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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-23

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-23

Wortprotokoll

Der elektronische Rechtsverkehr ist eine sehr familiäre Angelegenheit: In der ganzen Schweiz werden pro Woche nur gerade rund fünfzig Eingaben elektronisch eingereicht. Das hat dazu geführt, dass sich alle Beteiligten bei Gerichten und in der Anwaltschaft mittlerweile persönlich kennen. In dieser Familie wird auch über Kinderkrankheiten diskutiert, weil der elektronische Rechtsverkehr leider noch nicht problemlos funktioniert. Die Abwicklung wird fast in jedem Kanton unterschiedlich gehandhabt. Das führt natürlich zu Unsicherheiten.

Es geht heute nicht darum, den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden einzuführen - das haben wir bereits Anfang 2011 gemacht -, sondern der Bundesrat möchte den elektronischen Rechtsverkehr nun fördern. Dazu hat er als Erstes mein Departement beauftragt, die bekannten Kinderkrankheiten zu heilen. Der elektronische Rechtsverkehr soll in der gesamten Schweiz einheitlich abgewickelt werden. Damit wir das erreichen können, müssen Bund und Kantone am gleichen Strang ziehen, denn nur auf diesem Weg lassen sich Entwicklungen vermeiden, die in die falsche Richtung gehen.

Ziffer 1 der vorliegenden Motion zielt darauf ab, den elektronischen Rechtsverkehr in allen Rechtsgebieten einheitlich umzusetzen. Der Bundesrat ist mit diesem Anliegen einverstanden und begrüsst auch die Stossrichtung dieser Motion. Für die einheitliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs werden wir verschiedene Erlasse anpassen müssen. Der Bund kann aber nur Erlasse anpassen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, so zum Beispiel die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung oder das Verwaltungsverfahren des Bundes. Die Regelung der Verwaltungsverfahren der Kantone steht hier nicht zur Diskussion. Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen die Annahme von Ziffer 1 der Motion.

In den Ziffern 2 bis 4 verlangt die Motion, es seien direkt die Voraussetzungen für eine zentrale elektronische Aktenführung zu schaffen und Vorgaben zur Archivführung im Justizbereich von Bund und Kantonen zu erlassen. Weiter sollen auf Bundesebene die für die Umsetzung erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden. Dieser Auftrag ist für den Bundesrat zu eng formuliert.

Für die konkrete Umsetzung sind unterschiedlichste Varianten denkbar, die dann auch mit sehr unterschiedlichem Aufwand verbunden sind. Bevor wir uns definitiv festlegen, müssen diese Varianten ausgearbeitet und deren Auswirkungen aufgezeigt werden. Der Ständerat - Sie haben es gehört - hat am 14. März dieses Jahres gegen den Antrag des Bundesrates die Motion in allen Ziffern angenommen. Ich stelle Ihnen deshalb im Auftrag des Bundesrates einen Antrag auf Abänderung der Ziffern 2 bis 4. Mit einem Abklärungsauftrag möchte der Bundesrat erreichen, dass zuerst die verschiedenen Umsetzungsvarianten und der Umfang der dafür erforderlichen Ressourcen geprüft werden können. Dabei werden wir selbstverständlich auch die Kantone einbeziehen und deren Bedürfnisse sowie die bisher getätigten Investitionen genau abklären.

Der Sprecher der Minderheit hat gesagt, der Bundesrat bleibe auf halbem Weg stehen. Ich muss das verneinen. Das [PAGE 1572] stimmt nicht, das ist nicht die Absicht des Bundesrates. Aber ich betone, ich möchte das in aller Klarheit sagen: Für die Umsetzung der Ziffern 2 bis 4 der Motion gibt es verschiedene Varianten. Die haben auch sehr unterschiedliche Auswirkungen auf den Ressourcenbedarf. Eine Regelung der Grundanforderungen oder die Definition der technischen Formatvorgaben sind mit wenig Aufwand verbunden. Wenn der Bund aber selber ein zentrales Archiv oder eine zentral zugängliche elektronische Aktenführung für den gesamten Justizbereich bauen und betreiben soll, dann braucht es dazu nicht nur die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Vielmehr können dafür auch Ressourcen im Umfang von mehreren Millionen Franken notwendig sein.

Ich bitte Sie - das ist auch in Ihrem Interesse -, dass wir das sorgfältig abklären können. Es kann doch nicht sein, dass Sie den Bundesrat sozusagen zwingen, hier in Bezug auf zukünftige Ressourcen, die Sie dann wieder bewilligen müssen, nicht auch sorgfältig und behutsam vorzugehen! Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, die Ziffern 2 bis 4 in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln.

Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht. Aber Sorgfalt ist in einer solchen Angelegenheit wirklich angezeigt und hat nichts mit Verzögerung zu tun. Der Bundesrat geht gerade in solch hochkomplexen Angelegenheiten mit der nötigen Vorsicht und Sorgfalt vor. Hier - das betone ich - sind der Einbezug der Kantone und die Zusammenarbeit mit ihnen von zentraler Bedeutung. Bitte kritisieren Sie sonst nachher dann nicht, wenn die Dinge nicht so laufen, wie wir uns das vorgestellt haben. Da müssen Sie uns auch die Möglichkeit geben, vorher die entsprechenden Abklärungen zu machen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, Ziffer 1 anzunehmen und die Ziffern 2 bis 4 im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln.