Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2015-09-24
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2015-09-24
Wortprotokoll
Die vorliegende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes bringt einige Anpassungen, die grossmehrheitlich unbestritten und auch zu begrüssen sind. Der zentrale und wichtigste Punkt ist sicher der Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer gegenüber ausländischen Unternehmen, die auch in der Schweiz arbeiten oder Lieferungen in die Schweiz tätigen. In den Grenzregionen, wo der Druck des Auslandes aufgrund des starken Frankens sowieso schon sehr hoch ist, ist diese Anpassung überfällig. Bisher konnte z. B. ein italienischer Bauunternehmer einen Bauauftrag von mehreren Zehntausend Franken im Kanton Tessin ausführen, ohne dafür Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen, weil der für die Mehrwertsteuerberechnung erforderliche Umsatz nicht erreicht wurde. Mit der Berücksichtigung des weltweiten Umsatzes einer Firma für die obligatorische Steuerberechnung wird diese Wettbewerbsverzerrung eliminiert. Davon können die Schweizer KMU der Baubranche in allen Grenzregionen besonders profitieren. Diese Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Firmen sind so schnell wie möglich aufzuheben. Aber die Durchsetzung der Steuerpflicht der im Ausland ansässigen Unternehmen wird eine grössere Herausforderung darstellen. Sie ist nur in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Steuerbehörden möglich. Die bilateralen und multilateralen Abkommen, gerade mit unseren Nachbarstaaten, werden daher für unser Land von besonderer Bedeutung sein.
Einige weitere Änderungen der Mehrwertsteuergesetzgebung sind ebenfalls zu begrüssen, so der reduzierte Steuersatz für elektronische Zeitungen und Zeitschriften, die Ausdehnung der Steuerausnahme im Bereich der Sozialversicherungen auf die Präventionstätigkeit, Vereinfachungen bei der Steuerpflicht gemeinnütziger Organisationen und eine neue Steuerausnahme für bestimmte Formen der Gönnerschaft.
Der Bundesrat schlug auch die Aufhebung der Steuerausnahme für vermietete Parkplätze im Gemeingebrauch vor. Dieser Vorschlag wurde von den Gemeinden und den Kantonen aber vehement bekämpft. Argumentiert wurde mit dem zusätzlichen administrativen, personellen und finanziellen Aufwand, der daraus entstehen würde. Die Mehreinnahmen würden von den anfallenden Kosten beinahe wieder zunichtegemacht, so wurde argumentiert. Sowohl in der Anhörung zur Vorlage als auch in der Vernehmlassung wurde dieser Vorschlag abgelehnt. Aus unserer Sicht können wir auf diese Neuerung verzichten, da es keinen Sinn macht, diese Regelung gegen den geschlossenen Widerstand der Betroffenen durchzusetzen.
Insgesamt betrachten wir die Vorlage aber als gut. Die Änderungen sind sinnvoll. Wir von der BDP-Fraktion werden die Vorlage unterstützen.