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AB 188128

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-07

Wortprotokoll

Ich freue mich natürlich, dass die militärische Grundausbildung auch nach Jahrzehnten noch im Parlament Niederschlag findet, dass hier, zu diesem Punkt, Lehren gezogen werden können.

Der Bundesrat hat die Motion ursprünglich abgelehnt, mit der Begründung, dass Differenzen, die entstehen - und sie entstehen in einem solchen Betrieb wie der Armee -, in der Linie bereinigt werden sollen. Wir haben mit dem Dienstreglement einen Weg, der vorgegeben ist. Wehrmänner, die ungerecht behandelt werden, die sich irgendwo nicht durchsetzen können, haben durchaus die Möglichkeit, ihrem Anliegen in der Linie zum Durchbruch zu verhelfen. Eine Ombudsstelle entlastet die Linie etwas, sie nimmt sie aus der Verantwortung. Das war der Grund, weshalb wir Nein gesagt haben.

Jetzt ist es weitgehend ein politischer Entscheid. Auf der einen Seite steht das, was Herr Zanetti gesagt hat: Vertrauen in die Armee schaffen, indem man eine Ombudsstelle einrichtet; das wäre ein Grund, einer Ombudsstelle zuzustimmen. Auf der anderen Seite bringt sie militärisch aus unserer Sicht keinen Mehrwert. Sie nimmt die Linie aus der Verantwortung, Probleme werden dann ausserhalb und nicht mehr in der Linie gelöst.

Das ist die Güterabwägung, die vorzunehmen ist. Wir haben einen Vorschlag gemacht, der umsetzbar ist, wir haben ihn gründlich geprüft. Wenn Sie ihm zustimmen würden, hätten wir eine vernünftige Lösung. Es ist aber weitgehend ein politischer Entscheid. Im Sinne der Differenzbereinigung bin ich auch froh, wenn wir hier keine Differenz haben. Die Güterabwägung, die Sie gemacht haben, ist aber durchaus auch in Erwägung zu ziehen. Damit haben Sie zu entscheiden. Wir können mit beidem leben; militärisch gesehen, brauchen wir die Ombudsstelle nicht.

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