Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2015-06-19
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-19
Wortprotokoll
Wir haben hier eine sehr wichtige Motion der WBK vor uns. Wie Sie wissen, steht die nächste Periode der Finanzierung der Förderung von Bildung, Forschung und Innovation an; das für die Jahre 2017 bis 2020.
Die WBK hat sich in der Diskussion die Aufgabe gestellt, verschiedene Bereiche zu identifizieren, welche in der nächsten BFI-Periode 2017 bis 2020 entscheidend sein werden. Da wir heute noch keine offizielle Stellungnahme des Bundesrates haben, in welche Richtung die BFI-Botschaft genau gehen wird, haben sich die Kommission und jetzt auch Sie damit befasst, welches die Prioritäten aus unserer parlamentarischen Sichtweise sein sollen.
Die Motion ist notwendig. Es gibt verschiedene Projekte, es gibt aber auch verschiedene Gesetzesrevisionen, die bereits am Laufen sind, damit man in der Bildungs-, Forschungs- und Innovationslandschaft die entsprechenden Mittel einstellen kann und bereits heute in etwa abschätzen kann, wo das Ganze auch hinsteuert.
Der bekannte Handlungsbedarf besteht in verschiedenen Bereichen. Ich möchte jetzt einige namentlich erwähnen. Wie Sie wissen, ist es momentan eine grosse Aufgabe, den Fachkräftemangel zu beheben. Es bedarf einer verstärkten Nachwuchsförderung und der Stärkung der höheren Berufsbildung; das Ganze wird dann noch mit den Hochschulen ergänzt.
Ich beginne mit der Stärkung der höheren Berufsbildung. Die Parteien konnten in einer Vernehmlassung dazu Stellung nehmen, wie man die höhere Berufsbildung verstärkt unterstützen kann. Der Bund will hier den Kantonen etwas zu Hilfe eilen und die Vorbereitungskurse der höheren Berufsbildung verstärkt unterstützen. Das wird rund 100 Millionen Franken pro Jahr ausmachen. Diese Revision des Berufsbildungsgesetzes ist jetzt entsprechend auszugestalten, [PAGE 1265] sodass man diese Vorlage nach der Vernehmlassung, die ja, glaube ich, sehr positiv verlaufen ist, dem Parlament unterbreiten kann.
Weiter gibt es auch eine Herausforderung bezüglich der attraktiven Nachwuchsstellen an Hochschulen, und zwar an allen Hochschultypen nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, seien das pädagogische Hochschulen, Universitäten oder auch Fachhochschulen. Ebenfalls ist vorgesehen, eine Stärkung der Berufsmaturität durchzusetzen, den Ausbau der Erwachsenenbildung anzugehen und eine Verbesserung der beruflichen Laufbahnberatung vorzunehmen. Sie wissen ja auch, dass wir in der vergangenen BFI-Periode eine Zusatzthematik eingebaut haben, nämlich die koordinierte Energieforschung. Bei der koordinierten Energieforschung wird man auch ein Follow-up, also eine Weiterführung planen. Das wird sicher auch einige Mittel beanspruchen.
Nicht zuletzt muss ich auf zwei absolut zentrale Bereiche im Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich hinweisen: Einerseits haben wir nach wie vor zu wenig Studienplätze in der Humanmedizin. Andererseits haben wir nach wie vor gerade in den Gesundheitsberufen und in der Pflege einen deutlich erhöhten Bedarf an Fachkräften, die in der Schweiz auszubilden und eben bereitzustellen sind.
Zum letzten Beispiel: Die Rahmenbedingungen für Wissenstransfers zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft, namentlich mit Mitteln des Nationalfonds, aber auch mit solchen der Kommission für Technologie und Innovation, sind deutlich zu verbessern. Wir sehen ja bei der derzeitigen Frankenstärke, dass gerade die Innovationstätigkeit der Unternehmungen wichtig ist.
Wenn man jetzt hier den Kreditrahmen für die BFI-Botschaft 2017-2020 bestimmt, ist es auch wichtig, dass man nachschaut, welche Verpflichtungen der Bund in der Vergangenheit sonst eingegangen ist. Ein Teil des Wachstums im Bereich Bildung, Forschung und Innovation rührt daher, dass wir in den nächsten Jahren unsere Verpflichtungen gegenüber den Kantonen einhalten oder uns verbessern müssen. Wir haben beispielsweise bei der Berufsbildung als Richtwert einen Anteil von 25 Prozent definiert, welcher der Bund den Kantonen für die Kosten der Berufsbildung erstatten muss. Dieses Ziel haben wir frühzeitig erreicht, aber es sind halt eben viele Mittel dafür notwendig. Das Gleiche gilt im Bereich der Fachhochschulen.
Wenn man - ich komme langsam zum Schluss - übergeordnete Betrachtungen macht, muss man eben auch sehen, dass nach wie vor vor allem die Fachhochschulen, aber auch die Universitäten ein überproportionales Wachstum aufweisen, was die Studierendenzahlen anbelangt. Dieses überproportionale Wachstum mit all den zusätzlichen Aufgaben, die ich Ihnen im ersten Teil des Votums aufgezählt habe, führt dazu, dass man den Kreditrahmen der nächsten BFI-Periode doch etwas vergrössern muss, um nicht eine strukturelle Schwäche der anderen Bereiche in Kauf nehmen zu müssen.
Deshalb bittet Sie die Kommission, diese Motion so zu verabschieden und gutzuheissen, damit der Bundesrat entsprechend den Rücken frei hat für die Ausgestaltung der nächsten BFI-Periode. Das Geschäft wird dann ja wieder in die WBK und in unseren Rat kommen.
Ich möchte noch kurz darauf eingehen, wie die BFI-Kreditperiode aussieht. Es ist ja wieder so, dass es einen vierjährigen Zahlungsrahmen und einen Rahmenkredit geben wird. Es ist aber auch so, dass dann die Finanzkommission die entsprechenden Beschlüsse im jährlichen Budgetprozess aufzunehmen und auszugestalten hat. Das ist eigentlich nichts Neues, das Gleiche haben wir ja mit der Kulturbotschaft in dieser Session auch gemacht. Kurz, es geht darum, mit dieser Motion wirklich Potenziale in der Bildungslandschaft besser zu erschliessen, und es geht ebenfalls darum, die Berufsbildung bis und mit den Hochschulen zu stärken, damit wir das duale Bildungssystem, welches sich durch eine sehr gute Durchlässigkeit auszeichnet, auch in Zukunft erfolgreich gestalten können.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion anzunehmen.