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Wenger Rico · Ständerat · 2001-12-12

Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

Im Anschluss an das, was mein Schaffhauser Kollege gesagt hat, möchte ich vertiefend noch einige Punkte erwähnen.

Die vorliegende Revision des Betäubungsmittelgesetzes kann ich aufgrund der unter dem Titel Entkriminalisierung des Cannabiskonsums vorgesehenen Massnahmen nicht unterstützen. Sie setzt grundsätzlich falsche Signale, und statt für die Strafverfolgungsbehörden im Vergleich zum heute tatsächlich unbefriedigenden Zustand Klarheit zu schaffen, will der Bundesrat beim Anbau von Drogenhanf mit dem vorgesehenen Opportunitätsprinzip den Grundstein für eine fragwürdige Praxis legen, die neue Unklarheiten und, gerade auch in Grenzkantonen, neue Probleme schaffen wird.

Am Beispiel Schaffhausens, das die Drogensituation weitgehend im Griff hat, seien meine Befürchtungen kurz erläutert: Mit der vorgesehenen Regelung werden in der Grenzstadt zahlreiche Hanfshops ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können, welche bis vor einiger Zeit massive, illegale Umsätze erzielten. Die vorgesehene Regelung, welche eine genaue Buchführung der Anbieter vorsieht, ruft zudem nach einem neuen, grossen Kontrollaufwand durch die Behörden. Während sie beim Vollzug einerseits entlastet werden sollen, werden auf der anderen Seite neue Kontroll- und Überwachungsmassnahmen verlangt, welche aufwendig und letztlich impraktikabel sind. Dasselbe gilt für den Anbau von Drogenhanf, der zwar gemäss Gesetz offiziell verboten werden soll, in Tat und Wahrheit aber unter Auflagen erlaubt wird.

Sie wollen Händler dazu verpflichten, genaue Buchführung über Kunden und Kaufmenge zu erstellen. Wie steht es dabei überhaupt mit dem Datenschutz? Dass die geforderte Buchführung in der Praxis nie funktionieren wird, sagt heute in einem Zeitungsinterview in den "Schaffhauser Nachrichten" auch der Schaffhauser Stadtrat und Sozialreferent, der übrigens der Ökoliberalen Bewegung angehört und ansonsten für die Legalisierung des Cannabisanbaus für den Eigenkonsum eintritt.

Die Auflagen, die der Bundesrat in einer Verordnung festlegen will, sollten aber bekannt sein, bevor das Volk über das Gesetz befinden muss. Sonst kauft es wirklich die "verladene" Katze im Sack. Deshalb möchte ich vom Bundesrat gerne wissen, wie er die fragliche Verordnung ausgestalten will. Welche Vergehen wollen Sie genau unter Strafe stellen? Und, Frau Bundesrätin, wer soll kontrollieren und mit welchem Aufwand? Sagen Sie uns das doch bitte konkret! Wie wollen Sie erreichen, dass im Bereich Anbau eine unterschiedliche Praxis unter den Kantonen verhindert wird? Eine Vorschrift sieht vor, dass Hanfläden nur von "vertrauenswürdigen" Personen geführt werden können. Was heisst das genau? Wer kann die Vertrauenswürdigkeit kontrollieren? Ich halte das für einen nicht klar definierten Begriff.

Ich sehe die Gefahr auf uns zukommen, dass die genau gleichen zweifelhaften Gestalten ihre Hanfplantagen und Duftsäckchen-Verkaufsstellen wieder eröffnen können, die, sich bis vor kurzem in einem Graumarkt bewegend, innert kurzer Zeit Hunderttausende von Franken Gewinn gemacht haben, illegal versteht sich. Diese Personen - ich spreche dabei explizit von jenen, die unter dem Vorwand, Duftsäckchen zu produzieren, Drogenhanf anbauten und diesen mit massivem Gewinn absetzten - werden auch unter den neuen Bedingungen sicher einen Weg finden, Kontrollen und Gesetzeshüter auszuhebeln. Das liegt doch auf der Hand.

Die Haltung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit erscheint mir vor diesem Hintergrund reichlich gutgläubig oder gar naiv. Dasselbe gilt für die Bestimmung, wonach Anbieter Drogenhanf nur an einheimische über 18-Jährige verkaufen dürfen. Es ist doch sonnenklar, dass sich entlang der Landesgrenze kaufberechtigte Schweizer in den Läden völlig legal bedienen werden, um das im benachbarten Ausland verbotene Suchtmittel an die von dort anreisenden Cannabistouristen weiterzuverkaufen.

Am Beispiel Schaffhausen sei gesagt: Es wird sich wieder eine zweifelhafte Szene bilden, die mit enormem Aufwand der Behörden in der vergangenen Zeit soeben erst in für die Öffentlichkeit akzeptable Bahnen gelenkt wurde.

Frau Bundesrätin, ich bitte Sie, zu diesen Punkten klar Stellung zu beziehen.