Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-09-16
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Wir von der Fraktion der Grünliberalen unterstützen diesen Minderheitsantrag auch. Ich werde Ihnen erläutern, weshalb wir das tun.
Die vom Ständerat geschaffene Sonderregelung für Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie ist inhaltlich eigentlich unnötig, da das Anliegen im Energiegesetz geregelt wird. Zudem gibt es einen Bericht in Erfüllung des Postulates Cramer 10.3722, "Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen"; daraus geht ganz klar hervor, dass diese Regelung hier eigentlich nicht notwendig ist. Aber lieber doppelt gemoppelt, als gar nicht festgehalten.
Bei der Formulierung des Ständerates, welche die Kommissionsminderheit unterstützt, ist auch klar eingegrenzt, worum es geht und was die Auswirkungen sind. Das gilt leider nicht für den Antrag der Kommissionsmehrheit. Hier ist die Umsetzung der Knackpunkt. Die Umsetzung kann der heutigen Praxis entsprechen, sie kann aber auch sehr [PAGE 1584] ausufernd sein. Es bestehen nämlich viele begriffliche Unklarheiten. Was sind beispielsweise "Werke"? Sind Gebäude und Siedlungen auch Werke? Ich weiss es nicht. Und was ist mit "Gebiete" gemeint? Wie wird genau die Standortgebundenheit in den Gebieten definiert? Gebiete sind ja keine punktgenauen Festlegungen, wie wir das bis jetzt gewohnt waren. Wie wird innerhalb der Gebiete differenziert? Oder gelten auf jedem Quadratmeter dieselben Regeln? Was bedeutet das konkret für diese Gebiete? Ich mache ein Beispiel: Es gibt kantonale Wintersportzonen. Sind in diesen Wintersportzonen Rodungen für Skipisten automatisch zu bewilligen? Kann also ein kantonales Parlament mit der Zonenfestlegung die Rodungsbewilligung gleich mit erteilen? Wohl kaum. Das können und wollen wir nicht unterstützen.
In der Eintretensdebatte hat Herr Grunder darauf hingewiesen, dass die Waldfläche wächst, und er hat daraus sinngemäss abgeleitet, dass deshalb eine Lockerung des Rodungsverbotes absolut zulässig sei. Aber ich sage Ihnen: Diese beiden Entwicklungen finden in ganz unterschiedlichen Regionen statt. Die Waldfläche dehnt sich vor allem in den Alpen und Voralpen aus, Rodungsgelüste hingegen finden sich insbesondere im Mittelland.
Wir Grünliberalen wollen nicht, dass das Rodungsverbot mit politischen und raumplanerischen Entscheiden ausgehebelt wird. Wir werden deshalb die Minderheit unterstützen.