preparatory:AB 191019
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
Bei Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe handelt es sich um die gleiche Logik wie bei Artikel 8 des Gütertransportgesetzes, über den wir vorhin befunden haben. Es geht hier wieder um die Frage der Nennung der Erneuerung.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen. Auch das hat eine gewisse Logik.