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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-16

Wortprotokoll

Hier, im Bereich der Holzförderung, geht es um ein wichtiges Element dieser Gesetzesvorlage. Ich höre, dass eigentlich alle Parteien dafür sind, dass man hier für die Holzförderung etwas Zusätzliches tut. Sie haben zu Recht auf die schwierige Marktsituation, auf die Holzpreise, die seit Jahren fallen, und auf die teuren Fixkosten in der Schweiz im Rahmen der Holzwirtschaft hingewiesen. Es ist deshalb unserer Ansicht nach richtig, hier diese Holzförderung grundsätzlich zu verankern.

Ich bitte Sie aber, bei Artikel 34a der Minderheit Schilliger und damit dem Ständerat zu folgen. Es wäre tatsächlich schwierig, schon bei der Holzförderung klar noch das Schweizer Holz in den Vordergrund zu stellen. Dasselbe ist dann beim Antrag von Siebenthal der Fall. Wir wollen zuerst einmal Holz fördern, das kommt hier zum Ausdruck. Wenn wir natürlich damit vor allem Schweizer Holz unterstützen können, so machen wir das selbstverständlich. Wir müssen aber bei Ausschreibungen und in vielen Bereichen, ob es uns passt oder nicht, Herr Nationalrat Binder, das WTO-Recht einhalten. Wenn wir das nicht tun würden, hätten auch viele Schweizer Firmen, die im Ausland im Beschaffungsrecht mittun wollen und mitwirken, von Anfang an keine Chance, in Deutschland, in Österreich Aufträge zu ergattern. Wenn jedes Land dann von sich aus sagen würde, ja, primär fokussiere es nur auf die einheimische Industrie, dann würde das nicht gehen. Mit geschickten Ausschreibungen, mit geschicktem Vorgehen, schaffen wir es aber doch, vor allem auch hier Schweizer Holz zu begünstigen, und das ist die Absicht. Ich empfehle Ihnen deshalb, bei Artikel 34a den Grundsatz zur Absatzförderung zu verankern und hier der Version, der Formulierung der Minderheit Schilliger und damit dem Ständerat zu folgen.

Bei Artikel 34b empfehle ich Ihnen aus den genannten Gründen, auf den Einzelantrag von Siebenthal zu verzichten. Bei Artikel 34b geht es jetzt ja vor allem um Bauten von Bund, Kantonen oder allenfalls bundesnahen Unternehmen, wo Holz verwendet wird und wo eine öffentliche Finanzierung erfolgt. Die Formulierung der Mehrheit ist eigentlich das Resultat der parlamentarischen Initiative von Siebenthal 12.477, "Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung"; das wurde so vom Bafu, vom BBL und vom Seco erarbeitet. Es wurde hier also von drei Departementen eine Formulierung gefunden, wie man das Anliegen der parlamentarischen Initiative umsetzen und wie man auch hier eine gewisse Vorbildfunktion von Bund, Kantonen und Gemeinden vorsehen kann. Das entspricht hier dieser Mehrheit.

Ich selber als Bundesrätin könnte auch sehr gut mit der Minderheit Wasserfallen leben, mit dem Wort "berücksichtigt" statt "fördert". Aber das ist Ihr politischer Entscheid. Hier bringen wir auch wieder ein Bekenntnis zur Förderung von Holz, ein Bekenntnis zur Vorbildfunktion des Bundes zum Ausdruck, indem wir auch hier, soweit es eben möglich ist und soweit es geeignet ist, Holz verwenden. Selbstverständlich soll es, sofern vorhanden, Schweizer Holz sein. Verzichten Sie aber darauf, das zu sagen, weil es uns einfach im internationalen Bereich Probleme bescheren würde, und das, glaube ich, ist im Moment nicht ratsam! Folgen Sie deshalb auch hier der Linie der Mehrheit Ihrer Kommission, was Artikel 34b betrifft.