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Matter Thomas · Nationalrat · 2015-09-16

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16

Wortprotokoll

Ich werde mich hier kurzfassen. Es geht um die Selbstauskunft von Kunden bei Finanzinstituten im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch.

Das Gesetz besagt, dass jemand bei falscher oder unterlassener Selbstauskunft, bei Vorsatz wie auch bei Fahrlässigkeit, mit einer Busse von bis zu 10 000 Franken bestraft wird. Die von mir vertretene Minderheit will, dass eine Bestrafung mit einer Busse bis zu 10 000 Franken nur bei Vorsatz anwendbar ist. Wir haben in diesem Gesetz wie auch im Finanzmarktinfrastrukturgesetz bei den Strafen betreffend Finanzinstitute und Bankmitarbeiter die Fahrlässigkeit meistens nicht unter Strafe gestellt. Ich bin der Meinung, was für die Bankmitarbeiter gilt, soll auch für die Bankkunden gelten. Bei der Selbstauskunft der Kunden können Fehler passieren, oder es kann auch passieren, dass man Änderungen, wie z. B. eine Adressänderung, einmal unabsichtlich zu melden vergisst. Deshalb kann es nicht sein, dass Bankmitarbeiter in solchen Fällen nicht bestraft werden, Kunden aber bestraft werden. Darum soll die Fahrlässigkeit bei diesem Artikel 36 gestrichen werden.

Ich bitte Sie, auch im Namen aller Bankkunden, diese Minderheit zu unterstützen.