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AB 190254

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-24

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, in beiden Fällen der Vorlage, wie der Bundesrat sie Ihnen vorlegt, zu folgen, also die Auffassung des Bundesrates zu unterstützen.

In Artikel 22 Absatz 1 soll diese Option eben zu einer Vereinfachung führen. In Ausnahmefällen soll mittels Mitteilung an die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Option möglich sein, wenn ein offener Ausweis in der Rechnung unmöglich ist. Dies ist der Fall, wenn keine Rechnung gestellt werden kann oder keine Rechnung gestellt wird, weil noch gar keine Leistung erbracht wird, die steuerpflichtige Person aber bereits Aufwendungen hat. Unser Antrag ist eine Vereinfachung; wir haben hier drin schon oft über Vereinfachungen diskutiert.

Auch Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b, wie wir ihn Ihnen vorschlagen, ist eine Vereinfachung. Die Option soll beim Bau von Gebäuden, die für Wohnzwecke bestimmt sind, von vornherein ausgeschlossen sein. Es soll damit verhindert werden, dass die Vorsteuer zunächst abgezogen wird und im Zeitpunkt der Vermietung dann wieder zurückerstattet werden muss. Doppelte Vorgänge machen an sich keinen Sinn. [PAGE 1819]

Wir möchten Sie bitten, bei beiden Punkten der Vereinfachung und damit dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.

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