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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-09-07

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-07

Wortprotokoll

Ich kann nur betonen, was in Bezug auf die Relevanz dieses neuen Kanals gesagt wurde: Das Ziel ist ja die Stärkung der demokratischen Mitwirkungsrechte. Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass es diese zu unterstützen und zu forcieren gilt. Dass es einen gewissen Systemwettbewerb gibt, halte ich anders als Kollege Levrat für unproblematisch. Ich glaube sogar, dass wir uns davor hüten sollten, vorschnell eine einzige, zentrale Lösung zuzulassen. Dass zentrale IT-Projekte mit Risiken verbunden sein können, haben wir in der Vergangenheit auch schon erlebt. Ich glaube, dass die Konzentration auf ein einziges System in der Schweiz auch rein umsetzungsbezogen Risiken enthalten würde. Ein Risiko wäre zum Beispiel ein allfälliger Unterbruch des E-Votings, wenn ein Entwicklungspartner - egal ob staatlich oder privat, da gebe ich Kollegin Häberli-Koller Recht - ausfällt.

Als Vertreterin des Kantons Aargau und damit auch aus Sicht der neun Konsortiumskantone, die natürlich über die Entscheide in der jüngsten Vergangenheit enttäuscht sind, bedaure ich den Entscheid des Bundesrates, das entsprechende Gesuch der Konsortiumskantone für die Nationalratswahlen 2015 nicht zu bewilligen. Wir müssen uns vor Augen führen, dass die Konsortiumskantone ihren Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern seit September 2010 an achtzehn Urnengängen die elektronische Stimmabgabe ermöglicht haben, letztmals bei den eidgenössischen Abstimmungen im Juli 2015. Und jetzt, beim neunzehnten Mal, soll das System plötzlich nicht mehr sicher sein. Das sorgt für Irritationen. Tatsache ist, dass die elektronische Stimmabgabe für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der wichtigste Stimmkanal geworden ist. Tatsache ist auch, dass bei der elektronischen Stimmabgabe bedeutend weniger Stimmen aus dem Ausland verspätet eintreffen als mit brieflicher Stimmabgabe und dass mit E-Voting die ungültige Stimmabgabe verunmöglicht wird. Tatsache ist gemäss meinen Informationen auch, dass die entsprechenden Konsortiumskantone den nötigen Massnahmen zur Wahrung des Stimmgeheimnisses, das selbstverständlich sehr wichtig ist, hohes Gewicht beimessen und da auch Massnahmen implementiert haben.

Ich hoffe, dass wir alle, inklusive Bundeskanzlei und Bundesrat, auch hier weiterhin den Mut haben und den Pioniergeist beweisen, wie es immer wieder nötig war, auch bei heiklen Dossiers, was natürlich auch bei der Stimmabgabe der Fall ist. Es braucht Mut, wie er angesichts dieses wichtigen Gutes der demokratischen Mitbestimmung auch schon notwendig war, zum Beispiel zu Beginn der Neunzigerjahre, als die briefliche Stimmabgabe realisiert wurde. Ich bin meinerseits jedoch der Meinung, dass es richtig ist, bei diesem föderalistischen Projekt nicht vorschnell einschränkende Entscheidungen zu fällen.