preparatory:AB 191051
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
Ich möchte zu Absatz 2 noch zwei, drei Bemerkungen anbringen. Ich zitiere zuerst aus der Botschaft des Bundesrates: "Mit der Energiestrategie 2050 verfolgt der Bundesrat folgende Stossrichtungen: Energie- und Stromverbrauch senken ... Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen ..." Weiter unten heisst es: "Zur Deckung der Nachfrage braucht es voraussichtlich auch einen Ausbau der fossilen Stromproduktion mittels Wärme-Kraft-Kopplung sowie gegebenenfalls mittels Gaskombikraftwerken." Nun wird in Artikel 6 Absatz 2 Folgendes verlangt: "Soll ein neues fossil-thermisches Kraftwerk gebaut oder ein bestehendes erweitert oder erneuert werden, so muss die nach kantonalem Recht zuständige Behörde vorgängig prüfen, ob die Energie, die damit produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann."
Ich möchte Sie bitten, dem Nationalrat, der diesen Absatz gestrichen hat, zu folgen; dies aus folgenden Gründen:
1. Mit dieser Bestimmung wird der Forderung nach Technologieoffenheit und Technologieneutralität widersprochen. Aber genau das fordern wir in diesem Rat immer wieder. Denn man weiss nicht, wie sich die verschiedenen Technologien in den nächsten Jahren entwickeln werden. Es könnte durchaus der Fall sein, dass es plötzlich wirtschaftlich sein wird, ein Gaskombikraftwerk zu bauen.
2. Mit dieser Bestimmung wird in die Kompetenz der Kantone, die für solche Baubewilligungen zuständig sind, eingegriffen.
3. Das ist ein wichtiger Punkt: Eine glaubhafte Prüfung durch die zuständige Behörde, ob die Energie, die mit einem fossil-thermischen Kraftwerk produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann, wird enorm schwierig, wenn nicht unmöglich werden. Damit wären Einsprachen Tür und Tor geöffnet.
4. Die Energiestrategie 2050 rechnet mit dem Einsatz von Gaskombikraftwerken, was ich vorhin bereits gesagt habe. Auf Seite 7633 der Botschaft steht: "Aufgrund des vorliegenden Massnahmenpakets dürfte in der Schweiz bis im Jahr 2020 ein Gaskombikraftwerk notwendig werden."
Auch wenn momentan, da gebe ich Kollege Gutzwiller Recht, aus wirtschaftlichen Gründen keine Gaskombikraftwerke gebaut werden, sollten zumindest nicht im Gesetz zusätzliche Hemmnisse eingebaut werden.
Ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.