Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-12-13
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Zu Beginn dieser Eintretensdebatte ist folgende Frage aufzuwerfen: Brauchen wir überhaupt ein neues Kernenergiegesetz? Denn für den sicheren Betrieb der bestehenden Kraftwerke wäre eigentlich die bestehende Gesetzgebung grundsätzlich eine genügende Grundlage.
Handlungsbedarf - das ist der entscheidende Punkt - besteht aber wegen erheblicher Unzulänglichkeiten bei den Bewilligungsverfahren für Entsorgungsanlagen, weshalb ein aktualisiertes Kernenergiegesetz auch aus Sicht der KKW-Standortregionen - ich komme aus der Gegend von Gösgen - zweckmässig ist. Dabei wird vorausgesetzt, dass ein neues Gesetz dem sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke keine sachlich unbegründeten Hindernisse in den Weg legt und dass es die Bewilligung von Entsorgungsanlagen tatsächlich - das ist der entscheidende Punkt - praxisnaher regelt.
Für mich sind an ein zukunftsgerichtetes Kernenergiegesetz folgende Forderungen zu richten:
1. Der oberste Grundsatz bei der gesetzlichen Regelung der Kernenergie ist die Sicherheit.
2. Der internationale Aspekt: Angesichts der europaweiten Öffnung der Energiemärkte - mit oder ohne Elektrizitätsmarktgesetz - müssen der Kernenergie Rahmenbedingungen zugestanden werden, die mit denen anderer Energieformen vergleichbar sind.
3. Ein neues Kernenergiegesetz darf deshalb gegenüber dem heute geltenden Atomgesetz keine zusätzlichen Einschränkungen für den Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke und die Errichtung der zugehörigen Entsorgungsanlagen einführen.
4. Ein zukunftsgerichtetes Kernenergiegesetz muss die energiepolitische Handlungsfreiheit der kommenden Generationen gewährleisten. Insbesondere soll das Gesetz alle wichtigen Optionen offen lassen, und zwar sowohl bei der Versorgung als auch bei der Entsorgung. Dies heisst namentlich, dass keine sachfremden zeitlichen Begrenzungen aufzunehmen sind. Sie sehen in der Fahne für die Detailberatung, dass aus politischen Gründen eine ganze Reihe von völlig unnötigen zeitlichen Begrenzungen ins Gesetz hineingeschrieben worden sind. Darauf ist sowohl bei der Versorgung als auch bei der Entsorgung grundsätzlich zu verzichten.
5. Ein modernes Kernenergiegesetz soll eine Systematisierung der Bewilligungsverfahren festlegen, mit der insbesondere die Endlagerung radioaktiver Abfälle in die Tat umgesetzt werden kann. Wir werden dereinst an diesem Gesetz gemessen werden, daran, ob es jetzt wirklich gelingt, eine Lösung für die Entsorgung, die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu finden.
6. Als politisches Gegengewicht und zur demokratischen Abstützung der Linie, die Option Kernenergie offen zu halten und die Betriebsbewilligungen zeitlich nicht zu begrenzen, sind in einem modernen Kernenergiegesetz die Volksrechte zu erweitern, indem Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Hier haben wir in der Kommission eine breite Zustimmung gefunden.
7. Für mich ist Artikel 9 des neuen Kernenergiegesetzes - da bin ich fundamental anderer Ansicht als Herr Gentil - entscheidend. Die Wiederaufbereitung ist für mich zentral, und zwar aus grundsätzlichen Überlegungen. Ich bin nämlich der Meinung, dass die Wiederaufbereitung aus Gründen der Nachhaltigkeit sichergestellt werden muss, natürlich mit den entsprechenden Auflagen, aber wichtig ist, dass wir in einem zukunftsgerichteten Kernenergiegesetz die Wiederaufbereitung grundsätzlich verankern. Das sind wir dem neuen Kernenergiegesetz schon aufgrund der Bundesverfassung, in der die Nachhaltigkeit in Artikel 73 verankert ist, schuldig.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten auf dieses neue Kernenergiegesetz.