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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2015-12-01

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Mit meiner parlamentarischen Initiative 14.432, "Straflose Selbstanzeige befristen. Anreiz zu Steuerehrlichkeit mit der individuellen Amnestie", bitte ich Sie, hier den Auftrag zu geben, dass wir als Anreiz zur Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen in der Schweiz und im Interesse einer konsequenten Umsetzung der Weissgeldstrategie diese straflose Selbstanzeige in unserem Steuerrecht befristen, zum Beispiel, so sage ich es in meinem Initiativtext, auf Ende 2020. Wieso? Damit der Anreiz für zusätzliche oder fortdauernde Steuerhinterziehungen von Schweizer Steuerpflichtigen, Firmen oder Einzelpersonen, mit der Folge von Steuerausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden mittelfristig aufgehoben, das heisst auch einmal gesetzlich befristet wird.

Nach der heutigen Regelung, die seit dem 1. Januar 2010 in Kraft ist, mit diesem System der straflosen Selbstanzeige werden Personen, die Steuern hinterziehen, ja direkt eingeladen, diese Steuerhinterziehung noch lange zu betreiben oder auszuweiten oder neu zu machen - weil diese straflose Selbstanzeige auf Dauer gewährt ist. Das heisst, jeder steuerpflichtige Mensch und jede steuerpflichtige Firma in der Schweiz haben nach der heutigen gesetzlichen Regelung einfach endlos Zeit, um sich dann einmal, nach eigenem Gutdünken, straflos selbst anzeigen zu können. Es gibt unserer Schweiz ein schizophrenes Gesicht, wenn wir uns jetzt einerseits - zum Glück und endlich! - international auf eine Weissgeldstrategie, auf die OECD-Standards und auch auf den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verpflichten, dann aber andererseits im nationalen Recht gesetzlich immer noch die Schwarzgeldstrategie zulassen und nicht einmal dieses Instrument der Begünstigung abschaffen, wonach sich jede Person und jede Firma einmal im Leben - wann es ihr beliebt - ohne Strafe selbst anzeigen können.

Daher muss dieses Instrument im Interesse der Weissgeldstrategie zeitlich befristet werden. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dieses Instrument zeitlich zu befristen. Ich setze hier keinen definitiven zeitlichen Rahmen. Ich sage lediglich: "z. B. bis Ende 2020". Als ich diese Zahl in die Initiative schrieb, ging ich davon aus, dass das in etwa in Korrelation mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen in unserem nationalen Recht koordiniert werden könnte. In der Zwischenzeit - erst im Oktober - habe ich wie viele andere Leute und auch Firmen in der Schweiz zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Bundesrat von der angesagten und auch vom Parlament in Auftrag gegebenen Totalrevision des Steuerstrafrechts im Binnenrecht abgekommen ist und diese sistiert hat. Umso mehr ist es heute an der Zeit, dass wir im Nationalrat das Zeichen setzen, dass die straflose Selbstanzeige betreffend Schwarzgeld und Steuerhinterziehung zu befristen ist.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.