Lexipedia

preparatory:AB 188575

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-17

Wortprotokoll

Auch in meiner Kinderstube galt: Man spielt nicht mit Lebensmitteln. Darin sind wir uns also völlig einig.

Der Hunger in der Welt ist ein ernstzunehmendes, wichtiges und sensibles Thema. Man kann dieses Thema nicht ernst genug nehmen. Auch so weit bin ich mit allen Rednern dieses Vormittags einverstanden. Hunger ist anerkanntermassen vor allem ein Verteilproblem. Ob Sie es glauben oder nicht, die Planungssicherheit gewährende Spekulation trägt zur Verbesserung des weltumspannenden Verteilproblems bei. Mit der Herausforderung Hunger wollen und müssen wir uns auseinandersetzen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der von der Initiative vorgeschlagene Weg zur Hungerbekämpfung ungeeignet ist. Deshalb lehnt er die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Wie wir gehört haben, sind sowohl der Ständerat als auch die beiden vorberatenden Kommissionen dieser Empfehlung gefolgt. Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, dies ebenfalls zu tun.

Bevor ich auf die Gründe für die Ablehnung der Initiative eingehe, noch etwas zur Funktion der Spekulation auf den Märkten: Diese wird meist einseitig und damit natürlich auch negativ dargestellt. Aber das ist nicht so; ich habe versucht, das anzutönen. Die Spekulation hat durchaus positive und nützliche Funktionen. Sie erhöht die Liquidität auf den Märkten. Das ermöglicht den Produzenten und den Verarbeitern, sich zu vernünftigen Konditionen abzusichern. Es geht um Planungssicherheit, es geht um Kosteneffizienz. Wenn die Erträge aus der Kosteneffizienz in einem funktionierenden Markt letztlich an den Konsumenten weitergegeben werden, kann das nicht nur schlecht sein.

Warum lehnt der Bundesrat die Initiative ab? Die verfügbaren Studien deuten darauf hin, dass nicht die Spekulation, sondern andere Faktoren für die Preisanstiege verantwortlich gewesen sind. Sie wurden eben aufgezählt. Lassen Sie mich die wichtigsten Faktoren meinerseits in Erinnerung rufen: Es herrschten historisch tiefe Lagerbestände. Dieses Phänomen kumulierte sich mit ungünstigen Wetterereignissen wie Dürren und Frost in den Anbaugebieten. Es kamen zusätzlich noch politische Massnahmen wichtiger Export- und auch Importländer wie Exportverbote oder Panikkäufe dazu; ich erinnere an die Restriktionen in Russland und Kasachstan, wenn es um Weizen und um das Jahr 2008 geht. Diese Faktoren verbanden sich 2007/08 und dann 2010/11 zu einem perfekten Sturm und schaukelten die Preise hoch. Ein Spekulationsverbot hätte das nicht verhindern können. Das Spekulationsverbot, über das wir debattieren, setzt diesbezüglich am falschen Ort an.

Auch aus weiteren Gründen hätte das Verbot nicht die beabsichtigte Wirkung. Zum einen befinden sich, wie das jetzt x-fach gesagt worden ist, die relevanten Warenterminmärkte für Agrargüter nicht bei uns, sondern im Ausland; auf diese Märkte können wir mit unserer Gesetzgebung letztlich nicht Einfluss nehmen. Zum andern können betroffene Unternehmungen eine Regulierung durch eine Verlagerung ihrer Geschäfte ins Ausland umgehen. Das wurde auch ausführlich debattiert. Das würde uns genauso wenig nützen, weil es doch letztlich auch um hiesige Arbeitsplätze in bedeutender Zahl geht. Den Preisschwankungen kann man nicht mit einer eigenständigen Lösung aus der Schweiz heraus begegnen. Man kann hingegen damit Schaden bei den hiesigen Unternehmungen anrichten.

Das führt mich zu einem weiteren Argument gegen ein Spekulationsverbot: die schädlichen Nebenwirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft. Zuerst brächte ein Verbot mit der vorliegenden Initiative direkte Kosten für die betroffenen Unternehmen und würde sie in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland verschlechtern. Wahrscheinlich, ich habe es schon gesagt, wären dann Verlagerungen eine Konsequenz. Zudem würde ein solches Verbot generell die Unsicherheit über die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhöhen. Dies wäre ein wirklich schlechtes Signal für den hiesigen Standort in der jetzigen Zeit. Die Diskussion um die Rahmenbedingungen in der Schweiz würde erneut und zusätzlich angefacht. Wir dürfen die Rahmenbedingungen bei uns nicht ohne Not weiter verschlechtern. Ich bitte Sie, wirklich mit höchster Sorgfalt ans Werk zu gehen und vor allem nicht mit Massnahmen, bei denen wir davon ausgehen müssen, dass sie letztlich das eigentliche Ziel nicht erfüllen, nämlich die Armut und den Hunger zu bekämpfen.

Ich fasse zusammen: Armut und Hunger wollen wir bekämpfen. Der von der Initiative vorgeschlagene Weg ist untauglich und für den Kreis der Agrar- und Rohstoffhändler sogar schädlich. Die Initiative ist untauglich, weil die Spekulation nicht die Ursache für die von der Initiative angesprochenen Probleme ist; sie ist untauglich, weil das Verbot auch aus den genannten Gründen nicht die beabsichtigte Wirkung hätte. Sie ist schädlich wegen ihrer Nebenwirkungen für die gesamte Volkswirtschaft.

Sie werden jetzt auch den Bundesrat fragen: Tun wir denn nichts? Doch, wir tun viel! Ich erinnere an die [PAGE 1664] Entwicklungshilfebeiträge, 2014 waren es immerhin 3,2 Milliarden Schweizerfranken. Davon geht eine Viertelmilliarde in Landwirtschaftsprojekte. Zusätzlich entfällt beinahe eine halbe Milliarde Schweizerfranken auf die humanitäre Hilfe im Rahmen der Uno. Auch mit diesen Geldern wird der Hunger bekämpft. Ich erinnere auch an das Engagement der Schweiz in der Welthandelsorganisation und in weiteren Organisationen. Massnahmen wie Exportverbote für Agrargüter spielten bei den starken Preisanstiegen eine wichtige Rolle. Hier brauchen wir klarere Regeln; es braucht mehr Transparenz auf den physischen Agrarmärkten. Auch hierfür setzen wir uns ein.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Noch ein Nachsatz: Der Bundesrat hat im Finanzmarktinfrastrukturgesetz die Grundlage für die Positionslimiten geschaffen. Damit lehnt er sich an die EU-Regelung an. Im aktuellen Verordnungsentwurf sind die Positionslimiten nicht enthalten; das ist so. Es ist deshalb so, weil die EU noch nicht im Detail reguliert hat. Wir kennen die technischen Ausführungsbestimmungen also noch nicht. Deshalb wäre es nicht zielführend - auch hier nicht -, bereits jetzt einen Verordnungsentwurf zu verfassen. Der Bundesrat wartet ab, wie die EU die technischen Details reguliert. Danach wird er sich erneut und ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen.