in den letzten rund fünfzehn Jahren kaum verändert. Das haben Sie auch anhand der Zahlen in der Antwort des Bundesrates sehen können. Es ist aber auch zu einem Strukturwandel gekommen: Wir beobachten seit Jahren in den meisten Departementen den Trend, dass Eigenleistungen einen höheren Anteil an den Kommunikationsdienstleistungen haben. Der Anteil der Personalkosten hat sich deshalb etwas erhöht und der Anteil der Sachleistungen verringert. Diese Sachleistungen umfassen ja auch externe Dienstleistungen und Leistungen von Dritten. Darum sehen natürlich auch die Zahlen so aus.
Zu den Kosten, die Sie erwähnt haben: Das sind natürlich Vollkosten; das sind nicht die Löhne, die die Mitarbeitenden bekommen. Man hat die Löhne nach den Aufgaben und Verantwortungen, die diese Mitarbeitenden haben, aufgeführt. Die Arbeitgeberbeiträge und die Büroarbeitsinfrastruktur sind hier natürlich mit einbezogen.
Es ist wichtig, dass der Bundesrat informiert, dass die Departemente auch informieren; das gehört zu ihren Aufgaben. Wie es weitergeht, werden wir sehen. Es ist ja ein Stabilisierungsprogramm angesagt. Ob auch die Kommunikation darunterfällt, werden wir später sehen.