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Brand Heinz · Nationalrat · 2015-03-11

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen im Namen der Kommissionsminderheit beantragen, diese Kommissionsmotion abzulehnen. Gestatten Sie mir dazu zwei, drei Vorbemerkungen. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit haben bereits die Rahmenbedingungen dieses Vorhabens dargelegt, ich kann mithin darauf verzichten. Ich möchte aber einfach noch darauf hinweisen, dass die Dissenting Opinions vor allem aus dem angelsächsischen Raum kommen, wo die Rechtsprechung sehr viel stärker auf dem Wege der Urteilsfindung und weniger auf dem Wege der Rechtsetzung, wie wir es in der Schweiz gewohnt sind, erfolgt. Es ist auch bereits gesagt worden, dass ein früherer Versuch negativ ausgegangen ist. Man hat das 1997 schon einmal versucht.

Die Befürworter machen geltend - damit komme ich zu den Argumenten, welche für eine Ablehnung sprechen -, dass Dissenting Opinions einerseits für die Transparenz der Entscheide besser seien, dass sie aber auch für die Rechtsfortbildung und die Qualität der Entscheide relevant seien.

Wir alle wissen, dass die Entscheidfindungen heute in wichtigen Fällen - ich betone: in wichtigen, entscheidenden Fällen - öffentlich sind. Man kann also die Beratungen bereits heute mitverfolgen und auf diese Art und Weise die Argumente kennenlernen, welche für oder gegen einen Entscheid sprechen. Zudem werden ja alle wichtigen Entscheide publiziert. Ich möchte jetzt noch auf die Redaktion der Entscheide zu sprechen kommen. Es ist ja so, dass heute in den guten Urteilen auf die Argumente dafür und dagegen vertieft eingegangen wird. Man lernt die Dissenting Opinions also auch auf diesem Wege kennen. Für die Rechtsfortbildung ist viel entscheidender, dass ein Urteil per se gut, ausführlich und dokumentiert begründet wird.

Es gibt viel mehr Gründe, welche gegen eine Pflicht zur Aufnahme der Dissenting Opinions in die Urteilsbegründungen sprechen. Ein formeller Grund ist von den Sprechern der Kommissionsmehrheit bereits erwähnt worden. Man hat in der Kommission, aber auch im Plenum die Möglichkeit der unmittelbaren Kenntnisnahme abgelehnt, indem man auf die Möglichkeit der Live-Stream-Übertragung verzichtete.

Heute können die Gerichte mit ihrer Urteilsbegründung schon genügend Einblick in wichtige Entscheide und deren Argumentationslinien vermitteln. Die Aufnahme von Dissenting Opinions hat eine wesentlich aufwendigere Urteilsbegründung zur Folge, das heisst, dass es erstens mehr Manpower braucht und dass es zweitens länger dauert. Dass die Gerichte damit zusätzlich belastet werden, hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zugegeben. Wir belasten damit die Gerichte also noch mehr, statt dass wir sie entlasten und die Entscheidredaktion beschleunigen. Das ist meines Erachtens ein ganz wesentlicher Grund.

Es darf aber auch nicht übersehen werden, dass die Aufnahme von Dissenting Opinions für einzelne Richter zur Möglichkeit einer Profilierung führen kann. Das wollen wir mit Sicherheit nicht. Es besteht damit auch die Möglichkeit, Profile der an einem Gericht tätigen Richter zu erstellen. Das ist ebenfalls nicht erwünscht.

Die Sprecher der Kommissionsmehrheit haben es bereits gesagt: Wir kennen in wichtigen Fällen bereits heute die Möglichkeit der öffentlichen Urteilsberatung, und nur in wichtigen Fällen sind Dissenting Opinions von Relevanz. Verzichten wir also auf eine solche Erweiterung, welche mit Zusatzaufwand und mit Kosten verbunden ist, ohne dass sie in der Sache wirklich wesentliche Fortschritte bringt.

Ich beantrage Ihnen, im Sinne der Kommissionsminderheit zu stimmen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.