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Borer Roland F. · Nationalrat · 2015-09-24

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission anerkennt, dass, rein sachlich gesehen, das Problem der Spitalinfektionen vorhanden ist. Spitalinfektionen passieren, obwohl sie das eigentlich nicht sollten. Das Problem ist aber, dass mit dieser parlamentarischen Initiative nur ein Vorschlag gemacht wird, wie die Kosten anders getragen werden sollten, was eigentlich keine einzige Spitalinfektion verhindert. Der vorgeschlagene Weg, wie er hier vom Initianten beantragt wird, löst also die Problematik nicht.

Zudem enthält diese parlamentarische Initiative nach Ansicht der Kommissionsmehrheit Systemwidrigkeiten, die so nicht akzeptiert werden können - die Systemwidrigkeit nämlich, dass der Begriff "Unfall" im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes, in Artikel 4, klar definiert und klar geregelt ist, wobei die Spitalinfektion genau dieser Definition eben nicht entspricht.

Es kommt weiter dazu, dass in unserem Land nicht alle Personen unfallversichert sind. Wenn jemand mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist er obligatorisch unfallversichert und hat sowohl die Berufsunfall- als auch die Nichtberufsunfallversicherung. Rentnerinnen und Rentner beispielsweise haben dies nicht. Und diese parlamentarische Initiative würde genau in diesem Punkt zu neuen Ungleichbehandlungen führen. Das möchte die Kommissionsmehrheit so nicht.

Man könnte jetzt vorschlagen, dass alle - alle! - Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes einfach in die Unfallversicherung integriert werden müssten. Natürlich wäre dies grundsätzlich möglich, aber auch hier würde die Frage auftreten, wie denn für diese Personen die Versicherungsprämie zu leisten wäre. Auch hier sind die Mitglieder der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass das neue Probleme schaffen und grundsätzlich keine bestehenden Probleme lösen würde.

Zusammengefasst: Die Folgen der Spitalinfektionen, wenn sie denn entstehen - ich wiederhole mich hier: sie sollten nicht entstehen -, sind versicherungstechnisch schon heute abgedeckt. Die Kommissionsmehrheit sieht hier keinen Änderungsbedarf.