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preparatory:AB 190769

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 34a haben wir jetzt eine Förderung eingebaut, die explizit für Schweizer Holz gilt. Bei Artikel 34b liegt noch ein Einzelantrag von Siebenthal vor, der ebenfalls Schweizer Holz fördern will.

Es ist einige Male schon erwähnt worden, einerseits von der Frau Bundesrätin, andererseits von den Kommissionssprechern, dass die explizite Nennung von Schweizer Holz eine WTO-Inkonformität darstellt. Wichtig ist dabei sicher auch zu wissen, dass die ganze Thematik auch im Rahmen der Bilateralen I mit der Europäischen Union höchst problematisch ist. Denn die Bilateralen I stützen sich im öffentlichen Beschaffungswesen auf WTO-konforme Regelungen. In dem Sinne wird das ein unvereinbarer Passus sein, vor allem wenn man sieht, dass es hier um das öffentliche Beschaffungswesen geht.

Wir haben hier auch - das ist eine grosse Problematik - ein gefährliches Präjudiz vor uns, denn es gibt zahlreiche andere einheimische Rohstoffe wie Steine und Erden, es gibt Pflanzenprodukte usw. Man muss schon überlegen, ob man beim Holz einseitig die Förderung von Schweizer Holz vorschreiben will. Denn es ist dann nicht gesagt, dass das in anderen Gesetzgebungen nicht ebenfalls zum Tragen kommen würde.

Es ist auch problematisch, wenn man einseitig im öffentlichen Beschaffungsrecht einen spezifischen Rohstoff festhält. Im Zusammenhang mit dem Kriterium der Lehrlingsausbildung in den öffentlichen Ausschreibungen haben wir in der Diskussion gesehen: Es ist nicht ganz trivial, das dann umzusetzen. Es wird auch nicht trivial sein, ob es ein hartes Kriterium sein wird, eine Conditio sine qua non im Beschaffungsrecht, oder ob es ein weiches Kriterium sein wird, wo man immer noch überlegen und abschätzen kann, wie das genau in die Bewertung einfliessen soll.

Bei der Bewertung angelangt, ist es dann nicht einfach zu handhaben, wenn der Passus von Herrn von Siebenthal hineinkommt: Wenn nur Schweizer Holz zugelassen ist, dann ist wirklich nur Schweizer Holz zugelassen. Wie man das dann lösen will, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Umgekehrt ist es dann auch so - das müssen Sie Ihrer Branche auch [PAGE 1599] erklären, Herr von Siebenthal -: Wenn man von uns aus eine einseitige Bevorzugung von Schweizer Holz hat, kann dann das Ausland das Gegenteil machen, sodass dann Schweizer Holzproduzenten in grenznahen Regionen vielleicht die Konsequenzen tragen müssen. Sie wissen ganz genau, dass z. B. im Kanton Graubünden, aber auch in anderen Kantonen grosse Holzbetriebe bestehen, die dann das Ganze hier vielleicht nicht so lustig finden.

In dem Sinne beantrage ich Ihnen bei Artikel 34b, auch vom Förderbegriff Abstand zu nehmen und nur von "berücksichtigen" zu sprechen. Es braucht eine Abschwächung, weil "fördern" immer auch subventionieren heisst. Und das kann es nicht sein, wenn es um diese Thematik geht.