Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2015-09-22
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2015-09-22
Wortprotokoll
Wir haben bei der Standortförderung 2016-2019 noch drei Differenzen zum Ständerat zu bereinigen.
Beim Bundesbeschluss 1 geht es um E-Government. Ich möchte hier die Argumente nicht nochmals wiederholen, sie sind seitens der Minderheit, aber auch des Bundesrates genannt worden. Es geht darum, ob man dem Bundesrat folgen will, der 17,7 Millionen Franken dafür vorsieht. Der Ständerat hat dem Bundesrat zugestimmt. Der Nationalrat hat sich mehrheitlich für 12,4 Millionen Franken ausgesprochen. Die WAK hat in der letzten Beratung mit 13 zu 9 Stimmen eine Mehrheit für den Entwurf des Bundesrates bzw. gemäss Beschluss des Ständerates gefunden. Die Mehrheit der Kommission beantragt, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Mehrheit hat sich überzeugen lassen: Die Argumente sind gut und stichhaltig; man kann mit E-Government auch für die KMU verbesserte Bedingungen herbeiführen.
Beim Bundesbeschluss 3 geht es um die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus. Von Herrn Ritter als Sprecher der Minderheit de Buman haben wir gehört, welches die Beweggründe für eine Aufstockung auf 230 Millionen Franken sind. Die Mehrheit der Kommission möchte hingegen bei den 220,5 Millionen Franken verbleiben und an unserem Beschluss festhalten bzw. dem Entwurf des Bundesrates folgen. Begründet wird dies vor allem mit finanziellen Argumenten. Der Bund muss sparen, und auch Schweiz Tourismus muss seinen Beitrag daran leisten. Das sind die Beweggründe vor allem der Kommissionsmehrheit. Die Kommission hat sich knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für Festhalten ausgesprochen. Der Ständerat hat sich das erste Mal mit 21 zu 18 Stimmen für 230 Millionen ausgesprochen. Bei der zweiten Beratung war das Abstimmungsresultat etwas deutlicher: Er hat sich mit 24 zu 19 Stimmen für die Variante mit 230 Millionen ausgesprochen.
Zum Bundesbeschluss 5: Hier geht es um die Nachhaltigkeit in der neuen Regionalpolitik. Der Nationalrat hat einen [PAGE 1734] neuen Artikel 5a eingefügt. Dieser Artikel 5a bezweckt eine Stärkung der Innovation, der Wertschöpfungsketten und der Wirtschaftskreisläufe in den Regionen. Von diesem Ziel ist die Kommission eigentlich nicht abgekommen. Das ist ein Ziel der neuen Regionalpolitik. Aber wir haben uns auch informieren lassen, auch von den Kantonen und auch vonseiten des Bundesrates, dass dieser Innovationsgedanke sowieso in der neuen Regionalpolitik verankert ist und dass die neue Regionalpolitik in erster Linie einen Exportbasis-Ansatz hat. Das muss Wertschöpfung bringen, indem man Produkte und Leistungen eben aus einer Region heraus exportieren kann.
Diese Wertschöpfungsketten, die regionale Wertschöpfung und die wirtschaftlichen Kreisläufe können neuerdings vor allem auch von Projekten zur regionalen Entwicklung genutzt werden. Da gibt es einen gewissen Unterschied zwischen der neuen Regionalpolitik und diesen Projekten zur regionalen Entwicklung. In den Projekten zur regionalen Entwicklung ist es ausgesprochen der Fall, dass diese Wertschöpfungsketten vor allem in den Regionen gestärkt werden sollen. Hier gibt es auch eine Differenzierung, aber im Grunde genommen legt auch die Kommission Wert auf diese regionale Wertschöpfung, obwohl die Kommission jetzt Artikel 5a fallengelassen hat und sich hier dem Ständerat und dem Bundesrat angeschlossen hat. Es gibt hier keinen Minderheitsantrag mehr.