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David Eugen · Ständerat · 2001-12-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Wie die Vorredner bin ich der Meinung, dass wir die Kernenergie als moderne Technologie nüchtern und möglichst rational beurteilen müssen. Ich teile die Meinung, dass eine fundamentalistische und emotionale Diskussion zu nichts führt. Aber zu einer rationalen Diskussion gehört eben auch die Beurteilung von neuen Technologien unter dem Aspekt der Wertentscheidungen unserer Verfassung und insbesondere der Verfassungsziele, die Gesundheit der Bevölkerung sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu wahren. Jede neue Technologie muss sich an diesen Verfassungszielen messen lassen, und wir sollten dies auf eine Art und Weise tun, die eine vernünftige Diskussion ermöglicht. Dafür haben wir auch Grundlagen: Der Schweizerische Wissenschaftsrat hat im Jahre 1999 - übrigens im Auftrag des Parlamentes - eine Technologiefolgenabschätzung für die Kernenergie gemacht. Er hat einen Bericht vorgelegt und zum Ausdruck gebracht - das möchte ich hier aufzeigen -, dass drei Hauptrisiken dieser Technologie bestehen, mit denen sich der Gesetzgeber auseinander setzen muss:

Das erste Risiko bleibt das Unfallrisiko, und zwar geht es hier insbesondere darum, dass bei einem Unfall eine ausserordentlich katastrophale und über Generationen hinweg wirkende Quantität an Schaden entstehen kann, die grosse Teile der Bevölkerung betrifft. Die Erfahrungen haben gezeigt - insbesondere natürlich im Fall von Tschernobyl -, dass sich die bei einem Unfall freigesetzten radioaktiven Stoffe nicht auf eine bestimmte Fläche in der Umgebung beschränken lassen, sondern dass es zu einer grossflächigen Kontamination der Umwelt und zu einer markanten Strahlenexposition der Bevölkerung kommt. Es ist sicher richtig, wenn gesagt wird, dass die Schweizer Anlangen ein hohes Schutzniveau haben - ich möchte das auch akzeptieren, und es ist sicher so. Dennoch müssen die Unfallrisiken sehr ernst genommen werden.

1. Eine Unfallursache, die nie ausgeschlossen werden kann, ist menschliches Fehlverhalten in den komplexen Betriebsabläufen und beim Auftreten von technischen Pannen in einer Kernanlage.

2. Auch technisches Versagen bleibt bei uns möglich. Wenn die Sicherheitssysteme im Innern einer Kernanlage nicht ausreichen, um die Wärme aus dem Kernbrennstoff abzuführen, kann es zu einer Kernschmelze und damit zum Versagen aller Sicherheitssperren kommen. [PAGE 1005]

3. Wir haben nach dem 11. September zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere Kernanlagen gegen einen Vorfall, wie er sich in New York abgespielt hat, nicht gesichert wären. Wenn ein Flugzeug dieser Grösse in eine Kernanlage fliegen würde, käme es zu einem katastrophalen Schaden.

Das zweite Risiko, das besteht, ist das ökologische, und zwar insbesondere auch deshalb, weil das Entsorgungsproblem nicht gelöst ist. Bei uns fallen, jedes Jahr und von jedem Reaktor, 30 Tonnen hochradioaktives Schwermetall an. Nach einer Betriebszeit von 30 Jahren ergibt das 900 Tonnen. Wir haben für diese 900 Tonnen, die anwachsen und weiterhin anwachsen werden, keine Entsorgungslösung.

Diese Abfälle müssen für immer, das heisst für Millionen Jahre, sicher von der Biosphäre getrennt aufbewahrt werden, weil sie eine lebensgefährliche Strahlenbelastung über sehr lange Zeiträume bewirken. Eine Lösung wurde bis heute nicht gefunden. Wer eine Technologie betreibt, muss sich mit der Frage konfrontieren lassen, was er mit den Abfällen macht, und jemand, der eine Technologie betreibt, ohne eine korrekte Lösung für die Abfälle vorlegen zu können, verletzt die eingangs erwähnten Verfassungsziele.

Das dritte Risiko, das bei dieser Technologie besteht, ist ein sicherheitspolitisches. Wir wissen, dass insbesondere bei der Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen zusätzliches Plutonium produziert wird, und zwar in hohem Masse. Die Produktion von Plutonium erhöht permanent die Gefahr des Missbrauchs dieses Materials für die Produktion von Atombomben. Es werden heute wegen der Proliferationsgefahr grösste Anstrengungen unternommen, um das aus dem Kalten Krieg stammende Plutonium abzubauen, zu reduzieren. In diesem Kontext ist es widersinnig, wenn mit einer Technologie neues Plutonium produziert wird.

Das sind die Ergebnisse, die auch der Schweizerische Wissenschaftsrat in seinem Bericht von 1999 hervorgehoben hat.

Die Gesetzesvorlage muss sich nach meiner Überzeugung daran messen lassen, wie sie mit diesen drei Hauptrisiken umgeht. Ich denke, die bundesrätliche Vorlage, die sich zugunsten dieser Technologie ausgesprochen hat, geht bereits an den Rand dessen, was unter den genannten Aspekten verantwortbar ist. Die Schweiz gehört mit dieser Vorlage zu den wenigen Industriestaaten, welche die Atomtechnologie nur in bescheidenem Masse begrenzen und aus ökonomischen Gründen erhebliche Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung in Kauf nehmen.

Die Kommission geht nun mit ihren Anträgen weit über das hinaus. Sie überschreitet die Grenzen, die sich der Bundesrat im Hinblick auf die öffentlichen Interessen am Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gesetzt hat, und nimmt bewusst ein erhebliches zusätzliches Gefahrenpotenzial in Kauf. Ich teile die Meinung, die Kollege Escher vorhin geäussert hat, dass die Beratungen in der Kommission in starkem Ausmasse von den Interessen der Vertreter der schweizerischen Kernenergie dominiert waren. Diese Beurteilung kommt im Übrigen auch in einem "NZZ"-Artikel zum Ausdruck, der kurz nach Veröffentlichung der Resultate unserer Kommissionsberatungen publiziert worden ist.

Ich möchte eigentlich den Rat einladen, der Minderheit zu folgen, dem Entwurf des Bundesrates in den wesentlichen Punkten zuzustimmen und die notwendigen Korrekturen an dieser Vorlage anzubringen. Wenn Sie das nicht tun - auch hier teile ich die Meinung von Kollege Escher -, kann diese Vorlage nicht als Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen betrachtet werden, weil man in gewissen Bereichen sogar über das hinausgeht, was die heutige Rechtslage ist; man verzichtet in dieser Vorlage ja auch auf den Bedürfnisnachweis.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsanträgen zu folgen.

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