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Bäumle Martin · Nationalrat · 2015-09-25

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-25

Wortprotokoll

Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es um die Auflagen für das Verbrennen von unbehandeltem Holz, die vereinfacht werden sollten. Beide UREK, jene des Ständerates und jene des Nationalrates, haben 2010, also vor rund fünf Jahren, dieser Initiative grundsätzlich Folge gegeben.

Die UREK-NR kam jedoch bei der Beratung im Jahr 2012 zum Schluss, dass für die Umsetzung der Initiative nicht eine Gesetzesänderung, wie sie eine parlamentarische Initiative anstösst, sondern allenfalls eine Änderung der Verordnung Sinn machen könnte. Entsprechend hat die Verwaltung eine Änderung der Verordnung ausgearbeitet. Diese wurde in die Vernehmlassung geschickt. Diese Vernehmlassung ist negativ ausgefallen. 70 Prozent der Kantone, 40 Prozent der Wirtschafts- und Fachverbände, 100 Prozent der Umweltorganisationen und 75 Prozent der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer haben sich negativ geäussert. Trotzdem hat Ihre UREK im Januar 2013 festgehalten, der Bundesrat solle diese Verordnungsänderung angehen. Darauf hat jedoch ihre Schwesterkommission, die UREK-SR, auf Antrag des Departementes diese Vorlage ebenfalls behandelt und beantragt, diese Verordnungsänderung nicht umzusetzen. Das heisst, es entstand bereits eine Differenz, indem die Kommission des Ständerates sagte, sie wolle keine Verordnungsänderung, und wir in unserer Kommission gesagt hatten, dass wir diese Verordnungsänderung möchten.

Gestützt auf diese Debatte hat Ihre Kommission das Geschäft noch einmal behandelt und dann entschieden, doch auch auf diese Verordnungsänderung zu verzichten und dem Bundesrat das zu beantragen; damit hat er Ihnen beantragt, diese parlamentarische Initiative als erledigt abzuschreiben. Wir haben diese Debatte dann hier drin geführt, und zwar in Kategorie V - das heisst, wir konnten nicht darüber diskutieren, es gab keine Argumente -, und sind der Kommissionsminderheit gefolgt und haben die Vorlage nicht abgeschrieben, sondern die Frist um zwei Jahre verlängert.

Als wir diese Vorlage wieder in der Kommission beraten haben, wusste eigentlich kein Mensch mehr, was wir hier genau beschlossen hatten und was wir wollten, was die Überlegung war, die dazu führte, dass der Rat hier nicht der Kommission gefolgt war, nachdem die Debatte ja eigentlich relativ klar gewesen war. Deshalb schlägt Ihnen die Kommission noch einmal die Abschreibung vor.

Ich habe Ihnen erläutert, wie die Geschichte abgelaufen ist, und komme jetzt noch zu einigen inhaltlichen Argumenten, um Ihnen darzulegen, wieso diese Verordnungsänderung bzw. die Änderung des Gesetzes keinen Sinn macht:

1. Lediglich Experten sind überhaupt in der Lage zu unterscheiden, ob ein Holz unbehandelt oder behandelt ist. In der Kommission wurden uns Beispiele von Hölzern vorgelegt, unbehandelte und behandelte. Es war keiner in der Kommission in der Lage zu unterscheiden, ob ein Holz unbehandelt und damit unproblematisch ist oder ob es behandelt ist, sodass man es nicht verbrennen kann, weil es giftig ist oder bei der Verbrennung Gifte generieren kann.

2. Auch die Verwendung von unbehandeltem Holz setzt Feinstaub frei, und weitere Schadstoffe können freigesetzt werden. In diesem Sinne ist auch aus Umweltsicht kein Grund gegeben, jetzt eine vollständige Öffnung vorzusehen. Die energetischen Vorteile sind ebenfalls nicht gegeben, auch das wurde uns klar erläutert.

3. Last, but not least: Möglicherweise der wichtigste Ansatz - vor allem für die Seite, die eigentlich immer noch denkt, man sollte etwas tun - ist der folgende: Die praktische Umsetzung wird Vollzugsprobleme bieten, das heisst, wenn wir die Forderung der Initiative umsetzen wollen, werden wir mehr Kontrolle, mehr Verwaltung, mehr Administration generieren. Ich habe hier drin wieder während der ganzen Session gehört, wir sollten weniger Vorgaben für die Administration machen. Genau darum geht es jetzt, das ist das Hauptproblem. Wir machen wieder eine neue Vorgabe, die umgesetzt werden muss und das Ganze kompliziert macht.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung noch einmal die Abschreibung dieser parlamentarischen Initiative. Wir haben sie bewusst in Kategorie IV gebracht, damit jetzt hier drin eine Diskussion stattfinden kann, damit Sie die Argumente hören, auch die Argumente der Minderheit. Dann wüsste die Kommission wenigstens - sollten Sie unserem Antrag nicht folgen -, in welche Richtung sie weiterarbeiten müsste; letztes Mal hatten wir schlicht keine Ahnung.