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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21

Wortprotokoll

Es ist eine Tatsache, dass wir kaum Informationen darüber haben, wie Banken und Sparkassen mit Betroffenen umgehen, die irgendwo noch Gelder haben oder es zumindest vermuten, und wie sie bei den gewünschten Nachforschungen mit ihnen zusammenarbeiten. Dem Vernehmen nach, ich kann es nur so sagen, verlangen die einen Geldinstitute für die Recherchen erhebliche Gebühren zur Deckung ihrer Kosten, während andere sie in einem gewissen Rahmen gebührenfrei durchführen.

Nun bittet Frau Nationalrätin Schneider Schüttel mit ihrem Postulat den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass diese Recherchen bei den Geldinstituten für die Betroffenen kostenfrei sind. Da nicht auszuschliessen ist, dass bei den heutigen Banken und Sparkassen auf Sparheften oder Bankkonten noch nachrichtenlose Guthaben von Opfern vorhanden sind, und weil wir den Betroffenen die Nachforschungen erleichtern wollen, haben wir in der Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 eine entsprechende Regelung vorgesehen; die Regelung steht also bereits in der Vernehmlassungsvorlage. Soweit wir die laufende Vernehmlassung jetzt beurteilen können, ist diese Regelung unbestritten geblieben. Von daher würde ich sagen, wir sind genau auf dem Kurs, den Frau Nationalrätin Schneider Schüttel mit ihrem Postulat vorgibt.

Deshalb können wir Ihnen dieses Postulat zur Annahme empfehlen. Es geht genau in die Richtung, die bereits eingeschlagen ist.