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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2002-03-04

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Die Ausgangslage ist klar: Der Bundesrat hat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zum vorsorglichen Gesundheitsschutz Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen festgesetzt. Diese Anlagegrenzwerte von 4 bis 6 Volt pro Meter müssen jetzt durchgesetzt werden. Mit den Vorschlägen des Buwal zu den Berechnungs- und Messvorschriften für Mobilfunkanlagen wird das sichergestellt.

Der so genannte ICNIRP-Immissionsgrenzwert von 40 bis 60 Volt pro Meter taugt nur zum Schutz vor kurzzeitigen, sehr hohen Belastungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder. Mit diesem Grenzwert sollen so genannte thermische Wirkungen ausgeschlossen werden. Dieser Immissionsgrenzwert schützt aber nicht vor nichtthermischen biologischen Wirkungen, die durch chronische Belastung und durch hochfrequente elektromagnetische Felder im Niedrigdosisbereich auftreten können, eben z. B. durch Mobilfunkantennen.

Tatsache ist, dass eine Studie der ETH unzweifelhaft ergeben hat, dass es so genannt elektrosensible Menschen gibt. [PAGE 5] Sie reagieren auf Belastungen durch schwache elektromagnetische Felder weit unter dem ICNIRP-Immissionsgrenzwert. Über den Anteil dieser Elektrosensiblen an der Gesamtbevölkerung gehen die Schätzungen auseinander; man rechnet mit 2 bis 5 Prozent. Das sind zwischen 150 000 und 350 000 Menschen in der Schweiz.

Umwelt- und Ärzteorganisationen fordern aufgrund von Erfahrungswissen und beunruhigenden Studien seit langem einen Vorsorgewert, der hundertmal tiefer ist als der ICNIRP-Immissionsgrenzwert und zehnmal tiefer als der vom Bundesrat festgelegte Anlagegrenzwert.

Die Mobilfunkbetreiber stellen sich dagegen auf den Standpunkt, der so genannte ICNIRP-Grenzwert genüge der Gesundheitsvorsorge vollauf. Diese Behauptung der Mobilfunkbetreiber, ihrer Lobbyorganisation Sicta und ihrer Vertreter hier im Saal ist angesichts des Erfahrungswissens und aufgrund der Beurteilung diverser seriöser Studien durch das Ecolog-Institut zynisch und verantwortungslos.

Wenn nun Herr Hanspeter Seiler sagt, dass keine gesundheitlichen Schäden möglich seien, dann ist das ganz einfach falsch. Das deutsche Ecolog-Institut hat in der Studie "Mobilfunk und Gesundheit" den wissenschaftlichen Erkenntnisstand unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes beurteilt. Auftraggeberin war die T-Mobile, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom. Das Fazit dieser Studie: Das Ecolog-Institut fordert, dass der Vorsorgegrenzwert von 1,9 Volt pro Meter im Umfeld von Mobilfunkanlagen an Orten mit empfindlicher Nutzung, z. B. Wohngebiete, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Krankenhäuser, und an allen Orten, an denen sich Menschen regelmässig für mehr als vier Stunden aufhalten, "unbedingt eingehalten werden sollte". Mit anderen Worten: Eine Studie im Auftrag des Mobilfunkunternehmens T-Mobile fordert einen Grenzwert, der deutlich tiefer ist als der vom Bundesrat festgelegte Anlagegrenzwert.

Auch die Kantone stützen den bisher vom Bundesrat eingeschlagenen Weg und gelangten Ende Februar mit einem Schreiben an den Bund - und da sind alle Kantone vertreten, meine Herren auf der bürgerlichen Seite -: "Hingegen sind wir nicht bereit, Hand zu bieten zu einer Abschwächung des Schutzes der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung. Dies würde unserer Glaubwürdigkeit schaden. Bereits heute müssen wir immer häufiger die Ansprüche der Mobilfunkbetreiber gegen den Widerstand der Zivilgesellschaft verteidigen. Eine Abschwächung des Schutzes würde unsere tägliche Arbeit 'an der Front' erheblich erschweren.

Wir sehen uns in dieser Beziehung in völliger Übereinstimmung mit Herrn Bundesrat Leuenberger und dem Gesamtbundesrat, welche nicht bereit sind, 'auf kaltem Wege' eine Verschärfung oder Abschwächung der NISV zuzulassen." Und weiter: "Mit dem Vorschlag der Sicta", von der wir ja ausführlich lobbyiert wurden, "würde die NISV auf kaltem Wege massiv abgeschwächt. Gemäss Sicta-Vorschlag könnte die Strahlungsfeldstärke bis zu einem Faktor 7,2 zunehmen. Die Strahlungsleistung könnte gar um bis zu einem Faktor 50 zunehmen. Damit könnte beispielsweise die Strahlung eines Sendemastes von heute 400 Watt auf 20 000 Watt erhöht werden, und zwar ohne Verordnungsänderung." Dies ein Zitat aus einem Brief der Kantone.

Es geht in der heutigen Diskussion also um die zentrale Frage: Wird in diesem Land geltendes Recht durchgesetzt, oder haben die wirtschaftlichen Partikularinteressen der Mobilfunkbetreiber mehr Gewicht als das Recht der betroffenen Bevölkerung auf vorsorglichen Gesundheitsschutz? Darum geht es! Der Anlagegrenzwert muss durchgesetzt werden, und zwar nach der Devise "Mobil telefonieren ja, aber nicht auf Kosten der Gesundheit".

Die Grünen unterstützen selbstverständlich das Postulat Wyss. Es ist Aufgabe des Staates, alles daranzusetzen, im präventiven Bereich die Gesundheit zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, benötigen wir Studien.