Casanova Corina · 2015-09-21
Casanova Corina · Graubünden · 2015-09-21
Wortprotokoll
Gemäss der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Kantone für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen zuständig und verantwortlich. Dementsprechend entscheiden die Kantone, ob und wann sie Vote électronique einführen wollen. Sie wählen das einzusetzende System aus, erteilen gegebenenfalls Dritten Aufträge und treten gegenüber dem Bundesrat bzw. der Bundeskanzlei als Gesuchsteller auf. Finanzielle Beiträge des Bundes sind direkt an die Kantone geleistet worden. Folglich besitzt der Bund selber kein System für die elektronische Stimmabgabe. Demzufolge wird er der Schweizerischen Post auch keine Aufträge vergeben. Der Bundesrat bzw. die Bundeskanzlei beurteilen die Gesuche der Kantone für den Einsatz des elektronischen Stimmkanals und erteilen ihnen entsprechende Bewilligungen. Bei der Beurteilung der Gesuche ist die Erfüllung der in den Rechtsgrundlagen definierten Anforderungen massgeblich. Die Frage, ob die Kantone bei der elektronischen Stimmabgabe mit schweizerischen oder ausländischen privaten Unternehmen zusammenarbeiten, ist per se kein Kriterium für die Erteilung bzw. Verweigerung einer Bewilligung. Unabhängig davon, ob auf Produkte oder Leistungen von privaten Unternehmen zurückgegriffen wird oder nicht, die Verantwortung für die korrekte Durchführung von Wahlen und Abstimmungen liegt stets bei den Kantonen.