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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-19

Wortprotokoll

Auch ich möchte mich bei der Kommission sehr bedanken für die konstruktiv-kritische Begleitung der Geschäftstätigkeit des UVEK und auch für den Bericht an das Parlament. Herr Nationalrat Binder hat erwähnt, dass eines der Themen die Konkurrenzsituation zwischen Post und Telekommunikation ist. Das ist ein Thema, das tatsächlich in den nächsten Jahren aktuell bleiben wird. Ein Blick in die Geschichte zeigt aber, dass das eigentlich nichts Neues ist: Als im 19. Jahrhundert die Telegrafie aufkam, stellte dies eine unmittelbare Konkurrenz für die traditionelle Briefpost dar. Es gab aber auch Synergien. So wurden damals viele Telegrafenämter in Postgebäuden untergebracht. Mit der Verbreitung der Telefonie akzentuierte sich dies noch. Um die Synergie optimal zu nutzen und einen Verdrängungswettbewerb zwischen Post und Telekommunikation zu verhindern, wurden dann im frühen 20. Jahrhundert die getrennten Post- und Telegrafenverwaltungen zur PTT zusammengelegt. Im späten 20. Jahrhundert wiederum liess die technologische Entwicklung die Post- und Telekom-Monopole bröckeln. Die Synergien wurden weniger, und mit dem Aufkommen des Mobilfunks wurden die Poststellen ihrer Funktion als Zugangspunkte zum öffentlichen Telekommunikationsnetz beraubt. Schliesslich wurde die PTT aufgespalten in die zwei unabhängigen Unternehmen Post und Swisscom AG.

Heute haben wir erneut viele Überschneidungen. Die Digitalisierung hat beide Sparten wieder näher zueinander gebracht. Eine elektronische Postkarte ist ein Zwitter zwischen Brief- und Bildnachricht. Ist das nun eine Post-Nachricht oder Telekommunikation? Ist ein Handy-Bezahlsystem nun eine Dienstleistung des Zahlungsverkehrs oder ein Fernmeldedienst? Eine klare Abgrenzung ist deshalb gerade im Bereich der neuen digitalen Technologien und Dienste schwierig. Beide Unternehmen müssen sich dem Strukturwandel, den die Digitalisierung auslöst, stellen und neue Geschäftsfelder erschliessen. Das ist der Auftrag des Eigners, des Bundesrates.

Sollen die beiden Unternehmen nun um die Erschliessung neuer Märkte konkurrieren oder bei der Entwicklung neuer Produkte zusammenspannen? Wir sind zum Schluss gekommen, dass sich diese Frage nicht pauschal beantworten lässt. Auch im Einzelfall verfügt der Eigner nicht über die nötigen Informationen, um dazu qualifiziert Stellung zu nehmen. Wir können aber mit Befriedigung feststellen, dass beide Unternehmen sowohl über den unternehmerischen Mut als auch über die finanzielle Kapazität und vor allem die technologische Kompetenz verfügen, um innovative Angebote im Grenzbereich zwischen Post- und Telekommunikationsdiensten zu entwickeln und anzubieten. Davon profitiert in erster Linie der Kunde, der Bürger, aber schlussendlich auch der Eigner, weil Wettbewerb, wie gesagt wurde, stimuliert und beide Unternehmen in diesem Bereich immer wieder mit neuen Produkten, neuen Anwendungsmöglichkeiten Umsatz und Gewinn steigern können.

Ich möchte noch auf das eingehen, was der Kommissionssprecher zu den Agglomerationsprojekten gesagt hat. Auch das ist eine sehr berechtigte Bemerkung. Wir haben Ihnen das auch bei der Beratung der zweiten Generation von Agglomerationsprogrammen dargelegt: Wir sind nach wie vor daran, die Abwicklung der Projekte der ersten Generation mit den Kantonen nun umzusetzen. Damit hängt zusammen, dass das Angebot des Bundes ein Anreizsystem ist und die Kantone selbstverständlich davon Gebrauch machen. Aber sehr oft sind diese Projekte in planerischer, baulicher Hinsicht nicht reif. Deshalb haben wir jetzt im Rahmen des NAF auch dort für mindestens ein Jahr Raum für die dritte Generation geschaffen, damit man hier ein bisschen näher an der Baureife ist. Aber ich denke, auch hier muss man zusammen mit den betroffenen Regionen die Entwicklung weiter beobachten, damit der Zeitpunkt der Genehmigung der Verpflichtungskredite durch das Parlament und der Zeitpunkt, an dem dann der Bagger auffährt, nicht zu weit auseinanderliegen.

Ich muss vielleicht noch eine Bemerkung zum Infrastrukturfonds machen: Im Jahre 2006, also vor bald zehn Jahren, hat die Bundesversammlung ja Bundesbeiträge in der Höhe von 6 Milliarden Franken für Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs vorgesehen. Eine erste Tranche von 2,5 Milliarden Franken sprach sie für dringende und baureife Projekte, [PAGE 1263] darunter waren zum Beispiel auch die Projekte Durchmesserlinie Zürich, Ceva und die Linie Mendrisio-Varese. Die Durchmesserlinie Zürich ist gut abgeschlossen worden, die Ceva ist zumindest im Bau, bei der Verbindung Mendrisio-Varese ist man wenigstens auf Schweizer Seite auf Kurs. Sie sehen, es ist einiges gegangen, aber auch bei den beiden letzten Beispielen gilt: Bei grenzüberschreitenden Projekten wird die Realisierung nicht alleine durch die Schweiz beeinflusst. Es gab auch Strasseninfrastrukturprojekte wie den Wankdorfplatz in Bern oder den Pont de la Poya in Freiburg. Das sind Werke, die heute den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.

Für die dritte und vierte Generation an Programmen bleibt in diesem Fonds noch ein Restbetrag von 200 Millionen Franken. Der Fonds ist befristet bis 2027. Das bedeutet, dass sich das Parlament über die Fortsetzung der Finanzierung aussprechen muss; der Ständerat tut dies wohl bereits im Herbst, im neugewählten Parlament geschieht das dann im Rahmen der Beratung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Insofern bleibt uns da die Arbeit erhalten.

Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit und für das Verständnis dafür, dass die Zurverfügungstellung der Kredite nicht bedeutet, dass die Realisierung der Projekte gleich in der Woche darauf erfolgt. Da ist die gute Zusammenarbeit mit den Kantonen sehr wertvoll.