AB 189585
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23
Wortprotokoll
Mit dieser Motion möchte die FDP-Fraktion ihren Beitrag leisten, um die Kosten der Regulierung in diesem Land einzudämmen. Die Regulierungswut, das wurde heute schon mehrfach gesagt, hat gemäss verschiedenen Indikatoren zugenommen; man betrachte den explodierenden Umfang der Systematischen Rechtssammlung oder auch den Weltbank-Indikator "Ease of doing business". Sie bedroht eine stark vom Aussenhandel abhängige Volkswirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und uns im Inland in unserem Wachstumspotenzial. Wir sind froh, dass der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion zumindest einmal diese grundsätzliche Sorge teilt.
Konkret schlagen wir zwei Massnahmen vor, die eine gewisse inhaltliche Verwandtschaft mit denen haben, die Kollege Vogler zuvor präsentiert hat:
1. Die einmaligen und wiederkehrenden Kosten gemäss Regulierungsfolgenabschätzung sollen in einem einheitlichen Verfahren berechnet werden und in den Botschaften auch standardisierter dargestellt werden, sodass man klarer sieht, was wie viel kostet. Wie der Bundesrat nun in seinem vor ziemlich genau drei Wochen erschienenen Bericht "Administrative Entlastung" schreibt, ist der Handlungsspielraum bei der Anwendung dieser Regulierungsfolgenabschätzung dermassen gross und sind die Ziele dermassen bunt und vielfältig geworden, dass das hier interessierende Ziel der administrativen Entlastung "unbefriedigend" verfolgt werden kann. Positive Ausnahmen, wie die eben von Kollege Vogler auch erwähnte Studie des Büros Bass im Falle der Lebensmittelverordnung, zeigen auf, was eben bei einer systematischen Anwendung möglich wäre. [PAGE 1751]
Zu unserer Freude anerkennt der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion an sich diesen Punkt und schreibt, er sei bereit, Wege für eine einheitlichere Berechnung und Darstellung der Kosten zu prüfen. Konsequenterweise aber sollte er aus unserer Sicht dann diesen Punkt der Motion zumindest auch zur Annahme empfehlen oder uns zumindest erklären, wie er diese Wege beschreiten will.
2. Wir verlangen, dass der Bundesrat diese Regulierungsfolgenabschätzung künftig eben von einer unabhängigen Stelle auf ihre Richtigkeit und Qualität überprüfen lässt. Das grosse Problem dieser Regulierungsfolgenabschätzung, wie zuvor erwähnt, ist ihr inhärenter Interessenkonflikt. Der Regulator prüft sein eigenes Werk, wenn auch unter Anleitung des Seco. Das ist, wie wenn wir bei unseren eigenen Vorstössen dann noch darüber Bericht erstatten würden, ob sich die Bürokratie, die sie auslösen, noch im Rahmen hält.
Der Bundesrat sagt nun an sich zu Recht, dieser Vorschlag würde institutionell einige Fragen aufwerfen. Das stimmt; man müsste festlegen, wer das Gremium bildet und wie oft es prüfen soll. Aber diese Fragen, geschätzter Herr Bundesrat, liessen sich auch beantworten. Einige Vorschläge für das Gremium wurden in der Motion bereits gemacht. Kollege Vogler hat zu Recht auch auf ausländische Erfahrungen verwiesen. Zum Rhythmus: Da könnte man sich z. B. vorstellen - auch um die Sorge von Kollegin Leutenegger Oberholzer bezüglich ausufernder Kosten aufzunehmen -, dass man es auf die wichtigsten Vorlagen fokussiert, es zumindest dort anwendet, wo heute die zwei bis drei vertieften Regulierungsfolgenabschätzungen pro Jahr stattfinden.
Leider verlässt den Bundesrat dann aber der Mut, und er versteckt sich hinter weiterem Abklärungsbedarf. Dabei schreibt er im erwähnten Bericht von vor drei Wochen zur administrativen Entlastung selber: Die ungenügende Wirksamkeit der Regulierungsfolgenabschätzung sei "vor allem auf die schwache institutionelle Verankerung ... zurückzuführen" und es gebe - nochmals gemäss Bundesrat - "keine unabhängige Regulierungsaufsichtsbehörde, um die Beurteilung der Qualität der Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen". Nur noch ein kleiner Hinweis zur Ratslinken: Im gestrigen "Tages-Anzeiger" kam Rudolf Strahm zum genau gleichen Schluss.
Doch zurück zum bundesrätlichen Bericht: Wie einst Sherlock Holmes wegen eines Hundes, der nicht bellte, einen Mord aufklären konnte, müssen wir nun in diesem Bericht des Bundesrates aufmerksam studieren, was nicht gesagt wird. Alle Kapitel in diesem Bericht zur administrativen Entlastung haben am Ende eine Liste neuer Massnahmen, nur nicht jenes Kapitel zur Regulierungsfolgenabschätzung. Der Bundesrat zeigt also entgegen seiner Stellungnahme zur Motion wenig Lust - so schliesse ich mit Doktor Watson -, hier dann auch wirklich anzupacken. Aber dafür gibt es ja uns, das Parlament, um ihn hiermit zu beauftragen.
Ich bitte Sie also, diese Motion anzunehmen.