Eberle Roland · Ständerat · 2015-09-23
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-23
Wortprotokoll
Mit dem Langzeitbetriebskonzept hat der Nationalrat eine neue Bestimmung ins Gesetz aufgenommen. Ich erläutere Ihnen jetzt die Entstehungsgeschichte dieses Langzeitbetriebskonzepts. Ich war eigentlich der Meinung, das wäre nicht nötig, aber aufgrund der bisherigen Debatte macht es, denke ich, vielleicht Sinn, dass ich meine Sicht der Dinge darüber darlege, wie dieses Langzeitbetriebskonzept in diese Vorlage Eingang gefunden hat.
Ich interpretiere es so, dass in erster Linie die politische Absicht dahintersteckt, dass man mit diesem Langzeitbetriebskonzept quasi einen Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative formulieren kann, um dann den Rückzug der Initiative zu ermöglichen. Denn die Frage, ob das Volk zur Atomausstiegs-Initiative Ja oder Nein sagen würde, ist ja bekanntlich offen. Den Auftakt zu dieser Strategie bildeten diverse Vorstösse von verschiedenen Nationalräten, die bereits 2011 in diese Richtung zielten. Ich erwähne einen, nämlich den Vorstoss von Nationalrat Eric Nussbaumer. Er verlangte mit dem Postulat 11.4175 einen "Bericht über die Varianten der Laufzeitbegrenzung bei Atomkraftwerken". Es waren andere Nationalräte dabei, alles erklärte Gegner der Kernenergie, das ist selbstverständlich, und das ist auch korrekt so. Diese treibenden Kräfte haben erstens das Bundesamt für Justiz mit ins Boot geholt, insbesondere in der Frage, ob im Falle, dass man eine solche Atomausstiegs-Initiative durchsetzen würde, Entschädigungsforderungen fällig würden. Zweitens, und jetzt wird es ein bisschen heikel, haben sie auch das Ensi ins Boot geholt, mit der Frage der Durchsetzung von "steigenden Sicherheitsanforderungen". Das ist die Begrifflichkeit, wie sie vorgesehen wäre. Daraus resultierte, in einem iterativen Prozess unter massgeblicher Beteiligung des Ensi, die entsprechende Vorlage, und Herr Nationalrat Müller-Altermatt hat diese dann im Plenum eingebracht. Das ist eine ideale Konstellation. Mittepolitik setzt man ein, um solche Vorlagen durchzusetzen, das ist legitim.
Dass das Ensi uns als Kommissionsmitgliedern unter dieser Prämisse dann, wie erwähnt, einen solchen Brief schreibt, erstaunt mich persönlich nicht wesentlich. Für mich wesentlich war die Tatsache, dass alle meine diesbezüglichen Fragen in der Anhörung vom Ensi nicht beantwortet wurden - keine einzige, auch nach zweimaligem Nachfragen nicht. Das erstaunt mich, und deshalb bin ich der Meinung, dass wir uns wirklich überlegen müssen: Welche Variante führt zu mehr Sicherheit, die bestehende mit den Spielregeln oder das Langzeitbetriebskonzept?
Das ist letztlich die einzige Frage, die wir beantworten müssen. Herr Cramer hat dagegen argumentiert. Aber als Verwaltungsrat der Axpo sehe ich, wie das abläuft: Ich sehe die Augenhöhe zwischen den Betreibern und dem Ensi. Die Tatsache, dass Beznau I im Moment nicht am Netz ist, und die Tatsache, dass bei Beznau II in der Revision zusätzliche Prüfungen vorgenommen werden, sind Resultate des Prozesses zwischen der Aufsichtsbehörde, also dem Ensi, und dem Betreiber. Das ist für mich der Beweis dafür, dass es mit der heutigen Gesetzgebung und Regelung funktioniert.
Die Kernenergieverordnung schreibt in Artikel 34 eine umfassende Sicherheitsüberprüfung für Kernkraftwerke vor. Verschiedene Richtlinien des Ensi regeln die Sicherheitsüberprüfung, die Alterungsüberwachung, den Notfallschutz und auch die Stilllegung von Kernanlagen im Detail. Ich könnte die entsprechenden Richtlinien zitieren, wenn das gewünscht wäre. Mit der heutigen Sicherheitsarchitektur ist man nach meinem Dafürhalten durchaus in der Lage, die Sicherheit auf dem höchstmöglichen technischen Standard zu gewährleisten.
