preparatory:AB 191101
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
Ich habe noch zwei Bemerkungen. Die erste zuhanden von Herrn Germann: Die Minderheit II (Theiler) beantragt, den ganzen Artikel zu streichen. Die zweite Bemerkung: Was wir hier eben nicht verkennen dürfen, ist der Zusammenhang zum 11. Kapitel, Artikel 61. Auf Seite 56 der deutschsprachigen Fahne finden wir das 11. Kapitel, "Untersuchung der Wirkungen und Datenbearbeitung". Dort haben wir Artikel 61, "Monitoring", in drei Absätze aufgeteilt. Gemäss Absatz 1 wird das BFE beauftragt, regelmässig die Auswirkungen der Massnahmen des Gesetzes zu untersuchen; gemäss Absatz 2 soll es die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlichen; gemäss Absatz 3 ist es schliesslich der Bundesrat, der jeweils alle fünf Jahre die Auswirkungen der Massnahmen beurteilt.
Aufgrund dieser Zusammenhänge der Artikel 2 und 3 mit dem Monitoring, das in Artikel 61 aufgenommen wird, beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.