Huber Gabi · Nationalrat · 2015-09-23
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23
Wortprotokoll
Mit ihrer parlamentarischen Initiative verlangt Frau Carobbio Guscetti, im Obligationenrecht sei eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, um die kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit zu regeln. Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit bedeutet einfacher ausgedrückt Arbeit auf Abruf. Mit dieser Initiative soll einmal mehr das Obligationenrecht geändert werden. Ein Einzelarbeitsvertrag wäre nur noch zulässig, wenn eine angemessene separate Entschädigung und eine garantierte Einsatzzeit für diese Arbeitsform abgemacht wären. Konkurrenzverbotsklauseln würden verboten, und der Bundesrat würde verpflichtet, auf dem Verordnungsweg die minimale Bemessung der Entschädigung des Bereitschaftsdienstes in Prozenten des geschuldeten Lohnes unter Berücksichtigung der Ankündigungsfrist festzulegen. Das ist alles andere als das liberale Arbeitsrecht, dessen wir uns bisher mehr oder minder rühmen konnten.
Die Kommissionsmehrheit betont den Nutzen dieser Arbeitsform, eben der echten Arbeit auf Abruf. Sie ermöglicht es nämlich, dass Unternehmen flexibel anfallende Aufträge annehmen und ausführen können. Die Mehrheit der Kommission sieht im flexiblen Schweizer Arbeitsmarkt einen wichtigen Pfeiler der wirtschaftlichen Prosperität der Schweiz. Das liberale Arbeitsrecht ist einer unserer Standortvorteile. Die gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf käme einer Einschränkung gleich und würde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern, anstatt sie zu verbessern, wie es die Zeichen der Zeit eigentlich erfordern würden. Die Regelung der Arbeit auf Abruf soll nach Ansicht der Kommissionsmehrheit weiterhin den Sozialpartnern überlassen werden. Für die Arbeitnehmenden wie auch für die öffentliche Hand ist Arbeit auf Abruf besser als überhaupt keine Arbeit. Zudem kann Arbeit auf Abruf sehr wohl auch einem Bedürfnis der Arbeitnehmenden entsprechen, da sich manche diese flexible Form der Beschäftigung wünschen. Arbeit auf Abruf führt nicht per se zu einem niedrigen Lohn und schlechten Arbeitsbedingungen, sondern kann auch durch einen höheren Lohn für die geleistete Arbeitszeit entschädigt werden.
Aus diesen Gründen hat Ihre Kommission für Rechtsfragen dieser Initiative mit 14 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben. Im Namen der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie, Gleiches zu tun.