Wenn von einem Kernkraftwerk die vom Ensi vorgeschriebenen Massnahmen nicht umgesetzt werden, so wird ihm in letzter Konsequenz die Betriebsbewilligung entzogen. Diese Kompetenz ist heute in der geltenden Gesetzgebung festgehalten. [PAGE 1015]
Ich bin auch klar der Überzeugung, dass wir alle Schritte unternehmen müssen, um die Sicherheitsarchitektur auf einem hohen Stand zu halten. Das ist nicht verhandelbar, Sicherheit ist nicht verhandelbar. Wenn wir die Spielregeln jetzt während des Spiels in der Endphase ändern - ich sage es mit den Worten von Herrn Cramer -, in der die Anlagen auf das Ende zugehen, wenn wir in dieser gemäss Ensi heiklen Phase die Spielregeln ändern, haben wir meines Erachtens eine höhere Unsicherheit, als wenn wir die alten bestehenden Regeln durchsetzen und das Ensi seine Arbeit leistet.
In dieser Ausgangslage schafft das vom Nationalrat vorgeschlagene Langzeitbetriebskonzept nach meinem Dafürhalten keinen Mehrwert. Im Gegenteil, die neuen Bestimmungen enthalten eher unklarere Begriffe: Was ist z. B. eine Sicherheitsmarge? Wie definiert man das? Es wird offengelassen, welche Elemente des Konzeptes als wesentlich zu betrachten sind. Auch da herrscht eine für mich wenig klare Begrifflichkeit. Da verlasse ich mich lieber auf die bestehende etablierte Begrifflichkeit und auf die Augenhöhe zwischen der technischen Kontrollbehörde und den Betreibern.
Die Konkretisierung von Anforderungen und Einzelheiten des Langzeitbetriebskonzepts wird an den Bundesrat delegiert. Wir delegieren mit dieser Norm also eine Technik oder eine technische Betrachtung oder Anforderungsprofile an eine politische Behörde. Nichts gegen den Bundesrat, aber das ist genau das, was wir nicht wollen. Wir wollen keine politische Einflussnahme, wir wollen eine absolut technische Betrachtungsweise, damit wir hier auf dem weltbesten technischen Standard funktionieren. Das ist die Idee. Mit dieser Delegation an den Bundesrat würde also nach meinem Dafürhalten eine technologiebezogene Sicherheitsarchitektur durch eine politische Einflussnahme abgelöst - und es ist eine politische Debatte, seit Jahren, das merken wir selbstverständlich.
Nach meinem Dafürhalten - ich wiederhole mich - würde der absolute Grundsatz, der heute gilt, nämlich dass Sicherheit nicht verhandelbar ist, ausgehebelt. Die Befristung eines erneuerten Langzeitbetriebskonzepts auf jeweils zehn Jahre schafft Unsicherheit, auch bezüglich der Amortisation langfristiger Investitionen, und schwächt dazu die Investitionsanreize. Frau Diener hat eine Bemerkung gemacht, die man eigentlich nicht so stehenlassen könnte. Sie zeigt aber genau, was man möglicherweise unter der Befristung verstehen könnte, nämlich dass man jetzt nicht mehr investiert, weil man ja dann irgendwann mal abstellt - das kann es definitiv nicht sein!
Anstelle eines vollständigen Ersatzes wären auch Teilersatzmassnahmen möglich, wenn man investiert. Wenn man eine offene Endphase hat, kann man umfassend investieren; das muss ja auch amortisiert werden. Wenn man einen Fixtermin hat und nicht weiss, ob unter diesen Umständen die Bewilligung wieder erteilt wird oder nicht, wird man möglicherweise nicht das Optimum in die Sicherheitstechnik investieren, wie das heute der Fall ist.
Die neue Bestimmung, wie vom Nationalrat vorgeschlagen, verringert nicht nur die Anreize der Kernkraftbetreiber, in die Sicherheit zu investieren, sondern schafft eben auch diese Rechtsunsicherheit, von der schon gesprochen wurde. Die Betreiber verfügen heute über unbefristete Betriebsbewilligungen, das ist klar. Mit der Einführung einer auf zehn Jahre bewilligten Langzeitbetriebskonzeption würde dieser Anspruch entwertet. Damit - das hört man vielleicht nicht so gern - würden verfassungsmässige Rechte wie Eigentumsgarantie, Wirtschaftsfreiheit und Vertrauensschutz bis hin zum Willkürverbot verletzt.
