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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-09-21

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-21

Wortprotokoll

Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass selbstverständlich auch aus unserer Sicht ein Problem mit der Staatenlosigkeit besteht. Wir bekämpfen diesen Status auch und tragen dazu bei, dass das Problem bewältigt werden kann. Wir haben uns in den Diskussionen um das Einbürgerungsrecht, um das Asylrecht, um das Ausländerrecht immer dagegen gewehrt, dass man als Sanktion eine Ausbürgerung vorsieht, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass dadurch Staatenlosigkeit geschaffen werden kann; das lehnen wir entschieden ab.

In der zitierten Stellungnahme aus dem Jahre 2006 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass das Einbürgerungsrecht eben das wesentlichste Element im Hinblick auf den Umgang mit der Staatenlosigkeit ist. Er hat damals auf das alte Bürgerrechtsgesetz, Artikel 30, verwiesen. Da liegt für uns eigentlich der Hauptgrund, aus dem wir dieses Postulat bekämpfen. Wir haben im letzten Jahr das neue Einbürgerungsrecht breit diskutiert und bei Artikel 23 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes Folgendes festgelegt: "Ein minderjähriges staatenloses Kind kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn es einen Aufenthalt von insgesamt fünf Jahren in der Schweiz nachweist, wovon ein Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung." In Absatz 2 folgt das gegenüber dem alten Bürgerrechtsgesetz Neue: "Jeder Aufenthalt in der Schweiz in Übereinstimmung mit den ausländerrechtlichen Vorschriften wird angerechnet." Es wird also jeder Aufenthalt an diese fünfjährige Frist angerechnet.

Mit anderen Worten: Wie mit der Staatenlosigkeit umzugehen ist, ist vor Kurzem in diesem Rat beschlossen worden. Wir haben den Eindruck, dass die Schwelle zur Erlangung einer Einbürgerung für minderjährige staatenlose Kinder recht tief ist. Wir sehen nicht ein, weshalb Grund zu einem Bericht über den Beitritt zu diesem Übereinkommen gegeben sein sollte, wenn damit kein Mehrwert geschaffen würde. Sollte der Bundesrat im Beitritt zum Übereinkommen einen Mehrwert sehen, dann soll er doch gleich einen entsprechenden Antrag und Beschluss formulieren. Dann ist es aus unserer Sicht nicht mehr nötig, vorher noch einen Bericht zu verfassen. Wir geben zu, dass dieses Postulat, das wir jetzt bekämpfen, nicht wahnsinnig bedeutend ist. Auch wenn Sie das Postulat gutheissen, ist das aus unserer Sicht nicht dramatisch. Aber es ist aus dem genannten Grund nicht notwendig, dass man noch einen Bericht verfasst, nachdem eben das Einbürgerungsrecht erst im letzten Jahr in der zitierten Art und Weise geregelt worden ist. Falls es der Bundesrat doch als notwendig ansieht, diesem Übereinkommen beizutreten, soll er doch bitte gleich einen entsprechenden Antrag stellen.