Minder Thomas · Ständerat · 2015-09-24
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24
Wortprotokoll
Auch ich stimme dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase zu, sie geht in die richtige Richtung. Kollege Fournier sitzt schon einige Zeit in diesem Rat und ist zur Überzeugung gekommen, dass bundesrätliche Verordnungen je länger, je mehr den Geist und Willen des Gesetzgebers umgehen. Er spricht in seiner Begründung gar von einer vermehrt missbräuchlichen Praxis des Bundesrates oder auch der Verwaltung, den Handlungsspielraum bei Verordnungen mehr als erlaubt auszunützen. Ich bin erst seit vier Jahren im Parlament, komme aber zum selben Fazit. Der Vorstoss von Kollege Fournier setzt ein Zeichen und rückt die Kirche hoffentlich wieder in die Mitte des Dorfes.
Wer ist der Gesetzgeber, wir oder der Bundesrat? Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, seine eigene Politik oder sein eigenes legislatives Gutdünken im Parlament durchzudrücken, sondern seine Aufgabe ist es, die [PAGE 1076] Bundesbeschlüsse nach dem Gusto des Parlamentes und übrigens auch die Volksinitiativen nach den Vorstellungen von Volk und Ständen umzusetzen. Wir müssen aber auch selbstkritisch sein. Leider viel zu oft geben wir diese Kompetenz von uns aus freiwillig aus den Händen. Seien wir ehrlich: Blättern Sie einmal die Gesetze durch. Wie oft steht da "der Bundesrat regelt", "der Bundesrat legt die Einzelheiten fest", "der Bundesrat definiert", "der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen", "der Bundesrat erläutert die Bestimmungen" usw.? Wir hätten längst die Möglichkeit, vermehrt wichtige Punkte selber ins Gesetz zu schreiben, als uns danach über die bundesrätliche Verordnung zu beklagen.
Wir hätten es sogar selber in der Hand, Kollege Engler hat es angetönt, eine entsprechende Übergangsbestimmung in Gesetze einzufügen, die den Bundesrat beauftragt, uns später die Verordnung zur Genehmigung zu unterbreiten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, wo dies getan wurde: Im Sommer 2013 hat der Bundesrat unserem Parlament das Geschäft 12.096, "Bankengesetz. Genehmigung des 4. Kapitels der Verordnung über die Liquidation der Banken (too big to fail)", zur Genehmigung unterbreitet. Der Bundesrat tat dies deshalb, weil unsere Kollegen der letzten Legislatur in der Änderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen, Untertitel "Stärkung der Stabilität im Finanzsektor (too big to fail)", genau dies proaktiv verlangten. Ich zitiere aus jener Novelle Ziffer 3 der Übergangsbestimmungen: "Die erstmalige Verabschiedung der Regelungen nach Artikel 10 Absatz 4 ist der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten."
Voilà! Was Kollege Fournier fordert, ist eigentlich längst möglich. Im Prinzip bräuchte es kein neues Gesetz, das uns diese Kompetenz gibt. Vielmehr müssten wir im konkreten Fall selber tätig werden. Wenn ich dieser parlamentarischen Initiative dennoch zustimme, dann, um zu unterstreichen, dass die Legislative öfters von dieser Möglichkeit Gebrauch machen sollte. Eine deklaratorische Norm im Parlamentsgesetz schadet also nicht. Unsere Kollegen denken dann vielleicht in der nächsten Legislatur eher mal daran.
Mich beschäftigt eigentlich noch viel mehr, dass Volksinitiativen via Verordnungen umgesetzt werden, weil nicht rechtzeitig ein Gesetz vorliegt. Die Abzocker-Initiative wurde vor zweieinhalb Jahren angenommen. Die Übergangsbestimmung fordert die Legislative auf, innert Jahresfrist ein Gesetz zu erlassen. Heute, nach zweieinhalb Jahren, liegt aber noch nicht einmal eine Botschaft vor. Überbrückt wird nun per bundesrätliche Verordnung. Der Masseneinwanderungs-Initiative droht dasselbe. Ich will damit lediglich den Anstoss dazu geben, dass in der Beratung in der nationalrätlichen Kommission auch dieser Punkt berücksichtigt werde, falls der parlamentarischen Initiative, was ich hoffe, hier im Rat Folge gegeben wird.
Ebenfalls nicht erfasst sind Fälle wie Dublin III. Bei Dublin III ging es um ein asylpolitisches Anliegen, welches wegen zeitlichem Druck aus Brüssel nicht wie üblich gesetzestechnisch, sondern via Verordnung umgesetzt wurde. Ein solches Vorgehen kommt im Parlament nicht gut an und beim Volk noch viel weniger, zumal dem Dublin-System bekanntlich ein Urnenentscheid vorausgegangen ist.
Bitte geben Sie dieser Initiative in der ersten Phase Folge. Aber denken wir daran, dass es in Zukunft eigentlich wir selbst sein müssten, die vermehrt wieder das Heft in die eigene Hand nehmen, anstatt allzu vieles an die Exekutive zu delegieren.