Ein befristeter Weiterbetrieb, kombiniert mit der weiterhin bestehenden Verpflichtung zur Nachrüstung, würde einem weltweit einzigartigen Aufsichtsregime entsprechen. Dabei müssten die sicherheitstechnischen Anforderungen an das Langzeitbetriebskonzept, wie bereits erwähnt, vom Bundesrat und damit von einer politischen Behörde festgelegt werden. Das lädt zu politischer Einflussnahme ein und gefährdet die Sicherheitsstandards. Die Aufsichtsbehörde beurteilt und bewilligt das Langzeitbetriebskonzept nach den Vorgaben des Bundesrates - so steht es hier. Damit würde schliesslich auch das Rollenverständnis - ein wichtiger Punkt - zwischen der Bewilligungs- und der Aufsichtsbehörde verwässert, möglicherweise internationalen Standards widersprochen und die Unabhängigkeit des Ensi infrage gestellt. Dem Ensi bliebe zudem kein Ermessensspielraum, wenn das Langzeitbetriebskonzept nicht vollständig oder nicht zur Zeit umgesetzt würde. Wenn also mit einem Automatismus ein Enddatum festgelegt ist und aus irgendwelchen technischen Gründen oder Entwicklungsgründen die Sicherheitsinvestitionen ein halbes Jahr oder ein Jahr Verzögerung hätten, wäre die logische Konsequenz gemäss diesem Langzeitbetriebskonzept die Stilllegung des Atomkraftwerks. Das kann vermutlich nicht im Sinn des Erfinders des Konzepts sein, insbesondere dann, wenn den Betreiber kein Verschulden trifft.
Ein Beispiel: Wir hatten kürzlich die Frage des neuen Reaktordeckels vorliegen; in diesen ist investiert worden, und er hat dann, um einige Millimeter, nicht ganz gepasst. Das bedeutete eine Verzögerung von drei, vier Monaten. In einem solchen Fall wäre das Ensi mit dieser Konzeption gezwungen, diese Sicherheitsinvestition nicht abzuwarten, sondern das Werk definitiv stillzulegen. Ohne einen Sicherheitsgewinn zu schaffen, würde das Langzeitbetriebskonzept auf diese Weise enorme Vermögenswerte aufs Spiel setzen. Auch das hört man nicht so gerne, aber es ist eine Tatsache: Betroffen sind immerhin neun Ostschweizer Kantone im Rahmen der Kernkraftwerke der Axpo, Beznau I und II sowie der Anteile an Leibstadt.
Ein wichtiger Punkt für mich - damit das auch wieder einmal gesagt worden ist -: Die Entscheide zur Investition in die Sicherheit mit über 1,6 Milliarden Franken und weiteren 700 Millionen Franken für Beznau wurden vor Fukushima getroffen. Es hat also nichts mit der Katastrophe in Japan zu tun, sondern die Investitionen sind in der überzeugenden Konzeption begründet. Deshalb wurde investiert, und deshalb sind wir nach meinem Dafürhalten auch verantwortlich dafür, dass diese Investitionen nicht in den Sand gesetzt werden.
In der vom Nationalrat vorgeschlagenen Übergangsbestimmung soll zudem eine Laufzeitbeschränkung für Kraftwerke, die bei Inkrafttreten der neuen Regelung bereits fünfzig Jahre in Betrieb sind, eingeführt werden. Gemeint kann damit nur Beznau sein. Diese Lex Beznau stellt eine Diskriminierung dar, für die es keinen sachlichen Grund gibt. Wie gesagt, es ist sehr viel in die Sicherheit von Beznau investiert worden, sodass das Kraftwerk heute höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Das haben auch die europäischen und internationalen Tests klar gezeigt - Kollege Theiler hat darauf hingewiesen. Im Übrigen - ich wiederhole mich da bewusst nochmals - zeigen die aktuellen Abklärungen zur Sicherheit von Beznau I und die Verzögerungen bei der Wiederinbetriebnahme gerade, dass das geltende Aufsichts- und Sicherheitsregime klar funktioniert und keine neuen Bestimmungen notwendig sind. Ändern wir die Spielregeln nicht während des Spiels. Das wäre meine Bitte an Sie. Wir setzen eine bestens funktionierende und international regelmässig als vorbildlich bestätigte Sicherheitsarchitektur für unsere Kernanlagen nicht aufs Spiel.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und in dieser für unser Land wichtigen Sicherheitsfrage keine Experimente zu unternehmen.