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AB 190922

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-16

Wortprotokoll

Wir haben uns als Land zur Weissgeldstrategie verpflichtet, und zwar der Bundesrat, praktisch alle Parteien - praktisch alle, nicht alle, leider - und die Finanzbranche. Die Weissgeldstrategie dient dem Finanzplatz Schweiz, dem Wirtschaftsstandort, aber auch der internationalen Solidarität der Länder untereinander. Zur Umsetzung dieser Strategie gehören internationale Vereinbarungen, wie zum Beispiel der automatische Informationsaustausch und dann die bilaterale Aktivierung, wie wir sie jetzt beschlossen haben.

Es gibt nun Länder, mit denen wir keinen automatischen Informationsaustausch abschliessen können oder wollen, zum Beispiel, weil der Datenschutz nicht gewährleistet ist usw. Das heisst, die individuellen Voraussetzungen für eine Aktivierung sind nicht gegeben. Sie wollen ja auch, dass wir das in jedem Einzelfall kritisch prüfen. Im Umgang mit Offshore-Geldern aus diesen Ländern braucht es deshalb in der Schweiz eine erhöhte Sorgfalt im Umgang, bei der Annahme und der Verwaltung der Gelder. Es muss sichergestellt sein, dass sie versteuert sind.

Um diese Lücke zu füllen, brauchen wir eine Ergänzung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre im Geldwäschereigesetz. Wie es ausgestaltet wird, sehen wir dann in der Detailberatung. Ich bitte Sie deshalb, zumindest auf die Vorlage einzutreten. Sie ist elementar, denn sie schliesst eine Lücke in der Strategie zu einem sauberen Finanzplatz, zu einer Weissgeldstrategie, die diesen Namen auch verdient.

Weissgeldstrategie heisst, dass wir keine unversteuerten Gelder mehr in der Schweiz parkiert haben wollen; denn dieses Geld birgt riesengrosse Risiken für die Schweiz, nämlich Reputationsrisiken, Rechtsrisiken. Wir haben das ja alles mit den USA erlebt. Es ist schlussendlich auch ein Geschäftsrisiko für die betreffenden Banken; das sollten gerade die Vertreter der Basler und der Zürcher Kantonalbank wissen - von der UBS nicht zu reden. Die volkswirtschaftlichen Schäden können enorm sein. Wenn man sicher sein will, dass keine solchen Gelder hier landen, müssen wir auch auf gesetzlichem Weg sicherstellen, dass das nicht passieren kann.

Wissen Sie, noch vor zwei Jahren - stellen Sie sich vor: vor zwei Jahren, 2013! - sagte die Bankiervereinigung selber, sie setze sich für einen steuerkonformen Finanzplatz ein. Und weiter sagte sie, sie unterstütze die Stossrichtung des Bundesrates, die erweiterten Sorgfaltspflichten gesetzlich zu verankern.

Das hat sie nicht nur gegenüber dem Bundesrat gesagt, Frau Bundesrätin; die Vertreterin der Bankiervereinigung war auch in der SP-Fraktion und hat das nachdrücklich mehrmals wiederholt. Ich bin jetzt Kundin einer Bank, die zugesichert hat, keine unversteuerten Gelder mehr anzunehmen - es ist die Basler Kantonalbank. Sie verlangt dafür auch einen entsprechenden Nachweis, dass die Gelder versteuert sind. Ich hoffe natürlich, dass auch die Zürcher Kantonalbank, Herr Maier, und andere Banken das so [PAGE 1638] handhaben. Deswegen: Wer hat denn Angst vor diesen Sorgfaltspflichten? Banken, die gut arbeiten, sicher nicht.

Treten Sie deshalb auf das Geschäft ein, und sorgen Sie dafür, dass wir auch die Sorgfaltspflicht der Finanzintermediäre der neuen Finanzplatzstrategie der Schweiz anpassen.